Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm", der Stadt Rheine
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 231, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm", der Stadt Rheine zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 282 tlw., 435 tlw., 436 tlw. und 437 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 30, der Gemarkung Rheine rechts der Ems.
Der etwa 2,5 ha große Änderungsbereich befindet sich im Osten von Rheine im Einmündungsbereich der Carl-Zeiss-Straße in den Rodder Damm. Er ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse und im Internet mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
Der
Ursprungs-Bebauungsplan Nr. 231 Kennwort: „Gewerbegebiet Rodder Damm“ ist seit
dem 08.08.1990 rechtskräftig. Mit ihm wurden im Osten des Stadtgebietes von
Rheine Gewerbegebiete, Flächen für Wald und für die Landwirtschaft festgesetzt.
Anlass für die
Änderung des Bebauungsplanes sind die konkreten Erweiterungsabsichten der seit
Jahrzehnten in Rheine ansässigen Firma KTR (Kupplungstechnik) Systems GmbH. Um
im Rahmen von betrieblichen Marktanpassungen eine Erweiterung und
Modernisierung sowie Umstrukturierungen zu ermöglichen, soll der
Betriebsstandort in Richtung Süden erweitert werden.
Der Betrieb ist
aufgrund der heute vorhandenen, umfangreichen Produktionsanlagen auf dem
Werksgelände an diesen Standort gebunden. Erweiterungsmöglichkeiten auf dem
heutigen Betriebsgelände bestehen nicht mehr. Für die geplante Erweiterung in
Richtung Süden wird die Verlegung eines öffentlichen Fuß- und Radweges
erforderlich. Zudem ist bereits der Hundeübungsplatz (Boxer-Club) nach
Gellendorf umgesiedelt worden.
Das Vorhaben
entspricht den städtischen Zielsetzungen zur Sicherung und Schaffung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen insbesondere für die Rheiner Bevölkerung und
liegt insoweit im öffentlichen Interesse.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:
Mit der 5.
Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Betriebsstätte eines
Gewerbebetriebes geschaffen. Es werden Freiflächen zwischen zwei
Gewerbegebietsbereichen (Firmen KTR und Renk) beansprucht. Einer Zersiedelung
der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von
Außenbereichsflächen am Ortsrand vermieden.
Grundsätzlich ist
die Stadt Rheine bestrebt, Neuversiegelung zu begrenzen und im Sinne eines
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Siedlungszusammenhang liegende
(Gewerbe-)Brach- oder Restflächen vorrangig zu aktivieren. Diesem Grundsatz
wird mit der vorliegenden Planung weitgehend entsprochen. Die zu überplanenden
Flächen unterliegen bereits tlw. einer gewerblichen bzw. baulichen Nutzung. Die
noch unbebauten Flächen stellen sich als Brach- und Gehölz-/Waldflächen dar,
die unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum angrenzen.
Die
Inanspruchnahme dieser Flächen ist unvermeidbar, da dieser Bereich für die
Erweiterung und Modernisierung sowie Umstrukturierungen des bestehenden
Betriebsstandortes erforderlich ist, um auch zukünftig optimale,
wirtschaftliche Betriebsabläufe gewährleisten zu können. Eine sinnvolle Nutzung
vorhandener Infrastruktureinrichtungen (z.B. Erschließung und Entwässerung) ist
hier möglich.
Durch die
Umsetzung des mit der Planung verbundenen Vorhabens ergeben sich keine
erheblichen Nachteile für die in der Umgebung des Plangebietes lebenden
Menschen. Festzustellen ist, dass mit der geplanten Änderung weder Folgen des
Klimawandels erheblich verstärkt, noch die Belange des Klimaschutzes
unverhältnismäßig negativ betroffen sind.
Im Rahmen der
Abwägung wird hier dem primären Planungsziel, die Schaffung von
zusammenhängenden Gewerbegebietsflächen für die Erweiterung und
Standortsicherung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der Vorrang eingeräumt.
Parallel zu dieser
5. Änderung des Bebauungsplanes führt die Stadt Rheine die 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Gewerbegebiet Rodder Damm“ durch.
Diesbezüglich werden Flächen für Landwirtschaft und Wald in gewerbliche
Bauflächen umgewandelt.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 5) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
Zudem werden die Scoping-Unterlagen dargelegt, die Bestandteil des noch zu erarbeitenden Umweltberichts und der artenschutzrechtlichen Prüfung werden (Anlagen 6).
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanausschnitt - ALT
Anlage 2: Bebauungsplanvorentwurf - NEU
Anlage 3: Übersichtsplan + Legende
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Begründung
Anlage 6: Scoping-Unterlagen
Anlage 6.1: Scoping-Bestandsplan
Anlage 6.2: Brutvogelerfassung (IPW, Wallenhorst, 3/2017)
Anlage 6.3: Datenerhebung zu Fledermäusen (Büro Donning, Münster, 12/2016)
Anlage 6.4: Artenschutzbeitrag Zauneidechse (Dense & Lorenz, Osnabrück, 11/2016)