Sanierung Tennishallendach
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Sportausschuss beschließt, dem TV
Jahn-Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 59.427 € zur
Modernisierung des Tennishallendaches zu gewähren.
2. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in zwei Raten in den Jahren 2020 und 2021.
3.
Hinsichtlich
einer möglichen Reduzierung des städtischen Förderbetrages wird erwartet, dass
der Verein diese Maßnahme auch für das Förderprogramm des Landes NRW „Moderne
Sportstätte 2022“ anmeldet.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage beigefügten
Förderantrag einschließlich jeweils zweier vergleichbarer
Kostenvoranschläge eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung
im Antrag verwiesen. Die erforderliche
baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung) der
Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von
47,84 % möglich:
Maßnahme niedrigstes Angebot mögl.
Zuwendung
Sanierung Tennishallendach 84.895,08 € (netto) 59.426,56 € (70 %)
Für diese Maßnahme ist der
Verein vorsteuerabzugsberechtigt, daher gelten zur Berechnung der Gesamtkosten
die Nettokosten. Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget für das
Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der weiteren Investitionsanträge von
Sportvereinen nur ca. 15.000 € zur Verfügung. Die Auszahlung der Zuwendung soll
daher aufgeteilt in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen. Die Höhe der Raten
richtet sich nach der Budgetverfügbarkeit.
Um
Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Antrag TV Jahn-Rheine Tennishallendach