Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine,
Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
100/20
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm" zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 435 tlw., 436 tlw. und 437 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 30, der Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Der etwa 2,3 ha große Änderungsbereich befindet sich im Osten von Rheine im Einmündungsbereich der Carl-Zeiss-Straße in den Rodder Damm. Er ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse und im Internet mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


 

Begründung:

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind die konkreten Erweiterungsabsichten der seit Jahrzehnten in Rheine ansässigen Firma KTR (Kupplungstechnik) Systems GmbH. Um im Rahmen von betrieblichen Marktanpassungen eine Erweiterung und Modernisierung sowie Umstrukturierungen zu ermöglichen, soll der Betriebsstandort in Richtung Süden erweitert werden.

Der Betrieb ist aufgrund der heute vorhandenen, umfangreichen Produktionsanlagen auf dem Werksgelände an diesen Standort gebunden. Erweiterungsmöglichkeiten auf dem heutigen Betriebsgelände bestehen nicht mehr. Für die geplante Erweiterung in Richtung Süden wird die Verlegung eines öffentlichen Fuß- und Radweges erforderlich. Zudem ist bereits der Hundeübungsplatz (Boxer-Club) nach Gellendorf umgesiedelt worden.

 

Das Vorhaben entspricht den städtischen Zielsetzungen zur Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen insbesondere für die Rheiner Bevölkerung und liegt insoweit im öffentlichen Interesse.

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Betriebsstätte eines Gewerbebetriebes geschaffen. Es werden Freiflächen zwischen zwei Gewerbegebietsbereichen (Firmen KTR und Renk) beansprucht. Einer Zersiedelung der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen am Ortsrand vermieden.

 

Grundsätzlich ist die Stadt Rheine bestrebt, Neuversiegelung zu begrenzen und im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Siedlungszusammenhang liegende (Gewerbe-)Brach- oder Restflächen vorrangig zu aktivieren. Diesem Grundsatz wird mit der vorliegenden Planung weitgehend entsprochen. Die zu überplanenden Flächen unterliegen bereits tlw. einer gewerblichen bzw. baulichen Nutzung. Die noch unbebauten Flächen stellen sich als Brach- und Gehölz-/Waldflächen dar, die unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum angrenzen.

 

Die Inanspruchnahme dieser Flächen ist unvermeidbar, da dieser Bereich für die Erweiterung und Modernisierung sowie Umstrukturierungen des bestehenden Betriebsstandortes erforderlich ist, um auch zukünftig optimale, wirtschaftliche Betriebsabläufe gewährleisten zu können. Eine sinnvolle Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen (z.B. Erschließung und Entwässerung) ist hier möglich.

Durch die Umsetzung des mit der Planung verbundenen Vorhabens ergeben sich keine erheblichen Nachteile für die in der Umgebung des Plangebietes lebenden Menschen. Festzustellen ist, dass mit der geplanten Änderung weder Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt, noch die Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen sind.

 

Im Rahmen der Abwägung wird hier dem primären Planungsziel, die Schaffung von zusammenhängenden Gewerbegebietsflächen für die Erweiterung und Standortsicherung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der Vorrang eingeräumt.

 

 

Parallel zu dieser 25. Änderung des Flächennutzungsplanes führt die Stadt Rheine die 5. Änderung des Bebauungsplanes, Kennwort: „Gewerbegebiet Rodder Damm“ durch. Diesbezüglich werden u.a. Pflanz- und Waldflächen in ein Gewerbegebiet umgewandelt.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

Zudem werden die Scoping-Unterlagen dargelegt, die Bestandteil des noch zu erarbeitenden Umweltberichts und der artenschutzrechtlichen Prüfung werden (Anlagen 5).

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Flächennutzungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 2:        Flächennutzungsplanvorentwurf  -  NEU

Anlage 3:        Legende

Anlage 4:        Begründung

Anlage 5:        Scoping-Unterlagen

Anlage 5.1:     Scoping-Bestandsplan

Anlage 5.2:     Brutvogelerfassung (IPW, Wallenhorst, 3/2017)

Anlage 5.3:     Datenerhebung zu Fledermäusen (Büro Donning, Münster, 12/2016)

Anlage 5.4:     Artenschutzbeitrag Zauneidechse (Dense & Lorenz, Osnabrück, 11/2016)