Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Schulausschuss nimmt Ausführungen zum Erhaltungsaufwand an Schulgebäuden im Jahr 2007 zur Kenntnis.
Begründung:
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Zur Ermittlung des Erhaltungsaufwandes für die städtischen Gebäude ist auf die Bauausschussvorlage 040/07 Erhaltungsaufwand 2007 zu verwiesen.
1.
Umfang
und Entwicklung des Erhaltungsaufwandes
Der Erhaltungsaufwand 2007 setzt sich aus den nachstehenden „Programmen“ zusammen:
Allgemeine Bauunterhaltungsmittel |
1.977.187 € |
Sonderprogramm Fenstererneuerung |
430.000 € |
Sanierung von Naturwissenschaftlichen Räumen |
68.000 € |
Brandschutzprogramm |
200.000 € |
Summe Erhaltungsaufwand |
2.675.187 € |
Richtwert in Prozent vom Gebäudeneubauwert |
0,79 % |
Die Entwicklung des Erhaltungsaufwandes der Jahre 2003 bis 2009 ist der
nachstehenden Grafik zu entnehmen:
Der deutliche Einbruch der Finanzmittel für den Erhaltungsaufwand im Jahr 2006 ist auf das abgeschlossene Programm für die Erneuerung von Heizungsanlagen zurückzuführen. Der nächste Einbruch im Jahr 2008 ist auf das auslaufende Sonderprogramm zur Fenstererneuerung zurückzuführen.
Zwar sollen im Wege der Bildung von Rückstellungen zusätzliche Finanzmittel für die städtischen Gebäude bereitgestellt werden (siehe hierzu Ziffer 5 – Rückstellungen), diese dienen jedoch dazu, die in der Vergangenheit unterlassenen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Von Bedeutung ist daher, dass in den in den nächsten Jahren die Finanzmittel für den Erhaltungsaufwand schrittweise aufgestockt werden, um eine kontinuierliche und ausgewogene Erhaltung städtischer Gebäude zu gewährleisten.
2.
Erhaltungsaufwand
für städtische Schulgebäude
Der Gebäudeversicherungswert für die städtischen Gebäude beträgt insgesamt ca. 340,1 Mio. Euro. Auf die Schulgebäude entfallen hiervon ca. 65 Prozent (221,6 Mio Euro).
Die Finanzmittel, die für den Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude zu Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt:
|
städt.
Gebäude insgesamt |
davon für
Schulgebäude |
Allgemeinen Bauunterhaltungsmittel Konkret geplante Maßnahmen |
1.075.500 Euro |
835.000 Euro |
Sonderprogramm Fenstererneuerung |
430.000 Euro |
398.000 Euro |
Sonderprogramm Brandschutz |
200.000 Euro |
200.000 Euro |
Sondermittel (Sanierung Naturwissenschaften Fürstenbergschule) |
68.000 Euro |
68.000 Euro |
Summe konkreter Maßnahmen |
1.777.500 Euro |
1.501.000 Euro |
Die verbleibenden Mittel für den Erhaltungsaufwand werden für gesetzliche Prüf- und Wartungsaufträge (ca. 140.000 Euro), Erneuerung Sicherheitstechnischer Einrichtungen in Aufzügen (55.000 Euro) und kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen unterhalb eines Wertes von 5.000 Euro sowie für Reparaturen (z. B. Dachabdichtungen, Glaserarbeiten, Sanitärarbeiten, etc.) eingesetzt.
3.
Erhaltungsmaßnahmen
an Schulgebäuden
Neben der Sanierung eines naturwissenschaftlichen Raumes an der Fürstenbergschule sind die nachstehenden Erhaltungsmaßnahmen an den städtischen Schulgebäuden für das Jahr 2007 geplant:
Maßnahmen der Allgemeinen Bauunterhaltung
Objekt |
Maßnahme |
Kostenschätzung |
Berufskolleg |
Erneuerung
von Dachrinnen |
20.000 € |
Berufskolleg |
Erneuerung
Bodenbeläge |
30.000 € |
Berufskolleg |
Bodenbeschichtung
Flure Gebäude E |
15.000 € |
Berufskolleg |
Rückbau
Toilettenanlage Keller |
5.000 € |
Berufskolleg |
Sanierung
Toilettenanlage II.OG |
25.000 € |
Bodelschwinghschule |
Grundsanierung
Klassen, Flure, Decken |
128.000 € |
Canisusschule |
Verfugung
des Altbaues |
50.000 € |
Diesterwegschule |
Sanierung
Toiletten Kellergeschoss |
15.000 € |
Elisabethschule
Turnhalle |
Dachsanierung |
110.000 € |
Fürstenberg
Turnhalle |
Verbrühungsschutz
Duschen |
17.000 € |
Gertrudenschule |
Hebeanlage
WC-/Abflüsse Keller |
25.000 € |
Gesamtschule |
Erneuerung
Bodenbeläge Gebäude A |
10.000 € |
Gesamtschule
Halle 2 |
Prallwandschutz,
neuer Hallenboden |
35.000 € |
Grüterschule |
Erneuerung
Fernwärmeleitung |
60.000 € |
Gymnasium
Dionysianum |
Erneuerung
und Umbau Fahrradständer |
25.000 € |
Gymnasium
Dionysianum |
Austausch
Beleuchtung (Altbau) |
15.000 € |
Johannesschule |
Austausch
Beleuchtung |
10.000 € |
Josef-Winckler-Zentrum |
Beleuchtung/Decken
Kellergeschoss |
30.000 € |
Kardinal-von-Galen
Schule |
Sanierung
Kellerwände Betreuung |
40.000 € |
Kardinal-von-Galen
Schule |
Beleuchtung/Decken |
20.000 € |
Kaufmännische
Schulen |
Dachsanierung
Sporthalle (Teilfläche) |
55.000 € |
Kopernikus-Gymnasium |
Dachsanierung |
50.000 € |
Michaelschule |
Flure
Beleuchtung |
10.000 € |
verschiedene
Schulen |
neue
Tafeln |
10.500 € |
Sporthallen
allgemein |
Instandhaltung
Trennvorhänge |
25.000 € |
Maßnahmen des Sonderprogramms
Fenstererneuerung
Objekt |
Kostenschätzung |
Annetteschule |
29.000 € |
Bodelschwinghschule |
40.000 € |
Diesterwegschule |
15.000 € |
Franziskusschule |
20.000 € |
Edith-Stein-Schule |
61.000 € |
Kardinal-von-Galen
Schule |
7.500 € |
Südeschschule |
9.000 € |
Gymnasium
Dionysianum |
27.500 € |
Kopernikus-Gymnasium |
50.000 € |
Kopernikus-Sporthalle |
15.000 € |
Gesamtschule |
56.000 € |
Berufskolleg |
23.000 € |
Emslandstadion/Turnhalle/Umkleiden |
45.000 € |
Maßnahmen des Sonderprogramms Brandschutz
Objekt |
Maßnahme |
Kostenschätzung |
Elsa-Brändström-Schule |
brandschutzgerechte
Türen EBS I |
48.000 € |
Elsa-Brändström-Schule |
Flure/Keller
F30 Brandschutzdecken |
30.000 € |
Gertrudenschule |
Außentreppe
2. Fluchtweg |
12.000 € |
Gertrudenschule |
Brandalarmierungsanlage |
15.000 € |
Südeschschule |
Brandalarmierungsanlage |
15.000 € |
Südeschschule |
Notausgang
Turnhalle |
20.000 € |
Michaelschule |
2
Rauchschutztüren |
8.000 € |
Gymnasium
Dionysianum |
2
Rauchschutztüren |
8.000 € |
Emsland-Gymnasium |
8
Rauchschutztüren |
32.000 € |
verschiedene
Schulen |
kleinere
Brandschutzmaßnahmen |
12.000 € |
4.   Neubau- und Umbaumaßnahmen
an städtischen Schulgebäuden
       Im Jahr 2007 sind weitere Mittel für Neubau bzw. Umbaumaßnahmen an städtischen Schulen im Budget 52 „Gebäudemanagement“ für die Maßnahmen
· Neubau einer Turnhalle an der Franziskusschule |
900.000 € |
· Umbau der Franziskusschule zur Offenen Ganztagsschule |
88.000 € |
· Planungskosten Turnhalle Euregio-Gesamtschule |
100.000 € |
· Um-/Erweiterung der Elisabethschule zur gebundenen Ganztagsschule |
775.000 € |
5.   Rückstellung „unterlassene Instandhaltung“
5.1
Grundlage
für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung
       Gemäß § 36 Absatz 3 GemHVO kann die Gemeinde in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen der vergangenen Jahre bilden. Für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung ist Voraussetzung, dass eine
unterlassene Instandhaltungsmaßnahme vorliegt, die in eine folgende Haushaltsperiode verschoben werden musste (der Verschleiß bzw. die Reparaturbedürftigkeit einer Sachanlage liegt vor und wird aufgrund fehlender Finanzmittel oder aufgrund von Terminproblemen in eine folgende Haushaltsperiode verschoben)
und
die Durchführung der Maßnahme für die Zukunft hinreichend konkret beabsichtigt ist (Durchführung spätestens 5 Jahre nach Bildung der Rückstellung).
5.2 Verfahren für die Bildung der
Instandhaltungsrückstellung
Für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung zur Eröffnungsbilanz wird zur Zeit der Umfang der Instandhaltungsrückstellung ermittelt. Damit die Höhe der gebildeten Rückstellung nachprüfbar ist, werden einzelne konkrete unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen definiert (Umfang und Wert). Die einzelnen Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 4 Jahre (2007 bis 2010) durchgeführt werden, welches zur Auflösung der damit verbundenen Rückstellung führt. Aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellung beschränkt sich die Analyse der unterlassenen Instandhaltung im Wesentlichen auf
· Heizungsanlagen
· Fenster- und Fassadenelemente
· Flachdächer
· Fußböden
· Toilettenanlagen
       Die gesetzliche Voraussetzung für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erfordert, dass die Maßnahme hinreichend konkret beabsichtigt sein muss. Es ist daher erforderlich, dass die Finanzmittel für die Auflösung der Rückstellung im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Daher erfolgt die Bildung der Instandhaltungsrückstellung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen. Über das Ergebnis zur Bildung der Instandhaltungsrückstellung wird in einer gesonderten Vorlage im Bau- und Betriebsausschuss berichtet. Eine Information über die Rückstellungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude erfolgt im Schulausschuss.
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