Betreff
Finanzielle Absicherung der Pensionslasten - außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
480/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.      beschließt zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3 Mio. Euro.

 

Als Deckung soll folgende Position herangezogen werden:

 

-        3 Mio. Euro Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer (Sonderbereich 9)

 

2.   nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag im kvw-Versorgungsfonds angelegt wird.


Begründung:

 

Der Rat hat bereits 2012 einen Grundsatzbeschluss (Vorlage-Nr. 083/12) zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten gefasst. Da die seinerzeit angedachte Versicherungslösung nicht umgesetzt werden konnte, wurde zwischenzeitlich ein Betrag von 12 Mio. Euro im kvw-Versorgungsfonds (https://www.kvw-muenster.de/ueberuns/finanzen/versorgungsfonds) angelegt.

 

Für die Geldanlage im kvw-Versorgungsfonds war seinerzeit ausschlaggebend, dass der Betreuungsaufwand bei der Stadtverwaltung sowie die Kosten der Fondsbetreuung äußerst gering sind und trotzdem eine ähnliche Rendite wie bei anderen (privaten) Anlagemöglichkeiten prognostiziert wurde. Zum 31.12.2018 betrug die Rendite über die gesamte Laufzeit 2,64 %. Für das laufende Jahr (Stichtag: 30.09.2019) ergab sich eine Wertentwicklung von 8,73 %.

 

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung wird jährlich geprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für einen Haushaltsansatz gegeben sind. Eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Mittelbereitstellung zur finanziellen Absicherung von Pensionslasten im Rahmen des Haushaltplans ist ein entsprechender Finanzmittelüberschuss im Finanzplan; im aktuellen Jahr war dieser Tatbestand in der Planung nicht gegeben.

 

Aktuell stellt sich die Liquiditätslage der Stadt Rheine gegenüber der Haushaltsplanung deutlich positiver dar, so dass der benötigte Finanzmittelüberschuss für die finanzielle Absicherung der Pensionslasten gegeben ist.

 

Da aber im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung kein entsprechender Haushaltsansatz (mangels eines entsprechenden Finanzmittelüberschusses) gebildet werden konnte, ist - im Rahmen der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung - ein entsprechender Haushaltsansatz bereitzustellen.

 

Als Deckung in Höhe von 3 Mio. Euro schlägt die Verwaltung die sich in diesem Haushaltsjahr ergebenden Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer vor.