Betreff
Erhaltungsaufwand 2007 für Schulgebäude
Vorlage
150/07
Aktenzeichen
I - FB 5 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt Ausführungen zum Erhaltungsaufwand an Schulgebäuden im Jahr 2007 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Zur Ermittlung des Erhaltungsaufwandes für die städtischen Gebäude ist auf die Bauausschussvorlage 040/07 Erhaltungsaufwand 2007 zu verwiesen.

 

 

1.           Umfang und Entwicklung des Erhaltungsaufwandes

 

Der Erhaltungsaufwand 2007 setzt sich aus den nachstehenden „Programmen“ zusammen:

 

Allgemeine Bauunterhaltungsmittel

1.977.187 €

Sonderprogramm Fenstererneuerung

430.000 €

Sanierung von Naturwissenschaftlichen Räumen

68.000 €

Brandschutzprogramm

200.000 €

Summe Erhaltungsaufwand

2.675.187 €

Richtwert in Prozent vom Gebäudeneubauwert

0,79 %

 


Die Entwicklung des Erhaltungsaufwandes der Jahre 2003 bis 2009 ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen:

 

 

Der deutliche Einbruch der Finanzmittel für den Erhaltungsaufwand im Jahr 2006 ist auf das abgeschlossene Programm für die Erneuerung von Heizungsanlagen zurückzuführen. Der nächste Einbruch im Jahr 2008 ist auf das auslaufende Sonderprogramm zur Fenstererneuerung zurückzuführen.

 

Zwar sollen im Wege der Bildung von Rückstellungen zusätzliche Finanzmittel für die städtischen Gebäude bereitgestellt werden (siehe hierzu Ziffer 5 – Rückstellungen), diese dienen jedoch dazu, die in der Vergangenheit unterlassenen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Von Bedeutung ist daher, dass in den in den nächsten Jahren die Finanzmittel für den Erhaltungsaufwand schrittweise aufgestockt werden, um eine kontinuierliche und ausgewogene Erhaltung städtischer Gebäude zu gewährleisten.

 

 

2.           Erhaltungsaufwand für städtische Schulgebäude

 

Der Gebäudeversicherungswert für die städtischen Gebäude beträgt insgesamt ca. 340,1 Mio. Euro. Auf die Schulgebäude entfallen hiervon ca. 65 Prozent (221,6 Mio Euro).

 

Die Finanzmittel, die für den Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude zu Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt:

 

 

 

städt. Gebäude insgesamt

davon für Schulgebäude

Allgemeinen Bauunterhaltungsmittel

Konkret geplante Maßnahmen

 

1.075.500 Euro

 

835.000 Euro

Sonderprogramm Fenstererneuerung

430.000 Euro

398.000 Euro

Sonderprogramm Brandschutz

200.000 Euro

200.000 Euro

Sondermittel (Sanierung Naturwissenschaften Fürstenbergschule)

68.000 Euro

68.000 Euro

Summe konkreter Maßnahmen

1.777.500 Euro

1.501.000 Euro

 

 

Die verbleibenden Mittel für den Erhaltungsaufwand werden für gesetzliche Prüf- und Wartungsaufträge (ca. 140.000 Euro), Erneuerung Sicherheitstechnischer Einrichtungen in Aufzügen (55.000 Euro) und kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen unterhalb eines Wertes von 5.000 Euro sowie für Reparaturen (z. B. Dachabdichtungen, Glaserarbeiten, Sanitärarbeiten, etc.) eingesetzt.

 

 

3.           Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden

 

Neben der Sanierung eines naturwissenschaftlichen Raumes an der Fürstenbergschule sind die nachstehenden Erhaltungsmaßnahmen an den städtischen Schulgebäuden für das Jahr 2007 geplant:

 

Maßnahmen der Allgemeinen Bauunterhaltung

 

Objekt

Maßnahme

Kostenschätzung

Berufskolleg

Erneuerung von Dachrinnen

20.000 €

Berufskolleg

Erneuerung Bodenbeläge

30.000 €

Berufskolleg

Bodenbeschichtung Flure Gebäude E

15.000 €

Berufskolleg

Rückbau Toilettenanlage Keller

5.000 €

Berufskolleg

Sanierung Toilettenanlage II.OG

25.000 €

Bodelschwinghschule

Grundsanierung Klassen, Flure, Decken

128.000 €

Canisusschule

Verfugung des Altbaues

50.000 €

Diesterwegschule

Sanierung Toiletten Kellergeschoss

15.000 €

Elisabethschule Turnhalle

Dachsanierung

110.000 €

Fürstenberg Turnhalle

Verbrühungsschutz Duschen

17.000 €

Gertrudenschule

Hebeanlage WC-/Abflüsse Keller

25.000 €

Gesamtschule

Erneuerung Bodenbeläge Gebäude A

10.000 €

Gesamtschule Halle 2

Prallwandschutz, neuer Hallenboden

35.000 €

Grüterschule

Erneuerung Fernwärmeleitung

60.000 €

Gymnasium Dionysianum

Erneuerung und Umbau Fahrradständer

25.000 €

Gymnasium Dionysianum

Austausch Beleuchtung (Altbau)

15.000 €

Johannesschule

Austausch Beleuchtung

10.000 €

Josef-Winckler-Zentrum

Beleuchtung/Decken Kellergeschoss

30.000 €

Kardinal-von-Galen Schule

Sanierung Kellerwände Betreuung

40.000 €

Kardinal-von-Galen Schule

Beleuchtung/Decken

20.000 €

Kaufmännische Schulen

Dachsanierung Sporthalle (Teilfläche)

55.000 €

Kopernikus-Gymnasium

Dachsanierung

50.000 €

Michaelschule

Flure Beleuchtung

10.000 €

verschiedene Schulen

neue Tafeln

10.500 €

Sporthallen allgemein

Instandhaltung Trennvorhänge

25.000 €

 

 

Maßnahmen des Sonderprogramms Fenstererneuerung

 

Objekt

Kostenschätzung

Annetteschule

29.000 €

Bodelschwinghschule

40.000 €

Diesterwegschule

15.000 €

Franziskusschule

20.000 €

Edith-Stein-Schule

61.000 €

Kardinal-von-Galen Schule

7.500 €

Südeschschule

9.000 €

Gymnasium Dionysianum

27.500 €

Kopernikus-Gymnasium

50.000 €

Kopernikus-Sporthalle

15.000 €

Gesamtschule

56.000 €

Berufskolleg

23.000 €

Emslandstadion/Turnhalle/Umkleiden

45.000 €

 

 

Maßnahmen des Sonderprogramms Brandschutz

 

Objekt

Maßnahme

Kostenschätzung

Elsa-Brändström-Schule

brandschutzgerechte Türen EBS I

48.000 €

Elsa-Brändström-Schule

Flure/Keller F30 Brandschutzdecken

30.000 €

Gertrudenschule

Außentreppe 2. Fluchtweg

12.000 €

Gertrudenschule

Brandalarmierungsanlage

15.000 €

Südeschschule

Brandalarmierungsanlage

15.000 €

Südeschschule

Notausgang Turnhalle

20.000 €

Michaelschule

2 Rauchschutztüren

8.000 €

Gymnasium Dionysianum

2 Rauchschutztüren

8.000 €

Emsland-Gymnasium

8 Rauchschutztüren

32.000 €

verschiedene Schulen

kleinere Brandschutzmaßnahmen

12.000 €

 

 

4.    Neubau- und Umbaumaßnahmen an städtischen Schulgebäuden

 

        Im Jahr 2007 sind weitere Mittel für Neubau bzw. Umbaumaßnahmen an städtischen Schulen im Budget 52 „Gebäudemanagement“ für die Maßnahmen

 

·       Neubau einer Turnhalle an der Franziskusschule

900.000 €

·       Umbau der Franziskusschule zur Offenen Ganztagsschule

88.000 €

·       Planungskosten Turnhalle Euregio-Gesamtschule

100.000 €

·       Um-/Erweiterung der Elisabethschule zur gebundenen Ganztagsschule

775.000 €

 

 

5.    Rückstellung „unterlassene Instandhaltung“

 

5.1      Grundlage für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung

 

        Gemäß § 36 Absatz 3 GemHVO kann die Gemeinde in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen der vergangenen Jahre bilden. Für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung ist Voraussetzung, dass eine

 

unterlassene Instandhaltungsmaßnahme vorliegt, die in eine folgende Haushaltsperiode verschoben werden musste (der Verschleiß bzw. die Reparaturbedürftigkeit einer Sachanlage liegt vor und wird aufgrund fehlender Finanzmittel oder aufgrund von Terminproblemen in eine folgende Haushaltsperiode verschoben)

 

und

 

die Durchführung der Maßnahme für die Zukunft hinreichend konkret beabsichtigt ist (Durchführung spätestens 5 Jahre nach Bildung der Rückstellung).

 

5.2      Verfahren für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung

 

Für die Bildung der Instandhaltungsrückstellung zur Eröffnungsbilanz wird zur Zeit der Umfang der Instandhaltungsrückstellung ermittelt. Damit die Höhe der gebildeten Rückstellung nachprüfbar ist, werden einzelne konkrete unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen definiert (Umfang und Wert). Die einzelnen Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 4 Jahre (2007 bis 2010) durchgeführt werden, welches zur Auflösung der damit verbundenen Rückstellung führt. Aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellung beschränkt sich die Analyse der unterlassenen Instandhaltung im Wesentlichen auf

 

·       Heizungsanlagen

·       Fenster- und Fassadenelemente

·       Flachdächer

·       Fußböden

·       Toilettenanlagen

 

        Die gesetzliche Voraussetzung für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erfordert, dass die Maßnahme hinreichend konkret beabsichtigt sein muss. Es ist daher erforderlich, dass die Finanzmittel für die Auflösung der Rückstellung im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Daher erfolgt die Bildung der Instandhaltungsrückstellung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen. Über das Ergebnis zur Bildung der Instandhaltungsrückstellung wird in einer gesonderten Vorlage im Bau- und Betriebsausschuss berichtet. Eine Information über die Rückstellungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude erfolgt im Schulausschuss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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