Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1)
Im Rahmen der
Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII wird zum 01.08.2021 eine zusätzliche
Gruppenform II im Planungsgebiet rechts der Ems geschaffen. Dazu wird die Kita
St. Antonius, Sadelstr. 35 in 48429 Rheine, entsprechend erweitert.
2)
Der Träger der
Kita St. Antonius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, Bevergerner
Str. 25 in 48429 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten
Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 475.690 €.
3)
Der
Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die
Erweiterungsmaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 270.000 Euro
gefördert wird.
Begründung:
Mit dem größten
Kita-Träger rechts der Ems, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua,
hatte das Jugendamt im November 2017 grundsätzlich vereinbart, an den Kitas St.
Lamberti, St. Ludgerus, St. Antonius und St. Bonifatius je eine Gruppenform II
zu schaffen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die U2-Kinder gewährleisten
zu können.
In der letztjährigen
Kindergartenbedarfsplanung wurde nochmals deutlich aufgezeigt, dass
insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems weitere Betreuungsplätze für die
U3/U2-Kinder neu zu schaffen sind.
Mit Ablauf des
laufenden Kita-Jahres 2020/21 endet die Nutzung des mobilen Raumsystems an der
Kita St. Antonius. Die vierte Gruppe der Kita, eine Gruppenform III mit 20 bis
25 Ü3-Kindern, wird dann nicht mehr angeboten. Stattdessen soll in einem festen
Anbau dauerhaft die Möglichkeit für eine Gruppenform II mit 10 Kindern im Alter
unter 3 Jahren geschaffen werden.
Ein erster vom
Architekten vorgelegter Entwurf für einen Anbau einer Gruppenform II samt
Optimierung des bestehenden Baukörpers wurde auf Grund der damit verbundenen
Gesamtkosten von über einer Millionen Euro von der Verwaltung zurückgewiesen.
Der aktuell vorliegende Entwurf (vgl. Anlage 1) wird deutlich kostengünstiger.
Die Gesamtkosten betragen jetzt noch 648.690,29 €.
Zur Finanzierung:
Das Land NRW erkennt
für zusätzliche Betreuungsplätze in Neubauten derzeit 30.000 EUR pro Platz an
und fördert sie mit 90 %. Für eine Gruppenform II mit 10 Plätzen sind daher
Fördermittel in Höhe von 270.000 EUR zu erwarten.
Würde stattdessen
eine Gruppenform I oder III mit 20 Plätzen neu gebaut, könnte man mit
Fördergeldern von 540.000 EUR kalkulieren, obwohl die Anforderungen an den
Baukörper einer Gruppenform II sogar höher sind, als die Anforderungen für eine
Gruppenform I oder III. An diesem Zahlenspiel wird deutlich, dass das Land NRW
bei reinen Neubauten für eine zusätzliche Gruppenform I oder III schon von
600.000 EUR Baukosten ausgeht.
Die baufachliche
Stellungnahme der städtischen Hochbauverwaltung ist derzeit in Arbeit. Eine
Verschiebung dieses Beschlussvorschlages in die nächste JHA-Sitzung sollte
jedoch vermieden werden, um möglichst keinen zeitlichen Verzug bei der
Baumaßnahme zu bekommen. Sollte die baufachliche Stellungnahme negativ ausfallen,
könnte kein Antrag auf Investitionskostenförderung beim Landesjugendamt
gestellt werden. Da der Beschlussvorschlag in Ziffer 3 ausdrücklich den
Vorbehalt der erfolgreichen Förderung mit Landes- oder Bundesmitteln vorsieht,
wäre bei einer negativen baufachliche Stellungnahme eine erneute Beratung im
Jugendhilfeausschuss notwendig.
Der Träger der Kita
St. Antonius, die kath. Pfarrgemeinde St. Antonius von Padua, wird sich
mit eigenen Mitteln in Höhe von 173.000 € an den Kosten der Investition
beteiligen.
Unter
Berücksichtigung der beantragten Landesmittel für den U3-Ausbau verbleibt ein
kommunaler Anteil für die Erweiterung der Kita St. Antonius in Höhe von 205.690
€
Kosten für die
Erweiterung 648.690 €
abzgl. Mittel des
Trägers -
173.000 €
abzgl.
Bundes-/Landesmittel -
270.000 €
Summe kommunaler
Anteil 205.690 €
Im Haushaltsplan des
Jahres 2020 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
Anlage 1: Entwurf
der Erweiterungsplanung