Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1)
Im Rahmen der
Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird zum 01.08.2020 eine zusätzliche
Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita
St. Bonifatius, Friedrich-Ebert-Ring 241 in 48429 Rheine, entsprechend
erweitert.
2)
Der Träger der
Kita St. Bonifatius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua,
Bevergerner Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend
genannten Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von
604.930 €.
3)
Der
Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die
Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro
gefördert wird.
Begründung:
Mit dem größten
Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua,
hatte das Jugendamt im November 2017 grundsätzlich vereinbart, an den Kitas St.
Lamberti, St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius je eine Gruppenform II
zu schaffen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die U2-Kinder abhelfen zu
können.
In der letztjährigen
Kindergartenbedarfsplanung wurde nochmals deutlich aufgezeigt, dass
insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die
U3/U2-Kinder neu zu schaffen sind.
Mit Ablauf des
laufenden Kita-Jahres 2019/20 endet die Nutzung des mobilen Raumsystems an der
Kita St. Bonifatius. Die vierte Gruppe der Kita, eine Gruppenform III mit 20
bis 25 Ü3-Kindern, wird dann nicht mehr angeboten. Stattdessen soll in einem
festen Anbau dauerhaft die Möglichkeit für eine Gruppenform II mit 10 Kindern
im Alter unter 3 Jahren geschaffen werden.
Im Frühjahr 2019
wurden erste Planungen für ein optimiertes Raumkonzept aufgestellt. Dabei musste
ein Kompromiss zwischen dem wünschenswerten optimalen Raumkonzept und einem
finanzierbaren Kostenrahmen gefunden werden. Nach einem intensiven Austausch
zwischen dem Träger, der Kita-Leitung, dem Architekten und Vertretern der Stadt
Rheine aus dem Jugendamt und der Hochbauverwaltung wurde der als Anlage 1
beigefügte Entwurf erstellt. Der Entwurf erfüllt die Anforderungen des
Landesjugendamtes an das Raumprogramm. Neben den neuen Räumen für die
Gruppenform II konnte insbesondere die Anforderung an eine genügend große Küche
umgesetzt werden.
Zur Finanzierung:
Das Land NRW erkennt
für zusätzliche Betreuungsplätze in Neubauten derzeit 30.000 EUR pro Platz an
und fördert sie mit 90 %. Für eine Gruppenform II mit 10 Plätzen sind daher
Fördermittel in Höhe von 270.000 EUR zu erwarten.
Würde stattdessen
eine Gruppenform I oder III mit 20 Plätzen neu gebaut, könnte man mit
Fördergeldern von 540.000 EUR kalkulieren, obwohl die Anforderungen an den
Baukörper einer Gruppenform II sogar höher sind, als die Anforderungen für eine
Gruppenform I oder III. An diesem Zahlenspiel wird deutlich, dass das Land NRW
bei reinen Neubauten für eine zusätzliche Gruppenform I oder III schon von
600.000 EUR Baukosten ausgeht.
Insofern liegen die
vom Architekten veranschlagten Kosten für den Neubau einer Gruppenform II samt
notwendigen Anpassungsarbeiten im Bestand im Rahmen. Die baufachliche
Stellungnahme der städtischen Hochbauverwaltung (vgl. Anlage 2) bescheinigt,
dass die Kostenansätze für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen angemessen und
wirtschaftlich sind und im ortsüblichen Bereich liegen.
Neben den vom
Architekten aufgestellten Baukosten kommen auf den Träger die Kosten für die
Einrichtung der neuen Gruppenform II zu. In vergleichbaren Fällen (zuletzt für
die Kita St. Lamberti) wurde dafür die Einrichtungspauschale von 3.500 € pro
Platz angesetzt.
Kosten für den
Neubau 691.369,90 €
Kosten für den Umbau
im Bestand + 88.563,86 €
Einrichtungspauschale
für 10 Plätze + 35.000,00 €
Kostensumme 814.933,78 €
Der Träger der Kita
St. Bonifatius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, wird
sich mit eigenen Mitteln in Höhe von 210.000 € an den Kosten der Investition
beteiligen.
Unter
Berücksichtigung der beantragten Landesmittel für den U3-Ausbau verbleibt ein
kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Bonifatius in Höhe von
334.930 €
Kosten für die
Erweiterung 814.930 €
abzgl. Mittel des
Trägers -
210.000 €
abzgl.
Bundes-/Landesmittel -
270.000 €
Summe kommunaler
Anteil 334.930 €
Im Haushaltsplan des
Jahres 2019 steht ein ausreichender Ansatz zur Verfügung, da für die
Ausstattung der Kitas Auen-Zwerge und Waldhügel-Zwerge Landesmittel fließen,
die bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2019 noch nicht bekannt waren.
Zum zeitlichen Ablauf:
Angesichts der
boomenden Baukonjunktur ist nicht zu erwarten, dass der Erweiterungsbau
pünktlich zu Beginn des neuen Kitajahres zum 01.08.2020 endgültig fertig
gestellt sein wird. Das mobile Raumsystem der Kita bietet jedoch die Option,
mit Hilfe einer Übergangslösung den Betrieb der neuen Gruppenform II nach den
Sommerferien 2020 aufzunehmen.