Betreff
Erweiterung der Kita St. Antonius
Vorlage
170/20
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1)      Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird zum 01.08.2021 eine zusätzliche Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita St. Antonius, Sadelstr. 35 in 48429 Rheine, entsprechend erweitert.

 

2)      Der Träger der Kita St. Antonius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, Bevergerner Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 475.690 €.

 

3)      Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro gefördert wird.

 

 


Begründung:

 

Mit dem größten Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua, hatte das Jugendamt im November 2017 grundsätzlich vereinbart, an den Kitas St. Lamberti, St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius je eine Gruppenform II zu schaffen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die U2-Kinder gewährleisten zu können.

 

In der letztjährigen Kindergartenbedarfsplanung wurde nochmals deutlich aufgezeigt, dass insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die U3/U2-Kinder neu zu schaffen sind.

 

Mit Ablauf des laufenden Kita-Jahres 2020/21 endet die Nutzung des mobilen Raumsystems an der Kita St. Antonius. Die vierte Gruppe der Kita, eine Gruppenform III mit 20 bis 25 Ü3-Kindern, wird dann nicht mehr angeboten. Stattdessen soll in einem festen Anbau dauerhaft die Möglichkeit für eine Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

Ein erster vom Architekten vorgelegter Entwurf für einen Anbau einer Gruppenform II samt Optimierung des bestehenden Baukörpers wurde auf Grund der damit verbundenen Gesamtkosten von über einer Millionen Euro von der Verwaltung zurückgewiesen. Der aktuell vorliegende Entwurf (vgl. Anlage 1) wird deutlich kostengünstiger. Die Gesamtkosten betragen jetzt noch 648.690,29 €.

 

 

 

Zur Finanzierung:

 

Das Land NRW erkennt für zusätzliche Betreuungsplätze in Neubauten derzeit 30.000 EUR pro Platz an und fördert sie mit 90 %. Für eine Gruppenform II mit 10 Plätzen sind daher Fördermittel in Höhe von 270.000 EUR zu erwarten.

 

Würde stattdessen eine Gruppenform I oder III mit 20 Plätzen neu gebaut, könnte man mit Fördergeldern von 540.000 EUR kalkulieren, obwohl die Anforderungen an den Baukörper einer Gruppenform II sogar höher sind, als die Anforderungen für eine Gruppenform I oder III. An diesem Zahlenspiel wird deutlich, dass das Land NRW bei reinen Neubauten für eine zusätzliche Gruppenform I oder III schon von 600.000 EUR Baukosten ausgeht.

 

Die baufachliche Stellungnahme der städtischen Hochbauverwaltung ist derzeit in Arbeit. Eine Verschiebung dieses Beschlussvorschlages in die nächste JHA-Sitzung sollte jedoch vermieden werden, um möglichst keinen zeitlichen Verzug bei der Baumaßnahme zu bekommen. Sollte die baufachliche Stellungnahme negativ ausfallen, könnte kein Antrag auf Investitionskostenförderung beim Landesjugendamt gestellt werden. Da der Beschlussvorschlag in Ziffer 3 ausdrücklich den Vorbehalt der erfolgreichen Förderung mit Landes- oder Bundesmitteln vorsieht, wäre bei einer negativen baufachliche Stellungnahme eine erneute Beratung im Jugendhilfeausschuss notwendig.

 

Der Träger der Kita St. Antonius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, wird sich mit eigenen Mitteln in Höhe von 173.000 € an den Kosten der Investition beteiligen.

 

Unter Berücksichtigung der beantragten Landesmittel für den U3-Ausbau verbleibt ein kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Antonius in Höhe von 205.690 €

 

Kosten für die Erweiterung                                        648.690 €

abzgl. Mittel des Trägers                                         - 173.000 €

abzgl. Bundes-/Landesmittel                                               - 270.000 €

Summe kommunaler Anteil                                       205.690 €

 

 

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

 

Anlage 1: Entwurf der Erweiterungsplanung