Modernisierung der Heizungsanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem Tennis Club 22 e. V.
eine Zuwendung in Höhe von maximal 7.798 € zur Modernisierung der
Heizungsanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Antrag, einschließlich zweier vergleichbarer
Kostenvoranschläge, ist vom Verein am
4.9.2019 eingereicht worden. Er entspricht den grundsätzlichen
Eingangsvoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung
im Antrag verwiesen. Die erforderliche
baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 der
Sportförderrichtlinien (Modernisierung) wäre unter Einbeziehung der Jugendquote
des Vereins von 33,33 % möglich:
Maßnahme günstigstes
Angebot mögl. Zuwendung
Modernisierung Heizungsanlage 12.995,87
€ 7.797,52 € (60 %)
Niedrigere Gesamtkosten bzw.
höhere Eigenmittel führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget noch
für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Antrag TC 22 Modernisierung Heizungsanlage