Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Rat der Stadt Rheine beschließt die probeweise Ausweitung des
Leistungsangebotes im Stadtbusverkehr. Für die Laufzeit von jeweils einem Jahr
sollen folgende Leistungen angeboten werden:
·
Ausweitung
des Sonn- und Feiertagsverkehrs
·
Ausweitung
des Abendverkehrs im Halbstundentakt bis 21:30 Uhr
·
Anbindung
der Gewerbegebiete im Norden Rheines
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um
den Beschluss rechtsverbindlich gegenüber der VSR umzusetzen und die
Erweiterung des Angebots zu evaluieren.
Begründung:
Mit Antrag vom
7.11.2019 (siehe Anlage 1a) beantragen die CDU-Fraktion Rheine und die Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN für eine Testphase die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes in
Rheine bezogen auf
1.
Frühverkehr
Sonn- und Feiertage
2.
Abendverkehr
3.
Anbindung
Gewerbegebiete
Ein hinsichtlich
der Fahrzeitenerweiterung identischer Antrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2017
ist als Anlage 1b beigefügt.
Die SPD-Fraktion
beantragt zudem in ihrem Antrag vom 10.11.2019 (siehe Anlage 2) folgendes:
4.
Frühverkehr
werktags ab 5:30 Uhr für alle Stadtbuslinien.
Das
Nahverkehrskonzept Rheine als integrierter Bestandteil des Nahverkehrsplanes
Steinfurt definiert die Ziffern 1 bis 3 bereits als Leistungen, die über das
aktuell bestehende Bedienangebot hinausgehen. Der Frühverkehr werktags (Ziffer
4.) beschränkt sich im Nahverkehrskonzept als Mindestleistung auf den Status
Quo durch den „ MorgenSprinter“.
I. Umsetzung
Die beantragte
Ausweitung des ÖPNV-Angebotes stößt aufgrund des Umfangs an vergaberechtliche
Grenzen. Die möglichen Zusatzleistungen zum heutigen Bedienangebot dürfen rd.
25 % der Jahres-Fahrplanstunden nicht überschreiten. Diese Grenze kann mit der
Realisierung aller 4 Ausweitungen nicht gehalten werden.
Die Verwaltung
schlägt daher in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
und der Rheiner Verkehrsbetriebe Mersch GmbH vor, zunächst die im
Nahverkehrskonzept bereits vorgesehenen Ziffern 1 bis 3 probeweise für ein Jahr
umzusetzen.
Frühverkehr Sonn- und
Feiertage, Abendverkehr
In
den als Anlagen 3 bis 14 beigefügten Fahrplänen der Linien C 1 bis C 12 sind
die neuen Zeiten dargestellt. Allerdings ist werktags (montags bis freitags)
auch der Frühverkehr ab 5:30 Uhr enthalten. Hier bleibt es aus den o.g. Gründen
zunächst bei dem bestehenden Bedienangebot werktags ab 6:30 Uhr bzw. 6:45 Uhr.
Die Unterschiede in den Anfangszeiten am Bustreff ergeben sich aus den
unterschiedlichen Abfahrtszeiten der Haupt- und Nebengruppen.
Nach
Rücksprache mit der VSR und der Rheiner Verkehrsbetriebe Mersch GmbH kann die
Fahrplanausweitung ab dem ersten Montag im April 2020 (6.4.2020 = Ferienstart
NRW) erfolgen.
Anbindung Gewerbegebiete
Zur
Anbindung der Gewerbe-/Industriegebiete in Rheine werden 2 neue Werkslinien
vorgeschlagen:
a.
Werks-Bus
Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße)
b.
Werks-Bus
Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg)
Diese Variante würde die neue Nebenstelle der Caritas Werkstatt für Menschen
mit Behinderung an der Düsterbergstraße anbinden mit einer Haltestelle auf der
Seite der Werkstatt; hierzu liegt der Stadt ein Antrag der Caritas vor
Zusätzlich könnte zukünftig über die Endhaltestelle an der Ohmstraße (Fa.
Lammers/Reckers/KLM) eine Anbindung zum geplanten Gewerbebetrieb entstehen.
Das Gewerbegebiet in Kanalhafen wird aktuell von der RVM mit der Linie R 93 vom Bahnhof in Rheine und
dem neuen ZOB/Bustreff im Stundentakt angebunden. Eine Anbindung des Wohn- und
Industriegebietes Kanalhafen durch die VSR mit einer neuen StadtBus-Linie,
würde demnach einen parallelen Busbetrieb darstellen. Wenn keine wesentliche
Verbesserung durch die neue Anbindung zu erwarten ist, wäre diese neue
Anbindung nach dem PBefG (in der Abfolge § 8 Abs. 3, § 13, § 16 Abs. 2, § 42)
nicht erlaubt.
Hinweis: Als Parallelverkehr bezeichnet man im „Öffentlichen
Nahverkehr“ das gleichzeitige Angebot einer Verbindung durch mehrere
Verkehrsträger, Verkehrsunternehmen oder Linien. Eine wesentliche Verbesserung
der Anbindung ist nicht zu erkennen, eine Linien-Genehmigung und die Erteilung
einer Konzession durch die Bezirksregierung Münster würden demnach versagt
bleiben.
In den
Anlagen 15 bis 17 sind die möglichen Linienführungen und die Fahrpläne der
neuen Werkslinien dargestellt. Hier werden sich in der weiteren Abstimmung ggf.
noch Änderungen ergeben.
Da es sich um
neue Linien handelt, muss hierzu im Rahmen der Experimentierklausel bei der
Bezirksregierung Münster ein Erstantrag auf Genehmigung gestellt werden. Im
Hinblick auf das Genehmigungsverfahren und eine mögliche Fahrzeugneubeschaffung
ist eine Betriebsaufnahme ab dem 1.8.2020 möglich. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt
auch die Tarifanpassung. In den dafür neu zu erstellenden Infomaterialien für
die Fahrgäste können dann auch die neuen Linien berücksichtigt werden.
Für die
Anbindung der Gewerbegebiete wurde alternativ als Variante die Anpassung
bestehender Linien und die Einrichtung einer Ringlinie geprüft. Ein fahrbares
Konzept für eine Ringlinie ist jedoch bei den Testfahrten nicht zustande
gekommen. Die Umlauflänge bezogen auf die Fahrzeit eines Umlaufes ermöglicht
keine Anbindung der taktversetzten Linien C1 und C2 und bringen dem Fahrgast
damit keine Vorteile gegenüber/ im Vergleich einer direkten Anbindung des
Industriegebietes Nord durch separate neue Linien.
Zudem müsste
ein potentieller Fahrgast bereits in dem StadtBus-System „zu Hause“ sein, um
die Anbindung, versetzte Taktzeiten und Umlaufverknüpfungen zu verstehen,
hiervon ist nicht auszugehen. Tatsächlich entstehen durch die möglichen neuen
Linien echte zusätzliche Beförderungskapazitäten, die die bereits stark
ausgelasteten Linien C1 und C2 entlasten würden. Die Ringlinien-Variante wird
daher nicht weiter betrachtet.
Die
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH hat mit
Schreiben vom 20.11.2019 im Namen mehrerer Unternehmen der Inititative „Rheine
– Standort der guten Arbeitgeber“ einen Antrag auf kontinuierlichen
Pendelverkehr in die Gewerbegebiet gestellt (siehe Anlage 18). Diesem Antrag
wird mit der vorstehend beschriebenen Einrichtung von 2 neuen Werkslinien entsprochen.
II. Finanzierung
Die
Fahrplanausweitungen und die zwei Linienangebote sind insgesamt zusätzliche
Leistungen, die nicht an anderer Stelle durch Einsparungen im Leistungsangebot
kompensiert werden können. Es ergeben sich hierdurch voraussichtlich folgende
zusätzliche Ausgaben bei der VSR:
Frühverkehr Sonn- und Feiertage,
Abendverkehr
Die
Fahrplanausweitungen führen ohne Berücksichtigung der Frühspitze zu einer
Erhöhung der Jahresleistung im Linienverkehr um ca. 11.250 Einsatzstunden auf
ca. 70.250 Stunden.
Die
Mehrausgaben für die Fahrplanausweitungen betragen ca.
730.000 €
Anbindung
Gewerbegebiete
Für
die einzelnen Linien ergeben sich folgende Ausgaben pro Jahr:
a.
Werks-Bus
Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße) ca.
210.000 €
b.
Werks-Bus
Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg) ca.
230.000 €
Gesamtausgaben ca.
440.000 €
Die Mehrausgaben betragen demnach insgesamt: ca. 1.170.000 €
Diese können
im Rahmen des steuerlichen Querverbundes um ca. 30 % verringert werden. Eine
Haushaltsbelastung von ca. 820.000 € tritt somit für den Ergebnisplan in 2021
auf.
III. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die Förderung des
ÖPNV, die durch ein höheres Fahrgastaufkommen Entlastungen beim
Individualverkehr nach sich zieht, trägt zu einer Verringerung des CO2-Ausstosses
bei und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit den umfangreichen
Fahrplanausweitungen und der Anbindung der Gewerbegebiete durch zwei neue
Werkslinien ist ein positiver Effekt zugunsten des ÖPNV und letztlich für den
Klimaschutz zu erwarten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 7.11.2019
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2019
Anlage 3 bis Anlage 14: Fahrpläne der Linien C 1 bis C 12
Anlage 15: Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße)
Anlage 16: Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg)
Anlage 17: Vorschlag Fahrzeugneubeschaffung
Anlage 18: Antrag EWG vom 20.11.2019