Betreff
Bestellung von Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin
Vorlage
075/20
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen.
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird die Schriftführerin vom Ausschuss bestellt.
Soll eine Bedienstete der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.