Sanierung der Heizungsanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Stadtgarde
Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 19.989 € zur Sanierung der
Heizungsanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage beigefügten
Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvoranschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung
im Antrag verwiesen. Die erforderliche
baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung. Der Verein hat
einen bis 2030 verlängerten Mietvertrag für seine Vereinsanlage vorgelegt.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung) der
Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von
75,76 % möglich:
Maßnahme niedrigstes
Angebot mögl. Zuwendung
Sanierung Heizungsanlage 28.555,67 € 19.988,96
€ (70 %)
Niedrigere Gesamtkosten führen
zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget für
das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung.
Um Zustimmung
zum Beschlussvorschlag wird gebeten
Anlage:
Antrag Stadtgarde Heizungsanlage