Betreff
Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2019
Vorlage
097/20
Aktenzeichen
TBR / FB 5 - twe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung die Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine bezüglich der Regelung von Ersatzanpflanzungen und der Aktualisierung der Rechtsbezüge auszuarbeiten.


Begründung:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine hat mit Schreiben vom 19.11.2019 eine Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine bezüglich der Regelung von Ersatzanpflanzungen im Falle von widerrechtlich (ohne Genehmigung) erfolgten Baumfällungen oder schwerwiegenden Beschädigungen geschützter Bäume beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es für den Schutz großer Bäume nicht aus, wenn bei rechtswidrigen Baumverlusten in § 9 Folgenbeseitigung der Baumschutzsatzung Ersatzanpflanzungen an anderer Stelle erfolgen dürfen oder diese durch eine  entsprechende Ausgleichszahlung abgelöst werden können. Erhebliche finanzielle Vorteile, die ein ordnungswidrig Handelnder mit der eigenmächtigen Beseitigung  eines geschützten Baumes erreichen könnte (z.B. durch eine weitergehende bauliche Nutzbarkeit seines Grundstückes), würden möglicherweise durch die Kosten einer Ersatzanpflanzung an anderer Stelle und ein Bußgeld in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht aufgewogen. Die SPD-Fraktion beantragt daher, den Wortlaut von § 9 der Baumschutzsatzung so zu ändern, dass Ersatzanpflanzungen für geschützte Bäume bei einer widerrechtlichen Beseitigung grundsätzlich an selber Stelle auszuführen sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Änderungsantrag in seiner Begründung und Zielsetzung plausibel und sinnvoll, um die Wirksamkeit der Baumschutzsatzung zu verbessern und die mögliche Erlangung von Vorteilen aus einer widerrechtlichen  Beseitigung von geschützten Bäumen zu vermeiden oder zu mindern.

Die Verwaltung wird im Sinne des Antrages der SPD-Fraktion eine rechtssichere Formulierung von § 9 Folgenbeseitigung ausarbeiten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Regelungen der Baumschutzsatzung baurechtlich zulässige Vorhaben oder Maßnahmen nicht verhindern oder wesentlich beschränken dürfen. Dies hat zur Folge, dass  Ersatzanpflanzungen an selber Stelle nur dann rechtssicher gefordert werden können, wenn die in § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung  aufgeführten, baunutzungsrelevanten Genehmigungsgründe tatsächlich nicht bestehen. Sofern jedoch Genehmigungsgründe gem. § 6 Baumschutzsatzung vorliegen, müssen auch bei widerrechtlich erfolgten Baumbeseitigungen die im üblichen Genehmigungsverfahren anzuwendenden Regelungen zu Ersatzanpflanzungen oder Ausgleichszahlungen, gem. § 7  der Baumschutzsatzung angewendet werden.

 

Bisher ist in § 7 Abs. 1 der Baumschutzsatzung die Verortung der durchzuführenden Ersatzanpflanzungen lediglich „auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung“ festgelegt. ( Satzungstext:  https://www.rheine.de/media/www.rheine.de/org/med_538/1276_a67-02-baumschutzsatzung.pdf ) .Die Verwaltung möchte den vorliegenden Änderungsantrag zum Anlass nehmen, auch hier die Formulierung dahingehend zu ändern, dass auferlegte Ersatzanpflanzungen grundsätzlich vorwiegend auf demselben Grundstück umzusetzen sind. Nur falls dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein sollte, soll das Ausweichen auf einen anderen Standort im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung oder eine Ausgleichszahlung zugelassen werden. Die Verwaltung praktiziert diese Vorgehensweise bei der Verortung von Auflagen von Ersatzanpflanzungen so zwar bereits seit langem, jedoch fehlt hierfür bisher die eindeutige Regelung in der Satzung.  

 

Neben den dargestellten Änderungen zu den Regelungen der Ersatzanpflanzungen in den §§ 7 und 9 der Baumschutzsatzung wird die Verwaltung auch die Rechtsbezüge und Rechtsgrundlagen der Baumschutzsatzung auf aktuellen Stand bringen.

 

Die dargestellten Änderungen sollen als 2. Änderungssatzung zu der bestehenden Baumschutzsatzung vom 4. Mai 1999 ausgearbeitet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz und anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.


Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Baumschutzsatzung, vom 19.11.2019