Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die probeweise Ausweitung des Leistungsangebotes im Stadtbusverkehr. Für die Laufzeit von jeweils einem Jahr sollen folgende Leistungen angeboten werden:

 

·         Ausweitung des Sonn- und Feiertagsverkehrs

·         Ausweitung des Abendverkehrs im Halbstundentakt bis 21:30 Uhr

·         Anbindung der Gewerbegebiete im Norden Rheines

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss rechtsverbindlich gegenüber der VSR umzusetzen und die Erweiterung des Angebots zu evaluieren.

 


Begründung:

 

Mit Antrag vom 7.11.2019 (siehe Anlage 1a) beantragen die CDU-Fraktion Rheine und die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN für eine Testphase die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes in Rheine bezogen auf

 

1.      Frühverkehr Sonn- und Feiertage

2.      Abendverkehr

3.      Anbindung Gewerbegebiete

 

Ein hinsichtlich der Fahrzeitenerweiterung identischer Antrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2017 ist als Anlage 1b beigefügt.

 

Die SPD-Fraktion beantragt zudem in ihrem Antrag vom 10.11.2019 (siehe Anlage 2) folgendes:

 

4.      Frühverkehr werktags ab 5:30 Uhr für alle Stadtbuslinien.

 

Das Nahverkehrskonzept Rheine als integrierter Bestandteil des Nahverkehrsplanes Steinfurt definiert die Ziffern 1 bis 3 bereits als Leistungen, die über das aktuell bestehende Bedienangebot hinausgehen. Der Frühverkehr werktags (Ziffer 4.) beschränkt sich im Nahverkehrskonzept als Mindestleistung auf den Status Quo durch den „ MorgenSprinter“.

 

I.    Umsetzung

 

Die beantragte Ausweitung des ÖPNV-Angebotes stößt aufgrund des Umfangs an vergaberechtliche Grenzen. Die möglichen Zusatzleistungen zum heutigen Bedienangebot dürfen rd. 25 % der Jahres-Fahrplanstunden nicht überschreiten. Diese Grenze kann mit der Realisierung aller 4 Ausweitungen nicht gehalten werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH und der Rheiner Verkehrsbetriebe Mersch GmbH vor, zunächst die im Nahverkehrskonzept bereits vorgesehenen Ziffern 1 bis 3 probeweise für ein Jahr umzusetzen.

 

 

       Frühverkehr Sonn- und Feiertage, Abendverkehr

 

       In den als Anlagen 3 bis 14 beigefügten Fahrplänen der Linien C 1 bis C 12 sind die neuen Zeiten dargestellt. Allerdings ist werktags (montags bis freitags) auch der Frühverkehr ab 5:30 Uhr enthalten. Hier bleibt es aus den o.g. Gründen zunächst bei dem bestehenden Bedienangebot werktags ab 6:30 Uhr bzw. 6:45 Uhr. Die Unterschiede in den Anfangszeiten am Bustreff ergeben sich aus den unterschiedlichen Abfahrtszeiten der Haupt- und Nebengruppen.

 

       Nach Rücksprache mit der VSR und der Rheiner Verkehrsbetriebe Mersch GmbH kann die Fahrplanausweitung ab dem ersten Montag im April 2020 (6.4.2020 = Ferienstart NRW) erfolgen.

 

       Anbindung Gewerbegebiete

 

       Zur Anbindung der Gewerbe-/Industriegebiete in Rheine werden 2 neue Werkslinien vorgeschlagen:

 

a.    Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße)

b.    Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg)
Diese Variante würde die neue Nebenstelle der Caritas Werkstatt für Menschen mit Behinderung an der Düsterbergstraße anbinden mit einer Haltestelle auf der Seite der Werkstatt; hierzu liegt der Stadt ein Antrag der Caritas vor
Zusätzlich könnte zukünftig über die Endhaltestelle an der Ohmstraße (Fa. Lammers/Reckers/KLM) eine Anbindung zum geplanten Gewerbebetrieb entstehen.

 

Das Gewerbegebiet in Kanalhafen wird aktuell von der RVM mit der Linie R 93 vom Bahnhof in Rheine und dem neuen ZOB/Bustreff im Stundentakt angebunden. Eine Anbindung des Wohn- und Industriegebietes Kanalhafen durch die VSR mit einer neuen StadtBus-Linie, würde demnach einen parallelen Busbetrieb darstellen. Wenn keine wesentliche Verbesserung durch die neue Anbindung zu erwarten ist, wäre diese neue Anbindung nach dem PBefG (in der Abfolge § 8 Abs. 3, § 13, § 16 Abs. 2, § 42)  nicht erlaubt.

Hinweis: Als Parallelverkehr bezeichnet man im „Öffentlichen Nahverkehr“ das gleichzeitige Angebot einer Verbindung durch mehrere Verkehrsträger, Verkehrsunternehmen oder Linien. Eine wesentliche Verbesserung der Anbindung ist nicht zu erkennen, eine Linien-Genehmigung und die Erteilung einer Konzession durch die Bezirksregierung Münster würden demnach versagt bleiben.

 

In den Anlagen 15 bis 17 sind die möglichen Linienführungen und die Fahrpläne der neuen Werkslinien dargestellt. Hier werden sich in der weiteren Abstimmung ggf. noch Änderungen ergeben.

 

Da es sich um neue Linien handelt, muss hierzu im Rahmen der Experimentierklausel bei der Bezirksregierung Münster ein Erstantrag auf Genehmigung gestellt werden. Im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren und eine mögliche Fahrzeugneubeschaffung ist eine Betriebsaufnahme ab dem 1.8.2020 möglich. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Tarifanpassung. In den dafür neu zu erstellenden Infomaterialien für die Fahrgäste können dann auch die neuen Linien berücksichtigt werden.

 

Für die Anbindung der Gewerbegebiete wurde alternativ als Variante die Anpassung bestehender Linien und die Einrichtung einer Ringlinie geprüft. Ein fahrbares Konzept für eine Ringlinie ist jedoch bei den Testfahrten nicht zustande gekommen. Die Umlauflänge bezogen auf die Fahrzeit eines Umlaufes ermöglicht keine Anbindung der taktversetzten Linien C1 und C2 und bringen dem Fahrgast damit keine Vorteile gegenüber/ im Vergleich einer direkten Anbindung des Industriegebietes Nord durch separate neue Linien.

Zudem müsste ein potentieller Fahrgast bereits in dem StadtBus-System „zu Hause“ sein, um die Anbindung, versetzte Taktzeiten und Umlaufverknüpfungen zu verstehen, hiervon ist nicht auszugehen. Tatsächlich entstehen durch die möglichen neuen Linien echte zusätzliche Beförderungskapazitäten, die die bereits stark ausgelasteten Linien C1 und C2 entlasten würden. Die Ringlinien-Variante wird daher nicht weiter betrachtet.

 

Die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH hat mit Schreiben vom 20.11.2019 im Namen mehrerer Unternehmen der Inititative „Rheine – Standort der guten Arbeitgeber“ einen Antrag auf kontinuierlichen Pendelverkehr in die Gewerbegebiet gestellt (siehe Anlage 18). Diesem Antrag wird mit der vorstehend beschriebenen Einrichtung von 2 neuen Werkslinien entsprochen.

 

II.   Finanzierung

 

Die Fahrplanausweitungen und die zwei Linienangebote sind insgesamt zusätzliche Leistungen, die nicht an anderer Stelle durch Einsparungen im Leistungsangebot kompensiert werden können. Es ergeben sich hierdurch voraussichtlich folgende zusätzliche Ausgaben bei der VSR:

 

       Frühverkehr Sonn- und Feiertage, Abendverkehr

 

       Die Fahrplanausweitungen führen ohne Berücksichtigung der Frühspitze zu einer Erhöhung der Jahresleistung im Linienverkehr um ca. 11.250 Einsatzstunden auf ca. 70.250 Stunden.

 

       Die Mehrausgaben für die Fahrplanausweitungen betragen               ca. 730.000

 

       Anbindung Gewerbegebiete

 

       Für die einzelnen Linien ergeben sich folgende Ausgaben pro Jahr:

 

a.    Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße)                            ca. 210.000 €

b.    Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg)                             ca. 230.000 €

      Gesamtausgaben                                                                                  ca. 440.000 €

 

Die Mehrausgaben betragen demnach insgesamt:                                  ca. 1.170.000 €

 

Diese können im Rahmen des steuerlichen Querverbundes um ca. 30 % verringert werden. Eine Haushaltsbelastung von ca. 820.000 € tritt somit für den Ergebnisplan in 2021 auf.

 


 

III.  Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Förderung des ÖPNV, die durch ein höheres Fahrgastaufkommen Entlastungen beim Individualverkehr nach sich zieht, trägt zu einer Verringerung des CO2-Ausstosses bei und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit den umfangreichen Fahrplanausweitungen und der Anbindung der Gewerbegebiete durch zwei neue Werkslinien ist ein positiver Effekt zugunsten des ÖPNV und letztlich für den Klimaschutz zu erwarten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 7.11.2019

Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2019

Anlage 3 bis Anlage 14: Fahrpläne der Linien C 1 bis C 12

Anlage 15: Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Daimlerstraße)

Anlage 16: Werks-Bus Gewerbegebiet Nord (Offenbergweg)

Anlage 17: Vorschlag Fahrzeugneubeschaffung

Anlage 18: Antrag EWG vom 20.11.2019