Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -
Vorlage
487/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 12.12.2019 die „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ zu beschließen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW).

 

Die derzeit gültige „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ ist am 06.12.2018 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 die „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ beraten und mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 12.12.2019 vollzogen werden.


Anlage 1:

 

Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 21.11.2019 „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“