Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, die Verabschiedung des 4. Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2026 auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. September 2020, zu verschieben.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt der Stadt Rheine beauftragt, den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2026 zu erstellen und die abschließende Beschlussvorlage in der Sitzung am 25. Juni 2020 zur Abstimmung vorzulegen. Die ersten drei Kapitel des Förderplanes wurden in umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet und sind in den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt worden. Folgende Kapitel sind entsprechend der Inhaltsangabe noch zu erarbeiten:
4 Zielformulierungen
4.1 Jugendliche in der
Freizeit
4.1.1 Freizeitgestaltung/Orte
für Jugendliche
4.1.2 Ferien
4.1.3 Kunst, Kultur und
Kreatives
4.1.4 Events
4.2 Partizipation von
Kindern und Jugendlichen
4.2.1 Beteiligungsstrukturen
und -projekte
4.2.2 Jugend und Politik
4.3 Vernetzung und
Kommunikation
4.4 Ehrenamt und
Qualifikation
4.5 Erzieherischer Kinder-
und Jugendschutz
5 Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII
6 Budgetplanung
6.1 Strukturförderung/Verträge
6.2 Maßnahmenförderung/Richtlinien
6.3 Auswirkungen des
Kinder- und Jugendförderplanes
7 Evaluation
8 Ausblick
In Folge des Kontaktverbotes und einer aktuellen Arbeitsprioritätensetzung während der Corona-Pandemie mussten alle geplanten Treffen zur Absprache der Zielformulierungen, Trägervereinbarungen und Budgetplanungen abgesagt werden.
Im Entwicklungsprozess zum Kinder- und Jugendförderplan war der Aspekt der Beteiligung wichtiger Bestandteil des gesamten Verfahrens. Deshalb muss auch für die letzten Kapitel die Beratungsfolge zwingend eingehalten werden.
Bevor die weiteren Kapitel dem Jugendhilfeausschuss ausgearbeitet vorgelegt werden können, sollten die Arbeitsgespräche mit folgenden Gremien durchgeführt werden:
· Jugendteam
· Lenkungsgruppe
· Politische Arbeitsgruppe
· AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit
Hier gilt es Formen der Zusammenarbeit und des Austausches zu wählen, die den aktuellen Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus und den entsprechenden Hygieneempfehlungen entsprechen. Dazu zählen Video-Telekonferenzen und Besprechungen in großen Räumen mit beschränkter Personenanzahl. Dies bedeutet, das übergreifende Beteiligungs-Netzwerktreffen, wie bereits erfolgt (Kinder- und Jugendforen, politische Arbeitsgruppen, AG §78 …), aller Voraussicht nach (wenn überhaupt) nicht vor Juni 2020 durchzuführen wären.
Die oben genannten Besprechungsformen benötigen einen detaillierteren aufwendigeren Arbeitsaufwand. Dies hat zur Folge, dass die erste komplette Lesung des 4. Kinder- und Jugendförderplans 2021-2026 voraussichtlich am 25. Juni 2020 stattfinden kann. Die Verabschiedung des abgestimmten Kinder- und Jugendförderplanes könnte im Jugendhilfeausschuss am 24. September 2020 erfolgen. Abschließend könnte der Kinder- und Jugendförderplan dem Rat der Stadt Rheine am 06.10.2020 vorgelegt werden.