Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 05.12.2006 (Vorlage Nr. 585/06) die
Vergabe von Aufträgen zur gutachtlichen Untersuchung der Neuorganisation der
Technischen Betriebe zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen an die WIBERA
AG und zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen an die PwC Legal AG
beschlossen. Die Aufträge wurden am 14.12.2006 erteilt. Zuvor hatte unter
Federführung des Geschäftsführers der Stadtwerke Rheine GmbH eine Arbeitgruppe
(bestehend aus 2 Vertretern des Personalrates, des Leiters der Technischen
Betriebe, des Leiters der örtlichen Rechnungsprüfung und des Stadtkämmerers)
die wesentlichen Inhalte und Anforderungen für die gutachtliche Untersuchung
erarbeitet.
Am 28.12.2006
fand ein von der WIBERA AG initiierter Kick-off Termin statt. Daran nahmen Herr
Dr. Schulte – de Groot als Verantwortlicher für die Stadtwerke Rheine GmbH
sowie Herr Lütkemeier als Verantwortlicher für die Stadt Rheine teil. Dabei
ging es um folgende Gesprächsinhalte:
·
Abstimmung
der Ausgangssituation
·
Kurzdarstellung
der Untersuchungsalternativen (AöR und Eigenbetrieb)
·
Abstimmung
der mit einer Neuorganisation verbundenen Ziele und Festlegung einer
Zielhierarchie
·
Darstellung
des rechtlich/steuerlichen Untersuchungsumfanges
·
Synergieermittlung
Vorstellung des Vorgehens zur Ableitung der
Synergiepotentiale
Festlegung des Teilnehmerkreises für den
Synergieworkshop
·
Finanzwirtschaftliche
Aspekte
Kurzdarstellung der Vorgehensweise
Abstimmung des erforderlichen Datenbedarfs
und der Ansprechpartner zur Datenabstimmung
Seitens der WIBERA AG wurde im Rahmen des vorgenannten Termins den
Verantwortlichen ein umfangreicher Datenerhebungsbogen (siehe Anlage) ausgehändigt.
Außerdem wurde eine stringente und enge zeitliche Zielvorstellung entwickelt.
Diese strebte eine Umsetzung der empfohlenen Neuorganisation der Technischen
Betriebe zum 01.07.2007
an, was eine endgültige Entscheidung durch die zu beteiligenden Gremien noch im
I. Quartal 2007 zur Voraussetzung hatte. Allen Beteiligten war schon zu diesem
Zeitpunkt klar, dass dies eine außerordentlich ehrgeizige Zielvorstellung
darstellt, die nur dann umsetzbar ist, wenn insbesondere die notwendigen
Datengrundlagen sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.
Die Beteiligten auf Seiten der Stadt wurden am 02.01.2007 zur
schnellstmöglichen (innerhalb 1 Woche) Übermittlung der Unterlagen und Daten
aufgefordert. Seitens der Stadtwerke wurden Unterlagen der WIBERA AG am 02.01.2007 zugeleitet.
Ein wesentlicher Teil des erteilten Auftrages besteht in der Untersuchung
und Ermittlung von Synergiepotentialen. Hierzu ist unter Federführung der
WIBERA AG am 12.01.2007
ein ganztätiger Synergieworkshop mit mehreren Teilnehmern der Stadtwerke Rheine
GmbH und der Fachbereiche 5 – Planen und Bauen und 6 – Technische Betriebe
durchgeführt worden.
Seitens der Stadt wurden die ersten Unterlagen der WIBERA AG am 11.01.2007 zugeleitet.
Weitere Unterlagen und Daten erhielt die WIBERA am 22., 24. und 25.01.2007. Am 29.01.2007 (5.
KW) teilte die WIBERA mit, dass für die Erstellung des Gutachtens kurzfristig
noch verschiedene Unterlagen benötigt werden (Aufwands- und Erlösplanungen für
2007 und Folgejahre in detaillierterer Darstellung als im Haushaltsplan mit
Abstimmung zu den jeweiligen Gebührenkalkulationen und Erläuterung von Abweichungen,
Ist-Erlöse und –Aufwendungen für 2005 und 2006 im gleichen Detaillierungsgrad,
Abstimmung und ggf. Erläuterung der Ansätze gemäß Haushaltsplan und den
jeweiligen Gebührenkalkulationen, NKF-Eröffnungsbilanzen je Produktbereich,
Abschreibungsvorschauen, Abschreibungssätze und Nutzungsdauern je
Anlagengruppe, Angaben über die Zahl der Beschäftigten und Beamten, Angaben
über bestehende Betriebe gewerblicher Art, etc.). Außerdem teilte die WIBERA AG
mit, dass bei Vorliegen der genannten Unterlagen bis Mitte der 5. KW dann in
der 11. KW ein Entwurf des Gutachtens geliefert werden könnte. Es wurde aber auch
darauf hingewiesen, dass dies voraussetzte, dass weitere im Rahmen der
Auftragsbearbeitung auftretende Fragen sowie weitere Zusatzinformationen
jeweils zeitnah bereitgestellt werden. Weiterhin wurde zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe
vorgeschlagen, nach Eingang und Durchsicht der Unterlagen einen Abstimmungstermin
mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadt durchzuführen. Ein Teil der
erbetenen Unterlagen konnte noch am 29.01.2007, weitere Teile am 01.02. und 06.02.2007 der WIBERA AG
zugeleitet werden. Ãœberwiegend war allerdings die Bereitstellung der
geforderten Daten nicht bzw. nicht in der geforderten Strukturierung möglich.
Zu den offen gebliebenen Punkten wurden der WIBERA AG die persönlichen
Ansprechpartner aufseiten der Stadt benannt, mit der Bitte, die einzelnen
Problematiken gesprächsweise, ggf. auch direkt vor Ort, zu klären.
Am 16.02.2007
teilte die WIBERA AG telefonisch mit, dass sie noch erhebliche Probleme mit den
zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen habe. Auch nach den zuvor,
teilweise auch vor Ort bei den Technischen Betrieben, geführten intensiven
Gespräche sei noch „einiges“ zu überarbeiten, um die sich aus den Daten und Unterlagen
ergebenden Fragen und zum Teil auch nicht unerhebliche Widersprüchlichkeiten zu
klären. Es seien umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Abstimmungen seitens
der WIBERA AG erforderlich geworden. Wegen dieser intensiven Nachbearbeitung
sei der ursprünglich hierfür im Angebot kalkulierte Zeitaufwand zu gering. Die
Vorlage des Gutachtenentwurfs verschiebe sich voraussichtlich bis in die 13.
KW.
Am 02.03.2007
teilte die WIBERA AG mit, dass noch Abschreibungsvorschauen der jeweiligen
Produktbereiche fehlen (Anm.: Diese Daten wurden am 07.03.2007 übermittelt).
Außerdem ergaben sich noch Fragen zur richtigen Höhe der Restwerte des
Anlagevermögens - unterschiedliche Werte zwischen Gebührenkalkulation und
NKF-Bilanz – (Anm.: hier werden in Abstimmung mit der WIBERA AG die Werte der
Gebührenkalkulation zugrunde gelegt). Auch Angaben zur Ermittlung der kalkulatorischen
Verzinsung im Abwasserbereich fehlten noch (Anm.: auch diese Angaben liegen der
WIBERA AG inzwischen vor). Die Ãœbersendung eines Gutachtenentwurfs bis zum Ende
der 12. KW sei nicht mehr realisierbar. Es wurde weiter darauf hingewiesen,
dass aufgrund der Qualität der bisher übermittelten Ausgangsdaten (Datenaufbereitung
und Plausibilisierung, ergänzende Erstellung von detaillierten Datenerfassungsdateien
je Produktbereich usw.) ein erheblicher Mehraufwand entstanden sei, der den mit
dem vereinbarten Festpreis abgedeckten Aufwand übersteigt. Dieser Zusatzaufwand
belaufe sich aktuell auf 3,5 Tagewerke.
Der Rat der Stadt hat am 06.03.2007 im Rahmen der Verabschiedung des
Haushalts 2007 ein dezidiertes Zeitraster für die anstehende Neuorganisation
der Technischen Betriebe beschlossen. Danach soll die Umsetzung der Neuorganisation
zum 01.10.2007
erfolgen. Vor diesem Hintergrund soll die Auswertung des vergebenen Gutachtens
so rechtzeitig vorliegen, dass der Rat in seiner Sitzung am 08.05.2007 eine „erste
Lesung“ vornehmen kann. Daraufhin hat die Verwaltung folgenden Terminplan
entwickelt:
08.05.2007 -Â Rat
„1. Lesung“; Kenntnisnahme des Gutachtens und
Verweisung zur fachlichen Beratung an den Bau- und Betriebsausschuss sowie an
den Haupt- und Finanzausschuss
31.05.2007 -Â Bau-
und Betriebsausschuss
Fachliche Beratung und Empfehlungsbeschluss
an den HFA/Rat
09.06.2007 -Â Haupt-
und Finanzausschuss
Gesamtwürdigung und Empfehlungsbeschluss an
den Rat
19.06.2007 -Â Rat
Endgültige Entscheidung
Auf Nachfrage wurde am 20.03.2007 seitens der WIBERA AG bestätigt,
dass inzwischen eine ausreichende Datenbasis zur abschließenden Erstellung des
Gutachtenentwurfs gegeben ist. Es wurde außerdem bestätigt, dass der Gutachtenentwurf
nun am 10.04.2007
(15. KW) vorgelegt wird. Unter diesen Voraussetzungen wäre der o. a. Terminplan
umsetzbar.
Seit 15.03.2007
liegt der Rohentwurf des Gutachtenteils zur Synergieermittlung bei einer
Kooperation der Technischen Betriebe und der Stadtwerke auf Basis des o. a.
Synergieworkshops vor. Dieser befindet sich inzwischen in der Abstimmung mit
den Beteiligten. Dazu findet am 23.03.2007 ein Abstimmungsgespräch mit der
WIBERA AG und den Beteiligten statt.