Betreff
Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2018
Vorlage
478/19
Aktenzeichen
III-4203-ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2018 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW a. F. (GO NRW) weiter.

 


Begründung:

 

Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW a. F. i. V. m. § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW a. F. für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW a. F. und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller wesentlichen verselbständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtbilanz, einer Gesamtergebnisrechnung, einem Gesamtanhang und einem Gesamtlagebericht. Dem Gesamtabschluss ist ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Die vorgenannten Vorschriften finden letztmalig beim Gesamtabschluss 2018 Anwendung. Mit Wirkung ab 01. Januar 2019 wurden die Regelungen der GO NRW für die Erstellung des Gesamtabschlusses geändert, die neuen Vorgaben sind erstmals für den Gesamtabschluss 2019 anzuwenden. Sie beziehen sich einerseits auf die Bestandteile des Gesamtabschlusses (der Beteiligungsbericht in gem. § 117 GO NRW nicht mehr beizufügen). Andererseits wurde mit dem § 116 a GO NRW eine Regelung eingeführt, die es dem Rat ermöglicht, beim Vorliegen von gewissen Voraussetzungen (sog. größenabhängige Befreiungen) jährlich über die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu entscheiden. Nur in diesem Fall ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Mit dem Gesamtabschluss verfolgt der Gesetzgeber die Zielsetzung, einen zusammenfassenden und vollständigen Vermögens- und Schuldenstatus einer Gebietskörperschaft bereitzustellen und damit die politische Steuerung zu unterstützen.

 

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Rheine und ihrer einbezogenen Konzernorganisationen so darzustellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handeln würde (Einheitsgrundsatz).

 

Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der einbezogenen Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss übernommen. Die konzerninternen Beziehungen werden im Rahmen von Konsolidierungsbuchungen (Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) eliminiert. Die im Gesamtabschluss dargestellten Daten spiegeln die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns Stadt Rheine mit Dritten wider.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2018