Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 13. September 2020 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nachstehende
Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 13. September 2020 werden
seitens der Verwaltung gegeben:
1. Zeitplan für die Durchführung der
Integrationsratswahl am 13. September 2020
Aus dem
Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) und der
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden
Mitglieder der Stadt Rheine ergibt sich für die Durchführung der
Integrationsratswahl 2020 der nachstehende Zeitplan:
…vor
der Wahl |
Zeitpunkt/-rahmen |
Ereignis/Aufgabe |
1 Jahr |
13. September 2019 |
Zeitpunkt, seit dem Wahlberechtigte und Wahlbewerber/-innen sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten müssen |
Voraussichtlich Februar 2020 |
Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen
und Zurverfügungstellung der
erforderlichen Vordrucke und Formulare |
|
danach |
Einreichung
von Wahlvorschlägen (eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen, um etwaige Mängel beheben zu können) |
|
3 Monate |
13. Juni 2020 |
Zeitpunkt, seit dem Wahlbewerber/-innen ihre Hauptwohnung in der Stadt Rheine haben
müssen |
59 Tage |
16. Juli
2020, 18 Uhr |
Letzter
Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen |
47 Tage |
28. Juli 2020 |
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung
von Wahlvorschlägen |
42 Tage |
2. August 2020 |
Eintragung
der Wahlberechtigten von Amts wegen
in das Wählerverzeichnis; Druck
der Wahlbenachrichtigungen |
41 Tage bis 2 Tage |
3. August 2020 bis 11. September 2020 |
Möglichkeit der Briefwahl, Beantragung beim Wahlamt der Stadt Rheine |
34 Tage bis 2 Tage |
10. August 2020 bis 11. September 2020 |
Möglichkeit der Briefwahl vor Ort (= Stimmabgabe) im Wahlamt der Stadt Rheine,
Neues Rathaus, Raum 104 |
41 Tage bis 16 Tage |
3. August 2020 bis 28. August 2020 |
Eintragung
der Wahlberechtigten, die in
diesem Zeitraum zuziehen und sich
bei der Meldebehörde anmelden, von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis |
24 Tage |
20. August 2020 |
Spätester Zeitpunkt für die Wahlbekanntmachung |
21 Tage |
23. August 2020 |
Späteste Zustellung der Wahlbenachrichtigungen |
21 Tage bis 16 Tage |
23. August 2020 bis 28. August 2020 |
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis |
16 Tage |
28. August 2020 |
Zeitpunkt, seit dem Wahlberechtigte ihre Hauptwohnung in der Stadt Rheine haben
müssen |
12 Tage |
1. September 2020 |
Spätester Zeitpunkt für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis; ein entsprechender
Nachweis ist zu führen |
0 |
13. September 2020, 16 Uhr |
Zeitpunkt, zu dem Wahlbriefe spätestens beim Wahlleiter eingehen müssen |
0 |
13.
September 2020, 8 bis 18
Uhr |
Wahltag Wahllokal:
Altes Rathaus der Stadt Rheine |
-2 |
15. September 2020 |
Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest |
2. Einteilung des Wahlgebietes
Unverändert
gegenüber den vergangenen Integrationsratswahlen in den Jahren 2009 und 2014
wird das Gebiet der Stadt Rheine in keine weiteren Stimmbezirke unterteilt. Die
Stimmabgabe soll wie gewohnt in einem zentralen Wahllokal stattfinden.
Die
Aufteilung des Stadtgebietes in 49 Stimmbezirke analog zur Kommunalwahl ist für
die Integrationsratswahl aufgrund der Größenordnung der Stadt Rheine und der
damit verbundenen Anzahl an Wahlberechtigten problematisch. Für die Wahl zum
Integrationsrat sind ca. 11.500 Wahlberechtigte zum Urnengang aufgerufen (davon
sind ca. 7.000 auch für die Kommunalwahlen wahlberechtigt). Selbst bei einer
Wahlbeteiligung von 20 Prozent (IR-Wahl 2009: 12,4%, IR-Wahl 2014: 7,6%) würden
je Wahllokal durchschnittlich 47 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben.
Die Stimmenauszählung im Wahllokal ist bei dieser geringen Wählerzahl aufgrund
der Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht zulässig. Daher müssten aus allen
Wahllokalen die Urnen abgeholt und die Auszählung an einem zentralen Ort
durchgeführt werden. Damit ist verbunden, dass bei einer dezentralen Wahl auf
eine getrennte Stimmabgabe von Kommunalwahl und Integrationsratswahl zu achten
ist und somit in den Wahllokalen separate Urnen, Wählerverzeichnisse und ggf.
Wahlblenden benötigt werden. Auch ist die Anzahl der Beisitzer/innen
entsprechend zu erhöhen.
Neben den
organisatorischen Gründen spricht für eine zentrale Lösung, das eine flächendeckende
Unterstützung bei Sprachschwierigkeiten in einem zentralen Wahllokal
gegeben werden kann (z. B. Fragen zum Stimmzettel oder der Wahlberechtigung).
Auch sind Klärungen hinsichtlich der Wahlberechtigung oder Prüfung von
Ausweisdokumenten in einem zentralen Wahllokal mit einem entsprechend
geschulten und zusammengesetzten Wahlvorstand erfahrungsgemäß gut zu
bewältigen.
Es ist
beabsichtigt das Wahllokal im Alten Rathaus einzurichten. Hierfür spricht, dass
im Falle von Fragestellungen zur Wahlberechtigung die Mitarbeiter des Wahlamtes
direkt vor Ort sind. Es hat sich am Wahltag auch bewährt, dass Mitarbeiter der
Migrationsberatung sowie des Ausländeramtes anwesend sind.
Der Nachteil eines
zentralen Wahllokals kann durch eine aktive Bewerbung der Briefwahl
einschließlich der Möglichkeit der Ausübung der Briefwahl im Rathaus in Teilen
kompensiert werden.
Mit Ende der Wahlzeit kann durch den Wahlvorstand unmittelbar die Auszählung der Stimmen
und die damit verbundene Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgen. Das Wahlergebnis
der Integrationsratswahl kann dann analog zur parallel stattfindenden
Kommunalwahl im Ratssaal präsentiert werden.
3. Informationen zur Integrationsratswahl 2020
Der Fachbereich 8
– Schulen, Soziales, Migration und Integration stellt in der Sitzung am
28. Januar 2020 die
Aufgaben des Integrationsrates und die Voraussetzungen für eine Tätigkeit im
Integrationsrat vor. Der Fachbereich 7 – Interner Service wird Informationen
zum Wahlrecht darlegen, u. a. zur Wählbarkeit, zur Wahlberechtigung, zu
Wahlvorschlägen, zur Briefwahl, zu Fristen und Terminen und zur Zusammensetzung
des Integrationsrates.