Betreff
Gutachten zur Neuorganisation der Technischen Betriebe Sachstandsbericht
Vorlage
164/07
Aktenzeichen
K-lü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Gutachten zur Neuorganisation der Technischen Betriebe zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 05.12.2006 (Vorlage Nr. 585/06) die Vergabe von Aufträgen zur gutachtlichen Untersuchung der Neuorganisation der Technischen Betriebe zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen an die WIBERA AG und zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen an die PwC Legal AG beschlossen. Die Aufträge wurden am 14.12.2006 erteilt. Zuvor hatte unter Federführung des Geschäftsführers der Stadtwerke Rheine GmbH eine Arbeitgruppe (bestehend aus 2 Vertretern des Personalrates, des Leiters der Technischen Betriebe, des Leiters der örtlichen Rechnungsprüfung und des Stadtkämmerers) die wesentlichen Inhalte und Anforderungen für die gutachtliche Untersuchung erarbeitet.

 

Am 28.12.2006 fand ein von der WIBERA AG initiierter Kick-off Termin statt. Daran nahmen Herr Dr. Schulte – de Groot als Verantwortlicher für die Stadtwerke Rheine GmbH sowie Herr Lütkemeier als Verantwortlicher für die Stadt Rheine teil. Dabei ging es um folgende Gesprächsinhalte:

 

·         Abstimmung der Ausgangssituation

·         Kurzdarstellung der Untersuchungsalternativen (AöR und Eigenbetrieb)

·         Abstimmung der mit einer Neuorganisation verbundenen Ziele und Festlegung einer Zielhierarchie

·         Darstellung des rechtlich/steuerlichen Untersuchungsumfanges

·         Synergieermittlung

Vorstellung des Vorgehens zur Ableitung der Synergiepotentiale

Festlegung des Teilnehmerkreises für den Synergieworkshop

·         Finanzwirtschaftliche Aspekte

Kurzdarstellung der Vorgehensweise

Abstimmung des erforderlichen Datenbedarfs und der Ansprechpartner zur Datenabstimmung

 

Seitens der WIBERA AG wurde im Rahmen des vorgenannten Termins den Verantwortlichen ein umfangreicher Datenerhebungsbogen (siehe Anlage) ausgehändigt. Außerdem wurde eine stringente und enge zeitliche Zielvorstellung entwickelt. Diese strebte eine Umsetzung der empfohlenen Neuorganisation der Technischen Betriebe zum 01.07.2007 an, was eine endgültige Entscheidung durch die zu beteiligenden Gremien noch im I. Quartal 2007 zur Voraussetzung hatte. Allen Beteiligten war schon zu diesem Zeitpunkt klar, dass dies eine außerordentlich ehrgeizige Zielvorstellung darstellt, die nur dann umsetzbar ist, wenn insbesondere die notwendigen Datengrundlagen sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Beteiligten auf Seiten der Stadt wurden am 02.01.2007 zur schnellstmöglichen (innerhalb 1 Woche) Übermittlung der Unterlagen und Daten aufgefordert. Seitens der Stadtwerke wurden Unterlagen der WIBERA AG am 02.01.2007 zugeleitet.

 

Ein wesentlicher Teil des erteilten Auftrages besteht in der Untersuchung und Ermittlung von Synergiepotentialen. Hierzu ist unter Federführung der WIBERA AG am 12.01.2007 ein ganztätiger Synergieworkshop mit mehreren Teilnehmern der Stadtwerke Rheine GmbH und der Fachbereiche 5 – Planen und Bauen und 6 – Technische Betriebe durchgeführt worden.

 

Seitens der Stadt wurden die ersten Unterlagen der WIBERA AG am 11.01.2007 zugeleitet. Weitere Unterlagen und Daten erhielt die WIBERA am 22., 24. und 25.01.2007. Am 29.01.2007 (5. KW) teilte die WIBERA mit, dass für die Erstellung des Gutachtens kurzfristig noch verschiedene Unterlagen benötigt werden (Aufwands- und Erlösplanungen für 2007 und Folgejahre in detaillierterer Darstellung als im Haushaltsplan mit Abstimmung zu den jeweiligen Gebührenkalkulationen und Erläuterung von Abweichungen, Ist-Erlöse und –Aufwendungen für 2005 und 2006 im gleichen Detaillierungsgrad, Abstimmung und ggf. Erläuterung der Ansätze gemäß Haushaltsplan und den jeweiligen Gebührenkalkulationen, NKF-Eröffnungsbilanzen je Produktbereich, Abschreibungsvorschauen, Abschreibungssätze und Nutzungsdauern je Anlagengruppe, Angaben über die Zahl der Beschäftigten und Beamten, Angaben über bestehende Betriebe gewerblicher Art, etc.). Außerdem teilte die WIBERA AG mit, dass bei Vorliegen der genannten Unterlagen bis Mitte der 5. KW dann in der 11. KW ein Entwurf des Gutachtens geliefert werden könnte. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dies voraussetzte, dass weitere im Rahmen der Auftragsbearbeitung auftretende Fragen sowie weitere Zusatzinformationen jeweils zeitnah bereitgestellt werden. Weiterhin wurde zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe vorgeschlagen, nach Eingang und Durchsicht der Unterlagen einen Abstimmungstermin mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadt durchzuführen. Ein Teil der erbetenen Unterlagen konnte noch am 29.01.2007, weitere Teile am 01.02. und 06.02.2007 der WIBERA AG zugeleitet werden. Überwiegend war allerdings die Bereitstellung der geforderten Daten nicht bzw. nicht in der geforderten Strukturierung möglich. Zu den offen gebliebenen Punkten wurden der WIBERA AG die persönlichen Ansprechpartner aufseiten der Stadt benannt, mit der Bitte, die einzelnen Problematiken gesprächsweise, ggf. auch direkt vor Ort, zu klären.

 

Am 16.02.2007 teilte die WIBERA AG telefonisch mit, dass sie noch erhebliche Probleme mit den zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen habe. Auch nach den zuvor, teilweise auch vor Ort bei den Technischen Betrieben, geführten intensiven Gespräche sei noch „einiges“ zu überarbeiten, um die sich aus den Daten und Unterlagen ergebenden Fragen und zum Teil auch nicht unerhebliche Widersprüchlichkeiten zu klären. Es seien umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Abstimmungen seitens der WIBERA AG erforderlich geworden. Wegen dieser intensiven Nachbearbeitung sei der ursprünglich hierfür im Angebot kalkulierte Zeitaufwand zu gering. Die Vorlage des Gutachtenentwurfs verschiebe sich voraussichtlich bis in die 13. KW.

 

Am 02.03.2007 teilte die WIBERA AG mit, dass noch Abschreibungsvorschauen der jeweiligen Produktbereiche fehlen (Anm.: Diese Daten wurden am 07.03.2007 übermittelt). Außerdem ergaben sich noch Fragen zur richtigen Höhe der Restwerte des Anlagevermögens - unterschiedliche Werte zwischen Gebührenkalkulation und NKF-Bilanz – (Anm.: hier werden in Abstimmung mit der WIBERA AG die Werte der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt). Auch Angaben zur Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung im Abwasserbereich fehlten noch (Anm.: auch diese Angaben liegen der WIBERA AG inzwischen vor). Die Übersendung eines Gutachtenentwurfs bis zum Ende der 12. KW sei nicht mehr realisierbar. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass aufgrund der Qualität der bisher übermittelten Ausgangsdaten (Datenaufbereitung und Plausibilisierung, ergänzende Erstellung von detaillierten Datenerfassungsdateien je Produktbereich usw.) ein erheblicher Mehraufwand entstanden sei, der den mit dem vereinbarten Festpreis abgedeckten Aufwand übersteigt. Dieser Zusatzaufwand belaufe sich aktuell auf 3,5 Tagewerke.

 

Der Rat der Stadt hat am 06.03.2007 im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2007 ein dezidiertes Zeitraster für die anstehende Neuorganisation der Technischen Betriebe beschlossen. Danach soll die Umsetzung der Neuorganisation zum 01.10.2007 erfolgen. Vor diesem Hintergrund soll die Auswertung des vergebenen Gutachtens so rechtzeitig vorliegen, dass der Rat in seiner Sitzung am 08.05.2007 eine „erste Lesung“ vornehmen kann. Daraufhin hat die Verwaltung folgenden Terminplan entwickelt:

 

08.05.2007 -  Rat

„1. Lesung“; Kenntnisnahme des Gutachtens und Verweisung zur fachlichen Beratung an den Bau- und Betriebsausschuss sowie an den Haupt- und Finanzausschuss

31.05.2007 -  Bau- und Betriebsausschuss

Fachliche Beratung und Empfehlungsbeschluss an den HFA/Rat

09.06.2007 -  Haupt- und Finanzausschuss

Gesamtwürdigung und Empfehlungsbeschluss an den Rat

19.06.2007 -  Rat

Endgültige Entscheidung

 

Auf Nachfrage wurde am 20.03.2007 seitens der WIBERA AG bestätigt, dass inzwischen eine ausreichende Datenbasis zur abschließenden Erstellung des Gutachtenentwurfs gegeben ist. Es wurde außerdem bestätigt, dass der Gutachtenentwurf nun am 10.04.2007 (15. KW) vorgelegt wird. Unter diesen Voraussetzungen wäre der o. a. Terminplan umsetzbar.

 

Seit 15.03.2007 liegt der Rohentwurf des Gutachtenteils zur Synergieermittlung bei einer Kooperation der Technischen Betriebe und der Stadtwerke auf Basis des o. a. Synergieworkshops vor. Dieser befindet sich inzwischen in der Abstimmung mit den Beteiligten. Dazu findet am 23.03.2007 ein Abstimmungsgespräch mit der WIBERA AG und den Beteiligten statt.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Datenerhebungsbogen WIBERA