Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2020
Vorlage
016/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

2.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2020 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom

                        folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                             214.937.085 EUR

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                               212.989.070 EUR

 

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    199.525.820 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    195.353.632 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                       30.362.939 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                      56.776.278 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                    21.290.000 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                     2.177.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

21.290.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

19.939.700 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

25.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2020 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

     1.  Grundsteuer                    

          1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                       440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                        600 v. H.

 

     2.  Gewerbesteuer auf                                                                                          430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

 

3.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 13. September 2019 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 24. September 2019 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.      Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 14. Oktober 2019 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 14. bis zum 29. Oktober 2019 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

In dieser Frist sind insgesamt sechs Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2020 eingegangen (Anlage 1):

 

Einwendung Nr. 1

Die Einwendung bezieht sich insbesondere auf die Veranschlagung von Bau- und Einrichtungskosten für die Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule Neubau“.

           

In seiner Sitzung vom 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine (Vorlage 216/19) die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu festgelegt. Aus diesem Grund sind im Haushalt für das Jahr 2020 bereits Mittel für die Planung und Durchführung der Maßnahme bis 2023 veranschlagt worden. Voraussetzung für die weiteren Planungen ist eine Standortentscheidung, die aktuell für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet wird. Die ersten Beratungen sind für Anfang 2020 vorgesehen.

           

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist am 24.09.2019 in die Ratssitzung eingebracht und daraufhin am 08.10.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.

 

 

Einwendung Nr. 2

In der Einwendung wird die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheine und deren finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt thematisiert.

 

Es wird auf die Beratung im Rat der Stadt Rheine am 03.12.2019 (Vorlage 496/19) verwiesen, in der die verschiedenen Organisationsstrukturen des ÖPNV in Rheine sowie deren mögliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden. Der Rat hat dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung unter anderem beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtverkehr Rheine unter Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes und der heutigen Funktionen der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) nach Maßgabe der hiesigen Beschlussfassung und der darin getroffenen Festlegungen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Stadtverkehr sicherzustellen. Außerdem soll die Verwaltung die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine (VSR) für den benötigten Zeitraum ab dem 01.10.2020 bis zur Umsetzung der Neuvergabe durch die Stadt Rheine weiterhin mit dem Stadtverkehr Rheine betrauen. 

 

 

Einwendung Nr. 3

Die Einwendung bezieht sich auf die Prognose der Schlüsselzuweisungen sowie deren Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.

 

Die im Entwurf veranschlagte Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der gemeinsam vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden erstellten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (GFG 2020). Für die Folgejahre sind die vom Land in den Orientierungsdaten vorgegebenen Veränderungssätze (für 2021 mit einem Abschlag) verwendet werden. Nach der Veröffentlichung der aktuellen Modellrechnung im November 2019 sind die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden.

 

 

Einwendung Nr. 4

Die Einwendung befasst sich mit der Prognose und Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.

           

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten ermittelt, in denen die Steuerschätzungen verarbeitet sind. Die für den Haushaltsplanentwurf verwendeten Daten basieren auf die Steuerschätzung im Mai, zwischenzeitlich erfolgte eine Aktualisierung der Orientierungsdaten an die November-Steuerschätzung. Aus diesem Grund sind die Haushaltsansätze überarbeitet worden und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden.

 

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Gewerbesteuer sind ebenfalls die teilweise gekürzten Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten des Landes berücksichtigt worden.

 

 

Einwendung Nr. 5

Die Einwendung bezieht sich auf die baubedingte Schließung des Freibades im kommenden Jahr und die damit verbundenen Einschränkungen der Bademöglichkeiten für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ferienpass thematisiert und mögliche Alternativen bzw. Modifikationen zum bisherigen Ferienpass aufgezeigt.

 

Es wird auf einen Fraktionsantrag vom 12.11.2019 sowie auf die Beratungen und die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2019 verwiesen, die sich mit dieser Thematik befassen. Die Verwaltung soll für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2020 eine Vorlage über Kompensationsmöglichkeiten erstellen.

 

 

Einwendung Nr. 6

Die Einwendung bezieht sich auf die Kostenermittlung und Einplanung von Haushaltsmitteln für Stadtbusbegleiter zum 01.01.2020, die insbesondere Senioren oder Menschen mit Behinderung bei Busfahrten behilflich sein sollen. 

 

Die Anregung soll in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat oder dem Beirat für Menschen mit Behinderung, vorgestellt und gegebenenfalls in die weiteren Planungen übernommen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 die Einwendungen vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 499/19) und beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderung des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2.      Haushaltssatzung für das Jahr 2020

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 5. bis zum 27. November 2019 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 (vgl. Vorlage Nr. 499/19) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, zugestimmt und eine Änderung am Budget des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration – (Erhöhung der Sprachoffensive um 5.000 EUR) beschlossen.

 

Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.

 

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 einen Hebesatz für die Kreisumlage von 28,1 v.H. festgesetzt. Das führt zu folgenden Minderaufwendungen, die in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden:


            2020:  122 TEUR
            2021:  128 TEUR
            2022:  131 TEUR
            2023:  134 TEUR

 

Wie in der Vorlage Nr. 499/19 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten noch folgende Änderungen eingearbeitet worden:

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

 

Die Interne Leistungsverrechnung musste aufgrund veränderter Zuordnungen nochmals angepasst werden. Dies führte zu Verschiebungen zwischen den Produkten der Fach- und Sonderbereiche.

 

Die im Beschlussvorschlag Nr. 2 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2020 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 2. Zur weiteren Information sind als Anlage 3 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 4 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Einwendungen

Anlage 2: Gesamtpläne

Anlage 3: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 4: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen