Betreff
Erweiterung der Kita St. Bonifatius
Vorlage
417/19
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1)      Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird zum 01.08.2020 eine zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita St. Bonifatius, Friedrich-Ebert-Ring 241 in 48429 Rheine, entsprechend erweitert.

 

2)      Der Träger der Kita St. Bonifatius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, Bevergerner Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 604.930 €.

 

3)      Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro gefördert wird.

 

 


Begründung:

 

Mit dem größten Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua, hatte das Jugendamt im November 2017 grundsätzlich vereinbart, an den Kitas St. Lamberti, St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius je eine Gruppenform II zu schaffen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die U2-Kinder abhelfen zu können.

 

In der letztjährigen Kindergartenbedarfsplanung wurde nochmals deutlich aufgezeigt, dass insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die U3/U2-Kinder neu zu schaffen sind.

 

Mit Ablauf des laufenden Kita-Jahres 2019/20 endet die Nutzung des mobilen Raumsystems an der Kita St. Bonifatius. Die vierte Gruppe der Kita, eine Gruppenform III mit 20 bis 25 Ü3-Kindern, wird dann nicht mehr angeboten. Stattdessen soll in einem festen Anbau dauerhaft die Möglichkeit für eine Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

Im Frühjahr 2019 wurden erste Planungen für ein optimiertes Raumkonzept aufgestellt. Dabei musste ein Kompromiss zwischen dem wünschenswerten optimalen Raumkonzept und einem finanzierbaren Kostenrahmen gefunden werden. Nach einem intensiven Austausch zwischen dem Träger, der Kita-Leitung, dem Architekten und Vertretern der Stadt Rheine aus dem Jugendamt und der Hochbauverwaltung wurde der als Anlage 1 beigefügte Entwurf erstellt. Der Entwurf erfüllt die Anforderungen des Landesjugendamtes an das Raumprogramm. Neben den neuen Räumen für die Gruppenform II konnte insbesondere die Anforderung an eine genügend große Küche umgesetzt werden.


 

Zur Finanzierung:

 

Das Land NRW erkennt für zusätzliche Betreuungsplätze in Neubauten derzeit 30.000 EUR pro Platz an und fördert sie mit 90 %. Für eine Gruppenform II mit 10 Plätzen sind daher Fördermittel in Höhe von 270.000 EUR zu erwarten.

 

Würde stattdessen eine Gruppenform I oder III mit 20 Plätzen neu gebaut, könnte man mit Fördergeldern von 540.000 EUR kalkulieren, obwohl die Anforderungen an den Baukörper einer Gruppenform II sogar höher sind, als die Anforderungen für eine Gruppenform I oder III. An diesem Zahlenspiel wird deutlich, dass das Land NRW bei reinen Neubauten für eine zusätzliche Gruppenform I oder III schon von 600.000 EUR Baukosten ausgeht.

 

Insofern liegen die vom Architekten veranschlagten Kosten für den Neubau einer Gruppenform II samt notwendigen Anpassungsarbeiten im Bestand im Rahmen. Die baufachliche Stellungnahme der städtischen Hochbauverwaltung (vgl. Anlage 2) bescheinigt, dass die Kostenansätze für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen angemessen und wirtschaftlich sind und im ortsüblichen Bereich liegen.

 

Neben den vom Architekten aufgestellten Baukosten kommen auf den Träger die Kosten für die Einrichtung der neuen Gruppenform II zu. In vergleichbaren Fällen (zuletzt für die Kita St. Lamberti) wurde dafür die Einrichtungspauschale von 3.500 € pro Platz angesetzt.

 

 

Kosten für den Neubau                                   691.369,90 €

Kosten für den Umbau im Bestand              +  88.563,86 €

Einrichtungspauschale für 10 Plätze             +  35.000,00 €

Kostensumme                                      814.933,78 €

 

 

Der Träger der Kita St. Bonifatius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, wird sich mit eigenen Mitteln in Höhe von 210.000 € an den Kosten der Investition beteiligen.

 

Unter Berücksichtigung der beantragten Landesmittel für den U3-Ausbau verbleibt ein kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Bonifatius in Höhe von 334.930 €

 

Kosten für die Erweiterung                                        814.930 €

abzgl. Mittel des Trägers                                           - 210.000 €

abzgl. Bundes-/Landesmittel                                    - 270.000 €

Summe kommunaler Anteil                                         334.930 €

 

 

Im Haushaltsplan des Jahres 2019 steht ein ausreichender Ansatz zur Verfügung, da für die Ausstattung der Kitas Auen-Zwerge und Waldhügel-Zwerge Landesmittel fließen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2019 noch nicht bekannt waren.

 


 

 

Zum zeitlichen Ablauf:

 

Angesichts der boomenden Baukonjunktur ist nicht zu erwarten, dass der Erweiterungsbau pünktlich zu Beginn des neuen Kitajahres zum 01.08.2020 endgültig fertig gestellt sein wird. Das mobile Raumsystem der Kita bietet jedoch die Option, mit Hilfe einer Übergangslösung den Betrieb der neuen Gruppenform II nach den Sommerferien 2020 aufzunehmen.