Betreff
Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Vorlage
160/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.)    Der Jugendhilfeausschuss benennt mit Wirkung vom 01. August 2020 die Kita St. Dionysius, Auf dem Hügel 7 in 48431 Rheine, und die Kita St. Franziskus, Frankenburgstraße 68 in 48431 Rheine, zum Verbund-Familienzentrum.

 

2.)    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Kitas Kinderland Nienbergstr. (Nienbergstr. 79, 48431 Rheine) und Kinderland Isselstr. (Isselstr. 12, 48431 Rheine) für den anschließenden weiteren Ausbau als Verbund-Familienzentrum vorgesehen sind.

 


Begründung:

 

Im Jahre 2005 hat die damalige Landesregierung die stufenweise Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren beschlossen.

 

Im neuen KiBiz werden im § 42 die Aufgaben eines Familienzentrums wie folgt beschrieben:

 

„Familienzentren

 

(1) Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

 

  1. Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,
  2. mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,
  3. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,
  4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  5. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.

Familienzentren müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.

 

(2) Familienzentren können auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.“ [1]

 

 

Von den zurzeit 45 Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rheine sind mittlerweile folgende Kindertageseinrichtungen als Familienzentren bzw. als Familienzentren im Verbund in ihren Stadtteilen aktiv:

 

 

Name der Kita

 

Organisationform

Stadtbezirk

Ev. Kita Jakobi

Einzel-Familienzentrum

Dorenkamp Süd

 

Kita St. Elisabeth

Im Verbund mit CJD-Kita St. Michael

Dorenkamp Süd

 

CJD Kita St. Michael

Im Verbund mit Kita St. Elisabeth

Dorenkamp Süd

 

Janusz-Korczak-Kindergarten

Einzel-Familienzentrum

Wadelheim

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

Einzel-Familienzentrum

Bentlage

AWO-Kita

Ludgeristr.

Einzel-Familienzentrum

Schotthock-West/

Baarentelgen

Kita St. Ludgerus

Im Verbund mit Kita St. Bonifatius

Schotthock-West/

Baarentelgen

Kita St. Bonifatius

Im Verbund mit Kita St. Ludgerus

Schotthock-West/

Baarentelgen

Kita St. Antonius

Einzel-Familienzentrum

Stadtberg

 

Kita St. Marien

Im Verbund mit Haus der Kinder St. Martin

Eschendorf-Nord

Haus der Kinder St. Martin

Im Verbund mit Kita St. Marien

Eschendorf-Nord

Ev. Kita Johannes

Im Verbund mit Dreikönigs-Kindergarten

Eschendorf-Nord

Dreikönigs-Kindergarten

Im Verbund mit Ev. Kita Johannes

Eschendorf-Nord

Kita Herz-Jesu

 

Im Verbund Kita St. Konrad

Südesch

Kita St. Konrad

 

Im Verbund mit Kita Herz-Jesu

Gellendorf

Kita St. Josef

 

Im Verbund mit Kita St. Marien

Mesum-Dorf

Kita St. Marien

 

Im Verbund mit Kita St. Josef

Mesum-Feld

 

 

Mit Rundschreiben Nr. 33/2012 vom 01.08.2012 informierte das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter über einen Erlass des Landes mit Hinweisen zu kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 28.11.2013 (Vorlage Nr. 460/13) erstmals auf Grundlage dieser neuen Hinweise zu den kleinräumigen Auswahlkriterien über die weitere Rangfolge der zukünftig noch zu vergebenden Familienzentren entschieden.

 

Anlässlich der Vorstellung der Arbeit der Familienzentren im Jugendhilfeausschuss sprach der Jugendhilfeausschuss im Sept. 2019 die Empfehlung aus, die Rangfolge der zukünftig noch zu vergebenden Familienzentren zu aktualisieren.

 

Am 11.03.2020 teilte das Landesjugendamt mit, dass dem Jugendamt der Stadt Rheine für das Kindergartenjahr 2020/21 ein Kontingent für ein weiteres Familienzentrum bewilligt wurde. Bis zum 15.06.2020 ist der Name des zukünftigen Familienzentrums an das Landesjugendamt zu melden.

 

 

 

Aufbau einer neuen Rangliste

 

Die Jugendhilfeplanung hat sich intensiv mit den kleinräumigen Auswahlkriterien beschäftigt und die verfügbaren Daten ausgewertet. Jedem Stadtbezirk wurden die Ergebnisse dieser Daten zugeordnet.[2]

 

Anteil Ausländer
in %

Anteil SGB II- Empfänger im Vergleich zur Gesamt-
bevölkerung
in %

Anteil SGB II-Empfänger

0-6 Jahre zur

altersgleichen Bevölkerung
in %

Anteil HzE im

Verhältnis

zu den
0<18

Jährigen
in %

Anteil

elternbeitrags-
befreiter Kinder im Verhältnis
zu den 0-6
Jährigen

in %

Anteil 8a zur Gesamtzahl der
0<18

Jährigen
in %

Einwohner-dichte
je Bezirk

 

Die Ergebnisse je Stadtteil, der über dem stadtweiten Durchschnitt liegen, wurden gekennzeichnet und gezählt (vgl. Anlage 1).

 

 

In einem weiteren Schritt wurden diese Ergebnisse ausgewertet und der sich daraus ergebende Bedarf den vorhandenen Familienzentren gegenübergestellt (vgl. Anlage 2).

 

Anzahl der Kriterien, die über dem Durchschnitt liegen

Ranking der Stadtbezirke für ein Familienzentrum

vorhandene Einzel-Famz.

vorhandene Verbund- Famz.

Bedarf für ein

weiteres

Familienzentrum

 

Bei der Priorisierung des Bedarfs für ein weiteres Familienzentrum in den entsprechenden Stadtteilen, waren einige Besonderheiten zu beachten.

 

  • Grundsätzlich ist der Ausbau der Familienzentren rechts der Ems deutlicher fortgeschritten, als links der Ems.
  • Es gibt Stadtteile mit einem sehr hohen Ranking, aber es befindet sich dort keine Kita (z.B. Innenstadt-Ost).
  • Die Stadtteilgrenzen sind für die Bevölkerung teilweise nicht sichtbar und die Kita im Nachbarstadtteil wird als räumlich nächste Kita angelaufen.

 

Die Jugendhilfeplanung sieht die erste Priorität für den Ausbau der Familienzentren im Stadtteil Innenstadt-West.

 

Der Träger der einzigen Kita in der Innenstadt, die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, würde gerne die Kitas St. Dionysius und St. Franziskus als Verbundfamilienzentrum führen.

 

Mit dem Teilstandort Kita St. Franziskus wäre damit erstmals auch der Stadtteil Dorenkamp- Nord abgedeckt.

 

Um den Stadtteil Dutum versorgen zu können, schlägt die Jugendhilfeplanung mit zweiter Priorität die Kita Kinderland Nienbergstr. vor. Der Träger würde die Kita Kinderland Nienbergstr. gerne im Verbund mit seiner Kita Kinderland Isselstr. zum Familienzentrum ausbauen.

 

Nachfolgend muss dann entschieden werden, ob der Ausbau mit der dritten Priorität im Stadtteil Dorenkamp-Süd oder im Schotthock-Ost fortgesetzt werden soll. Im Dorenkamp-Süd würde der Träger CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) seine Kita Waldhügel-Zwerge gerne als Familienzentrum führen. Im Schotthock-Ost könnte sich die neu aufzubauende AWO-Kita Plackenstr. mittelfristig als Familienzentrum eignen.

 

Diese Entscheidung in der Rangfolge zur dritten Priorität sollte jedoch zurückgestellt werden, bis das dazu notwendige Kontingent der Stadt Rheine zugewiesen wird. Aufgrund der Erfahrungen mit den letzten Zuweisungen kann man davon ausgehen, dass dafür einige Jahre vergehen werden.

 

Anlage 1: Kriterien je Stadtbezirk

Anlage 2: Ranking Stadtbezirke

 



[1] Landtag Nordrheinwestfalen -17. Wahlperiode. Drucksache 17/7934. S. 53f..

[2] Abkürzungen:

SGB =    Sozialgesetzbuch

HzE =     Hilfen zur Erziehung

8a =        Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Famz =  Familienzentrum