Betreff
Finanzielle Beteiligung an den Kosten des südlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Industriegebietes "Rheine 30/70 IndustrieRaum" (vormals: IG Holsterfeld-Ost)
Vorlage
486/19
Aktenzeichen
4.10 - Kakulation Holsterfeld
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat stimmt der Beteiligung der Stadt Rheine an den Kosten zum Ausbau des südlichen Knotenpunktes B 70 zur Erschließung des Industriegebietes Holsterfeld – Ost (heute: Rheine 30/70 IndustrieRaum) in Höhe von 409.290 € zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Salzbergen zu schließen.

 


Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 423/09 hatte der Haupt- und Finanzausschuss bereits im Jahre 2009 einer Beteiligung der Stadt Rheine an den Kosten zum Ausbau des südlichen Knotenpunktes B 70 zur Erschließung des Industriegebietes Holsterfeld – Ost in Höhe von bis zu 220.000 € zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Salzbergen zu treffen.

 

Aus verschiedenen Gründen wurde seitens der beteiligten Kommunen bislang noch keine schriftliche Vereinbarung geschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Knotenpunkt von der Gemeinde Salzbergen in dem Zeitraum von 2010 bis 2014 in mehreren Abschnitten ausgebaut und in 2017 schlussgerechnet. Die Gemeinde Salzbergen hatte bislang die Kostenanforderung an die Stadt Rheine nicht gestellt. Nachdem diese Kostenanforderung im Laufe des Jahres 2019 bei der Stadt Rheine eingegangen ist, wurden im Nachgang prüffähige Abrechnungsunterlagen vorgelegt. Die Abrechnung wurde von den Fachstellen der Stadt Rheine und der Technische Betriebe Rheine AöR unter Einbindung der Örtlichen Rechnungsprüfung geprüft.

 

Im Ergebnis beläuft sich die Beteiligung der Stadt Rheine nach Prüfung auf einen Anteil von 409.290 €.

 

Die Steigerung der Kosten gegenüber der im Jahr 2009 beschlossenen Beteiligung ergibt sich aus a) Steigerungen bei den Baukosten und b) durch die seinerzeitige Nichtberücksichtigung von üblichen Ablösebeträgen für die Straßenunterhaltung.

 

Ein finanzieller Nachteil für die Stadt Rheine entsteht dabei nicht, da im Rahmen der Fortschreibung der Kalkulation die zu erwartenden Kostenveränderungen bereits eingeplant und bei der Kaufpreisfindung für die Gewerbegrundstücke vollständig berücksichtigt wurden. Die Mehrkosten sind durch die Verkaufserlöse gedeckt.