Betreff
Terminliche Verschiebung der Verabschiedung des 4. Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2026
Vorlage
171/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, die Verabschiedung des 4. Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2026 auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. September 2020, zu verschieben.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt der Stadt Rheine beauftragt, den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2026 zu erstellen und die abschließende Beschlussvorlage in der Sitzung am 25. Juni 2020 zur Abstimmung vorzulegen. Die ersten drei Kapitel des Förderplanes wurden in umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet und sind in den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt worden. Folgende Kapitel sind entsprechend der Inhaltsangabe noch zu erarbeiten:

 

 

4            Zielformulierungen

4.1         Jugendliche in der Freizeit

4.1.1      Freizeitgestaltung/Orte für Jugendliche

4.1.2      Ferien

4.1.3      Kunst, Kultur und Kreatives

4.1.4      Events

 

4.2         Partizipation von Kindern und Jugendlichen

4.2.1      Beteiligungsstrukturen und -projekte

4.2.2      Jugend und Politik

 

4.3         Vernetzung und Kommunikation

4.4         Ehrenamt und Qualifikation

4.5         Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

5            Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

 

6            Budgetplanung

6.1         Strukturförderung/Verträge

6.2         Maßnahmenförderung/Richtlinien

6.3         Auswirkungen des Kinder- und Jugendförderplanes

 

7            Evaluation

 

8            Ausblick

 

 

In Folge des Kontaktverbotes und einer aktuellen Arbeitsprioritätensetzung während der Corona-Pandemie mussten alle geplanten Treffen zur Absprache der Zielformulierungen, Trägervereinbarungen und Budgetplanungen abgesagt werden.

Im Entwicklungsprozess zum Kinder- und Jugendförderplan war der Aspekt der Beteiligung wichtiger Bestandteil des gesamten Verfahrens. Deshalb muss auch für die letzten Kapitel die Beratungsfolge zwingend eingehalten werden.

 

Bevor die weiteren Kapitel dem Jugendhilfeausschuss ausgearbeitet vorgelegt werden können, sollten die Arbeitsgespräche mit folgenden Gremien durchgeführt werden:

 

·         Jugendteam

·         Lenkungsgruppe

·         Politische Arbeitsgruppe

·         AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit

 

Hier gilt es Formen der Zusammenarbeit und des Austausches zu wählen, die den aktuellen Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus und den entsprechenden Hygieneempfehlungen entsprechen. Dazu zählen Video-Telekonferenzen und Besprechungen in großen Räumen mit beschränkter Personenanzahl. Dies bedeutet, das übergreifende Beteiligungs-Netzwerktreffen, wie bereits erfolgt (Kinder- und Jugendforen, politische Arbeitsgruppen, AG §78 …), aller Voraussicht nach (wenn überhaupt) nicht vor Juni 2020 durchzuführen wären.

 

Die oben genannten Besprechungsformen benötigen einen detaillierteren aufwendigeren Arbeitsaufwand. Dies hat zur Folge, dass die erste komplette Lesung des 4. Kinder- und Jugendförderplans 2021-2026 voraussichtlich am 25. Juni 2020 stattfinden kann. Die Verabschiedung des abgestimmten Kinder- und Jugendförderplanes könnte im Jugendhilfeausschuss am 24. September 2020 erfolgen. Abschließend könnte der Kinder- und Jugendförderplan dem Rat der Stadt Rheine am 06.10.2020 vorgelegt werden.