Betreff
Antrag TV Jahn-Rheine e. V.:
Sanierung Tennishallendach
Vorlage
042/20
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn-Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 59.427 € zur Modernisierung des Tennishallendaches zu gewähren.

 

2.      Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in zwei Raten in den Jahren 2020 und 2021.

 

3.      Hinsichtlich einer möglichen Reduzierung des städtischen Förderbetrages wird erwartet, dass der Verein diese Maßnahme auch für das Förderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ anmeldet.

 


Begründung:

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat fristgerecht den als Anlage beigefügten Förderantrag einschließlich jeweils zweier vergleichbarer Kostenvoranschläge  eingereicht.  

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen.  Die erforderliche baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung) der Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von 47,84 % möglich:

 

Maßnahme                                        niedrigstes Angebot                    mögl. Zuwendung

Sanierung Tennishallendach                      84.895,08 €  (netto)      59.426,56 € (70 %)       

Für diese Maßnahme ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt, daher gelten zur Berechnung der Gesamtkosten die Nettokosten. Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der weiteren Investitionsanträge von Sportvereinen nur ca. 15.000 € zur Verfügung. Die Auszahlung der Zuwendung soll daher aufgeteilt in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen. Die Höhe der Raten richtet sich nach der Budgetverfügbarkeit.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

Antrag TV Jahn-Rheine Tennishallendach