Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen
Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Sutrumer
Straße liegt im betrachteten Abschnitt innerhalb der Grenzen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“.
Die Sutrumer
Straße mündet im Osten in die Zeppelinstraße ein. Der jetzt auszubauende
Bereich endet im Westen am bereits ausgebauten Bereich der Sutrumer Straße.
Etwa in der Mitte des auszubauenden Bereiches
kreuzt ein Fuß-/Radweg, der im Bebauungsplan festgelegt ist, um eine
Verbindung im öffentlichen Grünflächenbereich zu schaffen.
Die Sutrumer
Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion
einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 7 m festgesetzt. Die
Ausbaulänge der Straße liegt bei ungefähr 270 Metern.
Am westlichen
Ausbauende hat die städtische Parzelle auf einer Länge von etwa 40 m eine
Breite von etwa 8,50 m bis 10,50 m. Die für den Ausbau nicht
benötigte Fläche wird den dortigen Anliegern zum Kauf angeboten und ist somit
nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Da die
angrenzenden Grundstücke entlang der Sutrumer Straße größtenteils bebaut sind,
soll die Straße nun ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter
Bereich erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die Sutrumer
Straße ist von Osten her über die Zeppelinstraße und vom Westen her über die
Kollwitzstraße erreichbar. Von Norden und Süden münden im Ausbaubereich jeweils
zwei Straßen in die Sutrumer Straße ein, so dass zwei vierarmige Knotenpunkte
entstehen. Alle betroffenen Straßen sind oder werden als verkehrsberuhigte
Bereiche ausgebaut. Die Sutrumer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der
Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche
für Fußgänger zur Verfügung. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut
werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Es ist ein
Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen
Straßenpar-zelle mit einer Breite von 7 m vorgesehen. Die
Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und
Grünbeeten mit einer Breite von in der Regel 2,50 m. Die Breite der befahrbaren
Mischfläche beträgt 4,50 m bis 7,0 m.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant. Die Stellplatzflächen werden in
anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung
aus abgerundeten Bordsteinen.
Bei
ausreichender Größe erfolgt voraussichtlich eine Bepflanzung mit der
kleinkronigen Baumart Dreilappiger Apfel (Eriolobus trilobatus). Im
Bereich von Versorgungsleitungen und in zu kleinen Grünbeeten werden die
Straucharten Hyazintenblütiger Flieder (Syringa x hyacinthiflora) und
Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) eingeplant.
4. Entwässerung
Die Ableitung
des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die
Sutrumer Straße sind zwischen Felsenstraße und Haus Nr. 116 energieeffiziente
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen
vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen
Betriebe Rheine für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu
geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau
der Sutrumer Straße im betrachteten Abschnitt handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i.
V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil). Die Sutrumer Straße von Kollwitzstraße bis einschl.
Sutrumer Straße 105 wurde bereits 2013 technisch hergestellt.
Erschließungsbeiträge werden erhoben für die Sutrumer Straße von Zeppelinstraße
bis Kollwitzstraße.
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu
den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung
des Teilstückes der Sutrumer Straße von Kollwitzstraße bis einschl. Sutrumer
Straße 105, Herstellung der Baustraße,
anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau
der Sutrumer Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer 2020.
9. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2020 für das
Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der
Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe
Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine
Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 %
des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten
erhoben.
10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Sutrumer Straße mit den geplanten Einengungen der
Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso trägt
die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird
zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas
durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Anlage 1: Lageplan Sutrumer Straße zur Offenlage