Betreff
Umgestaltung des jüdischen Friedhofes am Mühlentörchen
Vorlage
019/20
Aktenzeichen
BdB-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung zu einer Neugestaltung des jüdischen Friedhofes am Mühlentörchen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe (Körperschaft des öffentlichen Rechts) einen Gestaltungsentwurf zu erarbeiten und umzusetzen, der auch die Rückführung der Grabsteine umfasst. 

 

 


Begründung:

 

Seit mehreren Jahren bemüht sich eine Initiative aus Rheine darum, dass Grabsteine vom jüdischen Friedhof an der Lingener Straße wieder an ihren ursprünglichen Aufstellungsort am Mühlentörchen zurückkehren.

Eigentümerin der Friedhofsgrundstücke ist der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen Lippe. Das Grundstück am Mühlentörchen ist seit 1952 wieder im Eigentum des Landesverbandes. Bei diesem Grundstück handelt es sich um die Restfläche des bis 1838 genutzten Friedhofes der jüdischen Gemeinde in Rheine.

Der Friedhof wurde damals wegen vollständiger Belegung geschlossen. Als Ersatzfläche wurde der jüdischen Gemeinde ein Grundstück an der Lingener Straße zugewiesen, das ab 1839 als Friedhof diente.

Die jüdische Gemeinde Rheine wurde 1938 gezwungen, das Grundstück am Mühlentörchen an den Besitzer der benachbarten Mühle zu „verkaufen“, um dort das der Kriegsvorbereitung dienende Silogebäude zu errichten. In diesem Zusammenhang wurden die zu dieser Zeit noch vorhandenen Grabsteine auf Veranlassung des damaligen Vorsitzenden der Synagogengemeinde  zum Friedhof an der Lingener Straße verbracht. Über eine Verlegung der dazugehörigen Gräber liegen keine Unterlagen vor, weshalb davon auszugehen ist, dass diese nicht erfolgt ist.

 

Auf Grund der jetzigen Eigentumsverhältnisse kann die Stadt Rheine wesentliche Veränderungen, wie eine „Rückführung“ der Grabsteine, nicht ohne Zustimmung der Eigentümerin vornehmen. 

Mit den nun vorliegenden Schreiben des Landesverbandes sowie des zuständigen Rabbiners (vgl. Anlage 1) wird der Verwaltung mitgeteilt, dass von dieser Seite keine Bedenken gegen die Umgestaltung und Rückführung der Grabsteine bestehen.

 

Des Weiteren hat die Stadt ein großes Interesse daran, die Friedhöfe angemessen und würdig zu gestalten. Dies wird schon daran deutlich, dass sich der Rat der Stadt in einer Sitzung am 15.03.1950 dafür ausgesprochen hat, den Friedhof am Mühlentörchen wiederherstellen zu lassen. Dies geschah somit zu einer Zeit, als das Grundstück noch nicht an die heutige Eigentümerin übertragen war und deutlich vor dem Abschluss eines Staatsvertrages über die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe vom 21.06.1957.

 

Die Pflegeaufgaben auf Grundlage dieses Staatsvertrages übernehmen in Rheine die TBR. 

Für Neu- und Umgestaltungen müssten ggf. zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

Die jetzige Gestaltung des Friedhofes am Mühlentörchen wurde im Rahmen der REGIONALE 2004 auch mit Mitteln des Landes NRW finanziert, die wegen der Zweckbindungsfrist (20 Jahre) auch eine Abstimmung mit dem Land erforderlich macht.

 

Die Verwaltung beabsichtigt wie folgt vorzugehen:

 

·         Erstellung eines Gestaltungsentwurfes durch die Grünplanung

·         Abstimmung mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe und dem Land NRW

·         Kostenermittlung

·         Umsetzung des Konzeptes

 

 


Anlage n:

 

Schreiben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe und des Rabbiners Baruch Babaev