Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp
Umsetzung des 3. Bauabschnittes
Vorlage
395/19
Aktenzeichen
5.21 kum
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.    Der Sozialausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Ablehnung.

2.    Der Sportausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Ablehnung.

3.    Der Bauausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und lehnt die bauliche Umsetzung ab.

 


Begründung:

 

 

Erster Bauabschnitt

Der 1. BA des Begegnungszentrum Dorenkamp Mitte 51 wurde mit Städtebaufördermitteln zur Integration von geflüchteten Menschen realisiert.

 

Die Ausrichtung des Begegnungszentrums auf die Bereiche Begegnung, Bildung und Beratung wurde in einer umfangreichen Nutzerbeteiligung erarbeitet. Der Nutzerbeteiligung lagen folgende Prämissen zugrunde:

·      Die neu entstandenen bürgerschaftlich organisierten Projekte der Sozialen Stadt Dorenkamp sollen durch das Angebot von Begegnungsräumlichkeiten verstetigt werden.

·      Es sollen Angebotsstrukturen zur Förderung der Integration von zugewanderten Menschen geschaffen werden. Gemessen an der Gesamtsumme der in der Stadt Rheine lebenden ausländischen Mitbürger beträgt die Quote im Dorenkamp knapp 20 %. Insofern ist es der Stadt Rheine auch aus sozialpolitischer Sicht ein wesentliches Anliegen, die Integration der zugewanderten Menschen zu fördern.

 

Der 1. Bauabschnitt des Begegnungszentrums wurde am 22.09.2019 eröffnet. Der Zweck des Begegnungszentrum wird mit den folgenden Bestandteilen bereits umgesetzt:

Beratung: Stadtteilbüro Dorenkamp des Fachbereichs Schulen, Soziales, Migration und Integration als dezentrale Kontakt- und Anlaufstelle für Zugewanderte und Einheimische (bisheriger Standort Catenhorner Straße)

Beratung: Selbsthilfegruppen, Caritas Frühförderung, DRK Betreuungdienste NRW: Bürgersprechstunde ZUE

Bildung: Kurs der Sprachoffensive der Stadt Rheine

Begegnung: Gruppe „Jugend macht Politik“, Treffen des Netzwerk Interreligiöser Dialog, AK Dorenkamp, regelmäßige Chorproben Chor Hochkant

 

Darüber hinaus werden weitere Anfragen derzeit in konkrete Nutzungsvereinbarungen überführt.

 

Die aktuell nutzbaren Räume befinden sich im vorhandenen Schulgebäude der ehemaligen Elisabethschule und werden als 1. Bauabschnitt bezeichnet. Ursprünglich sollte in dieser Bauphase auch die Einrichtung einer Küche für Kochkurse in der ehemaligen Pausenhalle/Aula enthalten sein. Dieses Vorhaben musste allerdings zurückgestellt werden, da in diesem Gebäudebereich (ehemalige Pausenhalle/Aula) unerwartet erhebliche Baumängel festgestellt wurden.

 

 

Zweiter Bauabschnitt

Die ursprüngliche Planung für den Umbau der Pausenhalle/Aula als 2. Bauabschnitt wurde aufgrund der vorgefundenen Baumängel verworfen. Daher soll an dieser Stelle ein Neubau entstehen, der die folgenden Räume enthalten wird:

·         Küche 39 m², zzgl. Vorratsraum

·         Gruppenraum 44 m²

·         Multifunktionsraum 195 m², teilbar, zzgl. Stuhllager

·         Bühne 68 m²

·         Zugangsbereich zur Bühne mit Umkleide und Lagerfläche

·         Erschließungsflur

Weitere Details zum 2. BA können z.B. der Vorlage 302/19 entnommen werden.

Die genannten Gebäudebestandteile sind elementar, um Begegnungsangebote wieder aufleben zu lassen, die bisher in der Aula der alten Elisabethhauptschule beheimatet waren und um neue Angebote zu etablieren. Bedingt durch Veränderungen in der eigenen Infrastruktur der Kirchengemeinde St. Dionysius muss auch über das „Andocken“ von Angeboten der offenen Jugendarbeit durch das katholische Jugendwerk nachgedacht werden. Ferner kann das Begegnungszentrum auch Veranstaltungsort für Angebote der Jugendkunstschule sein. Mit dem Multifunktionsraum, zzgl. Bühne, wird ein fast 200 m² großer Bereich geschaffen, der für (Theater-) Aufführungen und Veranstaltungen von unterschiedlichen Vereinen und Gruppierungen genutzt werden könnte.

 

Ende September 2019 wurde der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt gestellt. Eine Förderzu- oder -absage für den 2. Bauabschnitt liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 von der Bezirksregierung erfolgen.

Sollte eine Zusage erfolgen, wäre das Begegnungszentrum nach Abschluss der Baumaßnahme 2.BA mit allen wesentlichen Bestandteilen ausgestattet und dauerhaft betriebsfähig. Die gesetzten Angebotsschwerpunkte Begegnung, Bildung und Beratung würden dann vollständig abgebildet.

 

Folgekosten: Die Folgekosten für den 1. und 2. BA belaufen sich nach Wirtschaftlichkeits-berechnung auf rund 10.000 €. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen können die Kosten durch Vermietung erwirtschaftet werden.

 

Hausmanagement/Bewirtschaftung: Das Hausmanagement (Akquise, Vermietungsgeschäft, Beratung bürgerschaftlich engagierter Gruppen) wird im Umfang von einer 0,5 Stelle befristet für zwei Jahre vom Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration übernommen. Vom Sozialausschuss beschlossene Zielsetzung ist, das Hausmanagement ganz oder teilweise möglichst in die Hände der Bürgerschaft zu geben.

Für das Gebäude der Elisabethschule war und ist bisher der Hausmeister für das Schulzentrum Dorenkamp zuständig. Mit Inbetriebnahme des Begegnungszentrums ist dieser Gebäudeteil automatisch in die Zuständigkeit des vorhandenen Hausmeisters übergegangen.

 

Fazit 1. und 2. BA

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Begegnungszentrum Mitte 51 mit dem 1. und 2. Bauabschnitt eine deutliche Erweiterung der bisher im Stadtteil für Gemeinwesen-aktivitäten zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten darstellen wird. Mit der multifunktionellen Ausrichtung der Räumlichkeiten bieten diese sowohl Raum für vertrauliche Treffen von Selbsthilfegruppen, für Treffen von Jugendgruppen, für Bildungsangebote, für Bewegungskurse wie auch für Festivitäten wie die Interkulturelle Woche oder das Fest der Begegnung.
Aus Sicht der Verwaltung werden für den Betrieb des Begegnungszentrums keine weiteren Räumlichkeiten benötigt.

 

 

 

Antrag der Fraktionen:

Am 19.09.2019 haben die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE aus dem Rat der Stadt Rheine einen gemeinsamen Antrag auf „Neubau eines Anbaus für Bewegungsangebote im Gebäudekomplex Mitte 51 (ehemals 3. Bauabschnitt Begegnungszentrum Dorenkamp)“ gestellt, siehe Anlage 1. Die Verwaltung der Stadt Rheine wird darin beauftragt „die Planungen für einen Neubau eines Anbaus….. so voranzubringen, dass mit einem Baubeginn im 1. Hj. 2020 angefangen werden kann.“

In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass man sich innerhalb des Planungsprozesses immer weiter von der Grundidee des Siegerentwurfes aus dem Werkstattverfahren 2017 entfernt habe und die Felder Tanzen und Bewegungsangebote nicht mehr abgedeckt würden. Außerdem würden durch den Wegfall des 3. Bauabschnittes die dort verorteten Aktivitäten entfallen und damit ein Großteil der für eine Wirtschaftlichkeit des gesamten Begegnungszentrums erforderlichen Nutzungsgebühren.

 

 

 

Dritter Bauabschnitt als Sportraum

 

Beschreibung 3.BA

 

Der aktuelle Planungsstand zum 3. BA stammt aus dem Werkstattverfahren und stellt einen Vorentwurf dar. Statik, Brandschutzkonzept oder andere Gutachten liegen noch nicht vor. Sowohl die Zeichnungen als auch die Massen und Kosten verfügen über eine dem Planstand entsprechende Genauigkeit. Vor einer Realisierung wären noch weitere Planungsaufträge erforderlich. Die weitere Planungs- und Ausschreibungsphase würde voraussichtlich 10 - 12 Monate in Anspruch nehmen. Um die Lärm- und Staubbelastung für den Betrieb des Begegnungszentrums und der Abendrealschule so gering wie möglich zu halten, würde sich eine Ausführung zusammen mit dem zweiten Bauabschnitt empfehlen. Auch würden so aufgrund der höheren Baumassen und der gemeinschaftlichen Baustelleneinrichtung voraussichtlich günstigere Preise erzielt werden.

 

Der aktuelle Planungsstand ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

An der östlichen Fassade des dreigeschossigen Gebäudes der Elisabethschule lehnt sich eingeschossig der zukünftige Sportraum als Box an das Gebäude an. Er gliedert sich nicht in das bestehende städtebauliche Konzept des Schulzentrums ein. Die ursprünglich mit der alten Pausenhalle/Aula angedachte Hofsituation ist aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Verbesserungen für den 2. BA nicht mehr herstellbar. Der Anbau wird am geplanten Standort sehr weit an den Straßenraum heran rücken.

 

Der Anbau befindet sich auf der heutigen Anlieferungsrampe zur Mensaküche und den gerade neu erstellten Außenanlagen auf der Ostseite. Die Verlegung der Rampe, die Neuorganisation der Einmündung in die Mittelstraße und der Zufahrt zu den Stellplätzen der Grüterschule sind mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Stellplätze im Bereich an der Mittelstraße. Die Gesamtanzahl der Stellplätze auf dem Flurstück des Schulzentrums bleibt aber bauordnungsrechtlich ausreichend. Für den Rückbau der neu erstellten Außenanlagen sind ggf. Fördermittel zurück zu zahlen.

 

Aufgrund der Hanglage und der erforderlichen Notausgangssituation muss ein Teil des Geländes bei schwierigen Bodenverhältnissen, Klippboden, abgegraben werden.

 

Für die Verlegung der Zufahrt und die Bebauung an dieser Stelle müssen mind. 2 ältere Bäume gefällt werden.

 

Die Erschließung des Raumes erfolgt über das Foyer des Begegnungszentrums Mitte 51. Von einer schmalen Flursituation aus kann sich der Nutzer in zwei Umkleiden umziehen, die Schuhe wechseln und Jacken und Taschen aufbewahren. Die beiden Umkleiden erhalten keine Sanitärbereiche. Diese sind im Begegnungszentrum in geringer Anzahl vorhanden.
Der eigentliche Sportraum ist ca. 155 m² groß und hat eine lichte Raumhöhe von ca. 3,00 – 3,10 m. Er hat eine größere Belichtungsfläche auf der Ostseite und eine kleinere Fläche zur Nordseite. Somit werden Blendlicht-Situationen für die Sportler vermieden.

Der Baukörper wird in seiner Höhenentwicklung durch sich darüber befindenden Fenster der Klassenräume der Abendrealschule begrenzt. Die aktuelle Planung realisiert hier die maximale Höhe.

Als Fußbodenaufbau ist Parkett auf schwimmendem Estrich geplant. Die Sohle wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik gedämmt. Um tänzerische Drehungen zu ermöglichen, muss das geforderte Parkett im Vergleich zu anderen Bodenbelägen besonders glatt sein. Das Parkett bedarf einer täglichen und besonderen Pflege. Für andere Sportarten oder Nutzungen wie z.B. spielerische Bewegungsformen von Kleinkindern, Rückengymnastik oder allgemeine Fitness ist der glatte Parkettboden ungeeignet. Hier wäre ein Federboden mit Linoleum angebracht.

Die Wandoberflächen erhalten einen Anstrich. Eine Ausstattung mit einem Prallwandschutz o.ä. wie in Sporthallen üblich, ist nicht geplant.

Die für Tanzsport erforderliche Spiegelwand könnte auch bei anderen Sportarten nützlich sein, stellt aber ggf. auch ein Hindernis dar. Daher erhalten auch Sporthallen üblicherweise keine Spiegelwand.

Die Flachdachfläche wird oberseitig gedämmt und erhält unterseitig eine abgehängte Decke.

Der Raum erhält eine Fußbodenheizung und eine gleichmäßige Standardbeleuchtung (LED). Es wird eine fest eingebaute Beschallungsanlage vorgesehen, die den Anschluss von externen Geräten z.B. über USB ermöglicht.

Bis auf die Garderobenbänke und -schränke in den Umkleiden ist keine Möblierung geplant.

Für die fensterlosen Umkleiden und das Lager ist eine einfache Lüftungsanlage erforderlich. Aufgrund der durchgehenden Nutzung von Musik während der Übungsstunden durch den Tanzsport und der nahen Wohnbebauung ist voraussichtlich eine ausschließliche Lüftung des Raumes über die Fensterflächen nicht möglich und eine Lüftungsanlage erforderlich. Diese würde sich dann auf dem Flachdach vor den Klassenraumfenstern im Erdgeschoss befinden. Auch das durch die lichte Höhe verfügbare Luftvolumen bei sportlichen Aktivitäten ist als gering zu bewerten und macht ebenfalls eine Lüftungsanlage erforderlich.

Die Außenwände erhalten einen Verblender, der sich in das Gesamtbild des Schulzentrums eingliedert.

 

 

Raumnutzung:

 

Wie bereits in vorherigen Beratungsvorlagen ausgeführt ist es zu begrüßen, dass der TSC - wie andere Sportvereine auch - Angebote im Begegnungszentrum Dorenkamp durchführen möchte. So wird auch für die Dorenkamp-Musikanlage ein Platz im Begegungszentrum vorgesehen. Es ist ferner unstreitig, dass sportliche Aktivitäten im Verein zur Integration beitragen und Sport auch einen Betrag zum Lernen leistet. Durch gemeinschaftliche sportliche Aktivitäten werden Kompetenzen wie soziale Verantwortungsübernahme vermittelt. Nicht zuletzt wird ein Beitrag zur Gesundheitsförderung geleistet.

Mit der Schaffung eines 3. BA für Bewegungsangebote würde die neu entstehende Räumlichkeit jedoch nahezu ausschließlich durch den TSC als vereinseigene Sport- und Turnierstätte genutzt. Alle anderen Räumlichkeiten sind entsprechend dem Charakter des Begegnungszentrums mischgenutzt.

 

Insofern ist die Umsetzung der 3. BA aus Sicht des TSC nachvollziehbar, für den Betrieb des Begegnungszentrums in der beschlossenen Form nicht existentiell.

 

Theoretisch könnte auch der abtrennbare Teilbereich des Multifunktionsraumes im 2.BA vom Flächenbedarf her für Bewegungsangebote genutzt werden. Aufgrund der hohen Anzahl der Nutzungsstunden des TSC 2002 e.V. und der Anforderung an die Art und Qualität der Bodenfläche wird es jedoch zu Konflikten kommen. Der Tanzsportclub hatte in einem Gespräch im Sommer 2019 mit dem FB 8 festgestellt, dass aus seiner Sicht voraussichtlich die für ihn zur Verfügung stehenden Zeiten und Rahmenbedingungen des Multifunktionsraumes im 2.BA nicht optimal wären.

 

Der TSC hatte in der Vergangenheit angeboten, Tätigkeiten für den Betrieb des Zentrums (Schließdienste, Technik) übernehmen zu wollen. Ein solches Engagement trägt zur Steigerung der Identifikation mit dem Begegnungszentrum bei, es ist jedoch gängige Praxis, von Vereinen geleistete Ehrenamtsstunden anzurechnen und z. B. durch die kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten zu vergüten, da bürgerschaftliches Engagement kein „billiger“ Ersatz für eigentlich hauptamtlich zu erbringende Tätigkeiten, im vorliegenden Fall durch den Schulhausmeister, sein darf. Ferner ist durch die eingebaute automatische Schließanlage eine flexible und personenungebundene Nutzung der Räume des Begegnungszentrums möglich und macht einen ehrenamtlichen Schließdienst nicht erforderlich.

 

 

Sportförderung:

 

Im Ortsteil Dorenkamp gibt es mehrere Schulsporthallen (1 x Dreifach, 1 x Zweifach, 3 x Einfach, 1 Gymnastikhalle). Freie Hallenkapazitäten sind im Winterzeitraum punktuell vorhanden und im Sommerzeitraum auch verstärkt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine konkreten Anfragen zu weiteren Sportnutzungszeiten. Denkbar ist, dass das Vorhandensein eines multifunktionalen Raumes dazu führt, dass unterschiedliche Akteure aus den Sparten Bildung, Soziales und Sport Kurse z. B. im Senioren- oder Gesundheitssport anbieten. Dies entspräche auch den Empfehlungen der aktuellen Sportentwicklungsplanung. Dann müsste der Raum über eine entsprechende, von zahlreichen Sportarten nutzbare Ausstattung (Boden, Wände, Decke) verfügen.

Eine Solitärlösung, d.h. der Zuschnitt und die Ausstattung eines Raumes innerhalb des Begegnungszentrums Dorenkamp für nur einen Sportverein wird aus sportfachlicher Sicht nicht befürwortet.

 

Es ist unstrittig, dass Tanzsportvereine besondere Anforderungen an den Bodenbelag ihrer Übungsräume benötigen. Aus diesem Grund ist auch kein Übungsbetrieb in den städtischen Sporthallen möglich. Insofern ist die Umsetzung der 3. BA aus Sicht des TSC nachvollziehbar. Es wird daher angeregt, eine Zusammenarbeit mit einem anderen örtlichen Tanzsportverein zu suchen.

 

Der Tanzsportclub Rheine 2002 e. V. ist förderberechtigt nach den Sportförderrichtlinien. Der Verein erhält aktuell jährlich eine Betriebskostenpauschale i. H. v. 900 € sowie eine pauschale Grundförderung i. H. v. 2,21 € je Mitglied für den laufenden Betrieb.

Unterhalten Sportvereine eine eigene Sportanlage oder planen Neu- bzw. Erweiterungsbauten, können zusätzlich Investitionszuschüsse zu Sanierungs-, Neu- und Umbaumaßnahmen beantragt werden. Dabei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der Jugendquote des Vereins. Die Jugendquote des TSC liegt bei 26,9 % (Fördersatz bei Neubaumaßnahmen: 20,2 %). Die Förderpraxis sieht vor, dass ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, bei denen der jeweilige Sportverein alleinig als Bauherr und wirtschaftlicher Sportanlageneigentümer auftritt. Eine Förderung von Baumaßnahmen durch Dritte ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus konzentrieren sich die bewilligten Zuschüsse auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um insbesondere den Erhalt bestehender Sportanlagen sicherzustellen. Neubaumaßnahmen bedürfen einer besonderen Bedarfsbetrachtung.

Für Investitionsmaßnahmen der Sportvereine stehen im Sportservice jährlich 220.000 € an möglichen Zuwendungen zur Verfügung. Für das Jahr 2020 liegen Anträge vor, die mit einer Gesamtzuschusssumme i. H. v. ca. 190.000 verbunden sind. Das Investitionsbudget für Sportvereine lässt somit keinen weiteren Zuschussspielraum zu, da im laufenden HH-Jahr immer auch noch unvorhergesehene Maßnahmen bedient werden müssen.

Ggf. könnte ein Teil des neu geschaffenen – allerdings sehr überschaubaren – Förderbudgets „Projekte“ der Mitfinanzierung dienen.   

 

 

Zur Kostenermittlung:

 

Das Büro Burhoff und Burhoff hatte im März 2018, vor dem Bauantrag, Kosten in Höhe von 560.433,21 € für den 3.BA ermittelt,

 

Die Kosten wurden jetzt vom Bereich Hochbau aktualisiert. Grundlage dafür waren die BKI-Daten, 3. Ebene und Preise aus aktuellen Bauvorhaben:

Kostengruppe

 

 

Kostengruppe 100 Grundstückskosten

ohne Ansatz

Kostengruppe 200 Vorbereitende Maßnahmen

9.396,42 €

Kostengruppe 300 Bauwerk Baukosten ohne Abbruch

358.614,31 €

Kostengruppe 400  Bauwerke -Technische Anlagen

71.683,21 €

Kostengruppe 500  Außenanlagen Freiflächen

102.465,73 €

Kostengruppe 600 Ausstattung

102.465,73 €

Kostengruppe 700 Baunebenkosten

144.908,99 €

 

Summe 

702.251,25 €

 

Grund für die Differenz zur den ursprünglich geschätzten Kosten sind zum einen die Exaktheit der angesetzten Preise und zum anderen die Baupreis-Indexierung. Außerdem enthielten die Kosten des Büro Burhoff und Burhoff keine Einrichtungskosten und einen zu niedrigen Wert für die Nebenkosten.

 

Nicht in den Kosten enthalten sind eine evtl. erforderliche Umplanung der Einmündung (Grundstück Straße) der Anlieferungsrampe für die Mensa in die Mittelstraße und die ggf. erforderliche Schaffung von weiteren Stellplätzen. In den Berechnungen sind nur die Kosten für die Außenanlagen auf dem Schulgrundstück enthalten.

 

 

Folgekosten 3.BA:

 

Die Folgekosten für den Betrieb eines 3. BA belaufen sich auf rund 17.500,00 €. Der TSC hat bisher eine Zusage von rd. 8.400 € pro Jahr an Nutzungsgebühren gegeben. Insofern verbleibt eine Deckungslücke.

Inwieweit diese von weiteren Nutzern des 3. BA gedeckt werden könnte, kann zurzeit nicht kalkuliert werden. Nach Abzug der Nutzungszeiten des TSC verblieben lediglich freie Zeiten im Vormittagsbereich und an einem Werktag nachmittags und abends. Hierzu liegen für Räume in der Größenordnung eines möglichen 3. BA dem Begegungszentrum bisher keine Anfragen vor.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Der geplante Anbau wird nach den aktuellen Standards der Energieeinsparverordnung gebaut werden, dies gilt insbesondere für die Dämmung der Außenwände und der Dachfläche. Zum aktuellen Stand der Planung wird davon ausgegangen, dass der Anbau an die vorhandene Heizungsanlage der Schule angeschlossen wird. Da für den Anbau ein Teil der alten, nur minimal gedämmten Außenfassade entfällt, ist davon auszugehen, dass sich der Heizbedarf nicht wesentlich erhöhen wird.

Die Beleuchtung wird mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet werden.

Aufgrund der Lage der Flachdachfläche unmittelbar auf Höhe der Klassenraumfenster der Abendrealschule, den geplanten Lichtkuppeln, der erforderlichen Stellfläche für die Lüftungsanlage und der Verschattung durch den zweigeschossigen Baukörper eignet sich die Fläche nicht für die Aufstellung einer PV-Anlage.

Weitere Aussagen können bei dem aktuellen Planungsstand und ohne beauftragte Fachplaner derzeit noch nicht gemacht werden.

 

 

 

Grundlage für die Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Herstellung eines dritten Bauabschnittes an der vorgesehenen Stelle, mit der geplanten, auf Tanzsport zugeschnittenen Nutzung aus:

·      Seitens der Bezirksregierung wurde bereits signalisiert, dass für den Bau eines Sportraumes keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Der Kosten für diese Baumaßnahme müssen daher zu 100 % getragen werden und wären noch in den Haushalt aufzunehmen.

·      Die zurzeit kalkulierbaren Nutzungsgebühren reichen nicht zur Deckung der Folgekosten aus.

·      Die gewünschte Umsetzung des 3. BA ist für den Betrieb des Begegnungszentrums in der vorgesehenen Form nicht existentiell.

·      Außerhalb der Nutzung durch den TSC gibt es aktuell keine konkreten Anfragen für eine derartige Sportfläche.

·      Die Stand Rheine finanziert den Bau des Sportraumes zu 100%. Durch die hohe Anzahl der gewünschten Nutzungsstunden des TSC wird der Raum mit einer vereinseigenen Sportstätte vergleichbar. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Sportvereinen, insb. Tanzsportvereinen.

·      Die Anforderung an die Raumausstattung, insb. an den Fußboden für einen Tanzsportverein sind abweichend von den Standards für allgemeinen Bewegungssport. Der Konflikt zwischen Tanzsport und allgemeinem Bewegungsangebot bezüglich des Bodenbelages lässt sich nicht auflösen.

·      Die auf Tanzsport zugeschnittene Raumausstattung führt zur Bevorzugung einer einzelnen Sportart. Dies widerspricht dem bisherigen Charakter der multifunktionalen Nutzungen des Begegnungszentrums.

·      Die erforderliche Belegung der Flachdachfläche mit technischen Einrichtungen (z.B. Lüftungsanlage) führt voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der Nutzung der Klassenräume im Erdgeschoss.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 –Antrag der Fraktionen

Anlage 2 -Grundriss Erdgeschoss