Betreff
Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hier: 1. Schulkostenbeitrag des Kreises Steinfurt 2. Schulträgerschaft für die Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke)
Vorlage
151/07
Aktenzeichen
I-40-ree
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, folgende Verhandlungen mit dem Kreis Steinfurt aufzunehmen:

 

  1. Abgabe der Trägerschaft der Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke) an den Kreis Steinfurt
  2. Erhöhung der Kostenbeteiligung des Kreises Steinfurt für die beiden Rheiner Berufskollegs

 

 

 


Begründung:

 

Zu 1:

 

Die Stadt Rheine ist Trägerin der Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke) aufgrund eines Vertrages mit dem Kreis Steinfurt. Der Vertrag mit dem Mathias-Spital über die Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Schwesternwohnheim an der Frankenburgstraße/Sprickmannstraße  läuft am 30.10.2009 aus. Bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses hat der Mieter das Recht zur Ausübung einer Mietoption für weitere 5 Jahre. Die Ausübung der Mietoption muss dem Vermieter fristgerecht angezeigt werden. Im Falle einer Optionsausübung ist der Mietzins neu festzusetzen.

 

Der Vertrag soll seitens der Stadt Rheine gekündigt werden mit dem Ziel, dass der Kreis Steinfurt die Trägerschaft übernimmt.

 

Zu 2:

 

Der Kreis Steinfurt zahlt an die Stadt Rheine zu den Kosten der in ihrer Trägerschaft befindlichen Berufskollegs einen Schulkostenbeitrag, der sich auf der Grundlage des jährlichen Zuschussbedarfs nach dem Rechnungsergebnis wie folgt berechnet:

 

  1. Die Stadt Rheine ermittelt für jedes Haushaltsjahr die Einnahmen und Ausgaben ihrer Berufskollegs im Ergebnisplan (früher: Verwaltungshaushalt). Von dem errechneten Zuschussbetrag werden die nach dem Finanzausgleichsgesetz anfallenden Schlüsselzuweisungen nach dem Schüleransatz – vermindert um die darauf anfallende Kreisumlage – abgezogen.
  2. Die Stadt Rheine ermittelt für jedes Haushaltsjahr die Einnahmen und Ausgaben ihrer Berufskollegs im Finanzplan (=früherer Vermögenshaushalt), wie z. B. Einrichtungs- und Lehrmittelkosten, bauliche Sanierungsmaßnahmen und erforderliche Kosten für Schulneubauten und Schulerweiterungen.
  3. Das Land NRW stellt seit dem 01.01.2002 den Schulträgern anstelle der bisherigen Einzelförderung eine jährliche Schulpauschale zur Verfügung. Diese Schulpauschale muss zunächst zur Finanzierung der Ausgaben nach Ziffer 2 sowie der Ausgaben nach Ziffer 1, soweit sie im Rahmen der Vorgaben des Landes NRW zu den abrechnungsfähigen Kosten gehören, eingesetzt werden.
  4. Ergibt sich bei der jährlichen Saldierung ein Zuschussbetrag, so trägt der Kreis Steinfurt hiervon 2/3 als Schulkostenbeitrag. Die Zahlung wird nach Feststellung des Rechnungsergebnisses fällig.
  5. Soweit die Schulpauschale für die Berufskollegs der Stadt Rheine nicht für die Ausgaben nach Ziffer 1 und 2 zweckentsprechend verwendet werden kann, sind die nicht in Anspruch genommenen Mittel in der jährlichen Abrechnung mit dem Kreis Steinfurt darzustellen und als Restbestand in das Folgejahr vorzutragen.
  6. Investitionen, die im Einzelfall den Betrag von 100.000,00 € überschreiten, sind dem Kreis Steinfurt rechtzeitig anzuzeigen und bedürfen seiner vorherigen Zustimmung.

 

 

Ziel ist es nicht, die Trägerschaft an den Kreis Steinfurt abzugeben. Vielmehr soll eine höhere Kostenbeteiligung als die unter Punkt 4 dargestellte 2/3-Regelung erreicht werden.