Betreff
Attraktivieren des ÖPNV durch Fahrpreisanpassung - Anträge der SPD-Fraktion vom 06.04.19 und 10.11.19
Vorlage
495/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die probeweise Einführung eines verbilligten Jahrestickets für den städtischen ÖPNV zunächst befristet auf zwei Jahre und die Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020.

       Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung zum nächstmöglichen Zeitpunkt tarifsicher umzusetzen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen rechtssicher umgesetzt werden kann.

 


Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die SPD-Fraktion hat am 6.4.2019 die Einführung eines verbilligten Jahrestickets für den städtischen ÖPNV in Anlehnung an das in Ibbenbüren beschlossene „IBB-Ticket“ beantragt (siehe Anlage1). Der Antrag war zunächst wegen des laufenden europaweiten eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerbes zurückgestellt worden (siehe Vorlage-Nr. 207/19).

 

Einführung des „Rheine-Jahresticket“:

 

I.     Rahmenbedingungen:

 

·         Das „Rheine-Jahresticket“ wird auf Antrag an die Stadt für ein Jahr zum Preis von 360,- € ausgegeben (monatliche oder jährliche Zahlungsweise); der Abo-Kunde ist ausschließlich Kunde und Vertragspartner der Stadt.

·         Der Kunde erhält nach wie vor „Die Blaue“, allerdings zwingend für ein Jahr, somit bleibt „Die Blaue“ Teil des Tarifsystems der Tarifgemeinschaft Münsterland und im Tarifverbund des Westfalen Tarif (WT).

·         Die Stadt erstattet der VSR den Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis für „Die Blaue“ und dem „Rheine-Jahresticket“, damit wird das „Rheine-Jahresticket“ nicht Teil des Tarifsystems der Tarifgemeinschaft Münsterland und auch nicht eigenständige Abo-Karte im Tarifverbund des WestfalenTarif (WT) (gleiche Vorgehensweise wie in Ibbenbüren).

·         Das „Rheine-Jahresticket“ unterliegt nicht der Einnahmeaufteilung (EAV) der Tarifgemeinschaft, hier bringt die VSR „Die Blaue“ / „9-Uhr-Blaue“ ein.

·         Schülerkarten und das Sozialticket werden daher durch das „Rheine-Jahresticket“ nicht beeinträchtigt.

·         Die Stadt schließt mit der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) einen Vertrag, welcher u.a. die Verfahrensweise regelt und die Fahrgeldeinnahmen für die VSR auf der Basis „Die Blaue“ und „9-Uhr-Blaue“ sicherstellt.

·         Die Stadt muss vom Grundsatz her einen eigenen Vertrieb für das „Rheine-Jahresticket“ aufbauen, inklusive Abrechnung, Forderungsmanagement, Info-Service und Verkauf. Ob die Ausgestaltung des Vertriebsweges  über die VSR ggf. im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages möglich ist, muss tarif- und rechtssicher geprüft und dann geregelt werden.

 

II.    Finanzierung

 

Die Stadt trägt insgesamt den Differenzbetrag je beantragtem „Rheine-Jahresticket“ und dem Preis für „Die Blaue“ bzw. „9-Uhr-Blaue“. Dieser beträgt auf der Basis der Kundenstatistik des Kalenderjahres 2017 mit der letzten Tarifanpassung vom 1.8.2019:

 

1. Produkt/Fahrkarte

Preis  01.08.2019

Anzahl „Die Blaue“  in  2017

Fahrgeldeinnahme pro Jahr

Differenz Fahrgeldeinnahmen

Die Blaue   

42 € = 504 €

 

10.964 Karten in 12 Monaten

460.488 €

 

Das „Rheine-Jahresticket“

30 € = 360 €

mit 10.964 Karten

328.920 €

131.568 €

 

 

 

 

 

Die 9-Uhr Blaue

33 € = 396 €

3.714 Karten in 12 Monaten

122.562 €

 

Das „Rheine Jahresticket“

30 € = 360 €

mit 3.714 Karten

111.420 €

  11.142 €

 

 

 

Gesamtdifferenz:

142.710 €

 

Weitere Kosten ergeben sich für den eigenen Vertrieb durch die Stadt oder den Vertrieb über die VSR im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages.

 

Die Gesamtausgaben von 150.000 € sind im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

 

III.   Umsetzung

 

Im Hinblick auf die Prüfung der tarif- und rechtssicheren Umsetzung, der damit verbundenen vertraglichen Ausgestaltung und der erforderlichen Genehmigung und Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020 (vsl. Ende Februar 2020) kann die Einführung des „Rheine-Jahresticket“ frühestens zum 1.4.2020 erfolgen.

 

 

Zu 2.:

 

Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag vom 10.11.2019 (siehe Anlage 2) bezogen auf Fahrpreisanpassungen unter Pkt. 2 die kostenlose Nutzung des Stadtbus Rheine an Samstagen beantragt.

 

Die Stadt Bocholt wird ab Januar 2020 die kostenlose Beförderung an Samstagen einführen. Noch vor der Einführung haben sich jetzt rechtliche Bedenken ergeben. Nach Ankündigung des zukünftigen Angebotes haben sich Bürger und Interessengruppen aus Bocholt bei dem Verkehrsunternehmen gemeldet, die von ihren Abo-Karten in 2020 den entsprechenden Anteil der 52 Samstage erstattet bekommen, bzw. das jeweilige Abo günstiger beziehen möchten. Zusätzlich möchte man den entgangenen Mehrwert der Abo-Karten an Wochenenden (Mitnahme von Partnern, Kindern oder Enkelkindern) bemessen und ebenso erstattet bekommen.

 

Die hieraus entstehenden wirtschaftlichen Auswirkungen sind, aufgrund der Vielzahl verschiedener Abo-Karten – auch im Umgang mit der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe bei der Einnahmeaufteilung der Abo-Karten – noch nicht absehbar und können dementsprechend nicht bemessen werden. Zusätzlich entspricht die kostenlose Beförderung nicht den gültigen Tarifbedingungen.

 

Aus den vorgenannten Gründen sollte die rechtssichere Umsetzung der ganzjährigen, kostenlosen Nutzung des Stadtbus Rheine an Samstagen umfassend geprüft werden und parallel das Einverständnis oder die Voraussetzungen für das Einverständnis zur Einführung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr Lippe beantragt bzw. angefragt werden.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Das „Rheine-Jahresticket“ trägt zur Förderung des ÖPNV in Rheine bei. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des verminderten Fahrpreises mehr Personen den ÖPNV in Rheine nutzen und auf Fahrten mit dem Pkw verzichten. Dieses führt zu einer Verringerung des CO2-Ausstosses und damit zur Förderung des Klimaschutzes insgesamt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 6.4.2019

Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2019