Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2020 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Wirtschafts- und Finanzplan 2020 - 2024 beraten.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt
Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung
NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Der Beschluss des Rates hat vor der Sitzung des Aufsichtsrates am 11.12.2019 zu erfolgen, da anderenfalls keine Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 vor Beginn der Wirtschaftsperiode 2020 möglich ist.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020-2024
Anlage 2: Finanzplan 2020-2024