Betreff
Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule ab dem Schuljahr 2020/2021
Vorlage
038/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule die Erhöhung der Zügigkeit auf 5-Züge zum Schuljahr 2020/21 mehrheitlich abgelehnt hat.

Der Rat der Stadt Rheine bekräftigt seinen Beschluss vom 9.7.2019 über die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule ab dem Schuljahr 2020/21.

 

 


Begründung:

 

In seiner Sitzung am 9.7.2019 hat der Rat der Stadt Rheine grundsätzliche Beschlüsse zu den Zügigkeiten der weiterführenden Schulen getroffen. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch beschlossen, die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule ab dem Schuljahr 2020/2021 auf 5-Züge zu erhöhen.

 

Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, die Beschlüsse der Schulkonferenzen zu den beabsichtigten Zügigkeitserhöhungen einzuholen.

Die Schulkonferenz der Elsa-Brändström-Realschule hat in seiner Sitzung am 5.12.2019 die Erhöhung der Zügigkeit auf 5-Züge zum Schuljahr 2020/21 mehrheitlich abgelehnt. Auf das Protokoll der Schulkonferenz im Anhang wird verwiesen. Wie jedoch der Vorlage Nr. 216/19 zu entnehmen ist, ist eine Erhöhung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2020/21 notwendig, so dass auf die Vorlage 216/19 vollinhaltlich Bezug genommen wird.

 

Eine (erneute) Beschlussfassung ist notwendig, da nach Auffassung der Bezirksregierung  Münster die bereits im Juli getroffene Entscheidung dem Gedanken von § 76 SchulG zuwider laufen würde. Die Schulkonferenz hat zwar kein Vetorecht, sondern nur ein Anhörungsrecht.

Gleichwohl würde das Anhörungsrecht der Schulkonferenz ins Leere laufen, wenn dem Rat deren Vorbehalte und Bedenken gegen die vorgesehene Entscheidung bei der Abstimmung nicht bekannt sind.

 

 


Anlage 1:

Protokoll der Schulkonferenz vom 05.12.2019