Betreff
Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzplanung 2020 - 2024 der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
Vorlage
498/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterver-sammlung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Kloster Bentlage gGmbH), Herrn Dr. Peter Lüttmann, den Wirtschafts-und Finanzplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2020 zu beschließen und den Finanzplan 2021 – 2024 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wirtschafts- und Finanzplan Kloster Bentlage gGmbH 2020-2024

 

Wirtschaftsplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Finanzplan

 2024

Einnahmen

 

 

 

 

 

1. Erlöse

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

2. Erträge

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Summe Einnahmen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

 

 

 

 

1. Personalkosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

2. Betriebskosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3. Geschäftskosten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3.1 Verwaltungskosten

100 €

100 €

100 €

100 €

100 €

3.2 Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

3.3 Versicherungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

3.4 Periodenfremde Aufwendungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

3.5 Aufsichtsrat / Sitzungsgelder

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Summe Kosten

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

Summe Einnahmen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Jahresdefizit

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

15.100 €

 


Begründung:

Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages der Kloster Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres zu beschließen.

 

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH. Die Gesellschaft hat zum 01.01.2019 ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt. Nach Beendigung der aktuell laufenden umsatzsteuerrechtlichen Verfahren soll sie aufgelöst werden. Die Gesellschaft hat für die Geschäftsjahre 2010 bis 2017 Einspruch gegen die Umsatzsteuerbescheide erhoben. Bisher liegt nur für da Jahr 2010 liegt die Einspruchsentscheidung vor. Die Steuerbarkeit der Städtischen Zuschüsse wurde bestätigt, für das Steuerjahr 2010 wurde der Betrieb als Zweckbetrieb Gemäß §68 Nr. 7 AO bewertet, womit der Umsatzsteuersatz auf den städtischen Betriebskostenzuschuss 7% beträgt. Für die Jahre 2011-2017 liegen noch keine Einspruchsentscheide vor. Daher handelt es sich im Wirtschaftsplan bei den bei den Periodenfremden Aufwendungen (Ziff. 3.4) weiterhin um die geschätzten Kosten zur Durchführung von Rechtsmitteln der ungeklärten Folgejahre 2011-2017 . Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH im kommenden Jahr reicht der vorliegende Wirtschaftsplan aus.

Das ausgewiesene Jahresdefizit wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage der Gesellschaft gedeckt.