Betreff
Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bürgermeister(s)in
Vorlage
170/07
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt wählt gem. § 67 Abs. 2 letzter Satz GO ohne Aussprache in geheimer Abstimmung für den Rest der Wahlzeit

 

Frau/Herrn _________________________________

 

zur/zum 2. stellvertretenden Bürgermeister/in der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Der 2. stellvertretende Bürgermeister der Stadt Rheine, Herr Jürgen Roscher, hat mit Schreiben vom 20. März 2007 seinen Rücktritt vom v. g. Amt mit Wirkung zur heutigen Ratssitzung erklärt.

 

Gem. § 67 Abs. 2 letzter Satz GO ist im Falle des Ausscheidens eines stellvertretenden Bürgermeisters während der Wahlzeit der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO zu wählen.

 

Gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 GO ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen gem. § 50 Abs. 5 GO zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.

 

Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat die Bürgermeisterin die gewählte Person zu fragen, ob sie die Wahl annimmt. Erst durch die Annahmeerklärung der/des Gewählten ist der Wahlakt vollzogen.

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden die Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Vorschlag für den Wortlaut der Verpflichtung:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

So wahr mir Gott helfe."

 

Der Zusatz "So wahr mir Gott helfe" ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.