Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2020 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr
2020
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der
Stadt Rheine mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 214.937.085 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 212.989.070 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 199.525.820 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 195.353.632 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 30.362.939 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 56.776.278 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 21.290.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.177.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
21.290.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
19.939.700 EUR
festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2020 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
3.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 13. September 2019 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 24. September 2019 eingebracht.
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung
die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem
14. Oktober 2019 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.
Ferner wurde mit
der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 14. bis zum 29. Oktober 2019 gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu
entscheiden hat.
In dieser Frist sind insgesamt sechs Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2020 eingegangen (Anlage 1):
Einwendung Nr. 1
Die Einwendung bezieht sich insbesondere auf die Veranschlagung von Bau- und Einrichtungskosten für die Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule Neubau“.
In seiner Sitzung vom 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine (Vorlage 216/19) die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu festgelegt. Aus diesem Grund sind im Haushalt für das Jahr 2020 bereits Mittel für die Planung und Durchführung der Maßnahme bis 2023 veranschlagt worden. Voraussetzung für die weiteren Planungen ist eine Standortentscheidung, die aktuell für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet wird. Die ersten Beratungen sind für Anfang 2020 vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist am 24.09.2019 in die Ratssitzung eingebracht und daraufhin am 08.10.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Einwendung Nr. 2
In der Einwendung wird die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheine und deren finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt thematisiert.
Es wird auf die Beratung im Rat der Stadt Rheine am 03.12.2019 (Vorlage 496/19) verwiesen, in der die verschiedenen Organisationsstrukturen des ÖPNV in Rheine sowie deren mögliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden. Der Rat hat dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung unter anderem beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtverkehr Rheine unter Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes und der heutigen Funktionen der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) nach Maßgabe der hiesigen Beschlussfassung und der darin getroffenen Festlegungen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Stadtverkehr sicherzustellen. Außerdem soll die Verwaltung die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine (VSR) für den benötigten Zeitraum ab dem 01.10.2020 bis zur Umsetzung der Neuvergabe durch die Stadt Rheine weiterhin mit dem Stadtverkehr Rheine betrauen.
Einwendung Nr. 3
Die Einwendung bezieht sich auf die Prognose der Schlüsselzuweisungen sowie deren Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.
Die im Entwurf veranschlagte Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der gemeinsam vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden erstellten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (GFG 2020). Für die Folgejahre sind die vom Land in den Orientierungsdaten vorgegebenen Veränderungssätze (für 2021 mit einem Abschlag) verwendet werden. Nach der Veröffentlichung der aktuellen Modellrechnung im November 2019 sind die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden.
Einwendung Nr. 4
Die Einwendung befasst sich mit der Prognose und Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten ermittelt, in denen die Steuerschätzungen verarbeitet sind. Die für den Haushaltsplanentwurf verwendeten Daten basieren auf die Steuerschätzung im Mai, zwischenzeitlich erfolgte eine Aktualisierung der Orientierungsdaten an die November-Steuerschätzung. Aus diesem Grund sind die Haushaltsansätze überarbeitet worden und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden.
Bei der Ermittlung der Ansätze für die Gewerbesteuer sind ebenfalls die teilweise gekürzten Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten des Landes berücksichtigt worden.
Einwendung Nr. 5
Die Einwendung bezieht sich auf die baubedingte Schließung des Freibades im kommenden Jahr und die damit verbundenen Einschränkungen der Bademöglichkeiten für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ferienpass thematisiert und mögliche Alternativen bzw. Modifikationen zum bisherigen Ferienpass aufgezeigt.
Es wird auf einen Fraktionsantrag vom 12.11.2019 sowie auf die Beratungen und die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2019 verwiesen, die sich mit dieser Thematik befassen. Die Verwaltung soll für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2020 eine Vorlage über Kompensationsmöglichkeiten erstellen.
Einwendung Nr. 6
Die Einwendung bezieht sich auf die Kostenermittlung und Einplanung von Haushaltsmitteln für Stadtbusbegleiter zum 01.01.2020, die insbesondere Senioren oder Menschen mit Behinderung bei Busfahrten behilflich sein sollen.
Die Anregung soll in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat oder dem Beirat für Menschen mit Behinderung, vorgestellt und gegebenenfalls in die weiteren Planungen übernommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 die Einwendungen vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 499/19) und beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderung des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
2. Haushaltssatzung
für das Jahr 2020
Die Einzelberatungen
der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 5. bis zum 27. November 2019 statt.
Die Ergebnisse der
Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 17. Dezember 2019 (vgl. Vorlage Nr. 499/19) vorgelegt worden. Den
vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.
Darüber hinaus hat
der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen
der Fach- und Sonderbereichbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen
ergeben haben, zugestimmt und eine Änderung am
Budget des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration –
(Erhöhung der Sprachoffensive um 5.000 EUR) beschlossen.
Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale
Finanzleistungen – hat der Haupt- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 einen Hebesatz für die Kreisumlage von 28,1 v.H. festgesetzt. Das führt zu folgenden Minderaufwendungen, die in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden:
2020: 122 TEUR
2021: 128 TEUR
2022: 131 TEUR
2023: 134 TEUR
Wie in der Vorlage
Nr. 499/19 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende
Änderungen eingearbeitet worden:
- Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
Die Interne Leistungsverrechnung musste aufgrund veränderter Zuordnungen nochmals angepasst werden. Dies führte zu Verschiebungen zwischen den Produkten der Fach- und Sonderbereiche.
Die im Beschlussvorschlag Nr. 2 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2020 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 2. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 4 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
C. Weitere Hinweise
Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt
nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der
Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Einwendungen
Anlage 2: Gesamtpläne
Anlage 3: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 4: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen