Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt, auf Empfehlung des Aufsichtsrates, den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2020 - 2023 der Stadtwerke Rheine GmbH gem. § 12 Abs. 1 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe b stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest.
Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird in seiner Sitzung am 29. November 2019 den Wirtschaftsplan 2020 - 2023 beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich bekanntgegeben.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplanung 2020 - 2023