Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Musterraumprogrammes für die Sekundarschulen zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Musterraumprogramms die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für eine Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule und Alexander-von-Humboldt-Schule zu erarbeiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt
Rheine hat am 09.07.2019 die Zügigkeit der Sekundarschulen neu festgelegt. Ab
dem Schuljahr 2022/2023 sollen beide Sekundarschulen als 4-zügige Schulen des
gemeinsamen Lernens geführt werden.
Die Schülerzahlen
im Stadtgebiet der Stadt Rheine sind steigend und haben die Erhöhung der
Zügigkeiten für fast alle städtischen Schulen notwendig gemacht. Durch die
Erhöhung der Zügigkeiten ist unter Berücksichtigung des gemeinsamen Lernens von
600 Schüler/innen pro Sekundarschule auszugehen. Diese verteilen sich auf 6
Jahrgänge. Hierbei ist die Reduzierung des Klassenfrequenzwertes auf 25
Schüler/innen pro Klasse aufgrund des gemeinsamen Lernens (siehe Erlass des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018)
berücksichtigt.
Schule hat in den
letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der
reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden
Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den
Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Der Schulausschuss der
Stadt Rheine hat mit Vorlage 427/12 am 16.11.2012 und 286/13 am 17.06.2013 ein
Musterraumprogramm für Sekundarschulen beschlossen. Mit Vorlage 225/17 und
157/18 (Schulausschuss am 14.06.2017 und 19.04.2018) wurde das Raumprogramm
auch auf die Alexander von Humboldt Schule übertragen. Bauliche Erweiterungen
an der Sekundarschule in Mesum wurden bis zur Klärung der zukünftigen
Schulstruktur zurückgestellt. Als Übergangslösung wurden mobile Raumsysteme
beschafft.
Zurzeit gibt es
keine gesetzlichen Anforderungen für Raumprogramme der Schulen. Der Runderlass
des Ministeriums „Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für
allgemeinbildende Schulen und Förderschulen vom 19.10.1995“ hat seit 31.12.2010
keine Wirkung. Auch für die baulichen Umsetzungen der Inklusion gibt es keine
Grundlagen des Gesetzgebers. Gerade in diesem Bereich können durch die
gemachten Erfahrungen in den Schulen Anforderungen neu festgestellt werden. Bei
der Erstellung des Musterraumprogrammes wurden neben dem vom Schulausschuss
beschlossenen Raumprogramms der Elsa-Brändström-Realschule, dem Runderlass des
Ministeriums, die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und Berechnungsgrundlagen
für Raumprogramme an Schulen des KGST berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger
Bestandteil sind ebenfalls die Erfahrungsberichte der Schulen. Zusammen mit den
Schulleitungen der Sekundarschulen wurde das bestehende Raumprogramm unter
Berücksichtigung schulpädagogischer und –fachlicher Anforderungen und Bedarfe,
nachdem alle Jahrgänge bestückt werden konnten, nochmals detailliert besprochen
und verfeinert.
Klassenräume
Um auf verändernde
Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen pro Schüler ca. 2,5 qm
Raumbedarf vorgehalten werden. Zusätzlich zu der Schülerzahl von 25
Schüler/innen pro Klasse ist davon auszugehen, dass sich ggf.
Integrationshelfer während des Unterrichts mit im Klassenraum aufhalten.
Klassenräume müssen ausreichend Fläche und Zugänglichkeit für Rollstühle
bieten. Neben dem Fachlehrer ist häufig ein Förderlehrer mit im Unterricht. Das
Raummaß muss alternative Sitzordnungen, wie Kreis und Tischgruppen, Lösungen
für digitales Arbeiten, Leseecken etc. zulassen, die mit den pädagogischen
Konzepten der Schulen in Einklang stehen. Beide pädagogischen Konzepte der
Sekundarschulen sehen eine jahrgangsbezogene Raumstruktur der Klassen vor.
Differenzierungsraum
Grundsätzlich wird
davon ausgegangen, dass 5% eines Jahrganges der Schülerinnen und Schüler einen
sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Die Statistiken der Sekundarschulen
zeigen, dass der Anteil an diesen Schulformen weitaus höher ist. Im
Schuljahr 2019/20 besuchten 93 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen
Förderbedarf eine Sekundarschule der Stadt Rheine. Dies entspricht einem Anteil
von 10,23 %. Differenzierungsflächen sind daher unabdingbar. Zukünftig soll ein
Differenzierungsraum für maximal 2 Klassen vorgehalten werden. Dieser sollte im
Idealfall von den Klassenräumen zugänglich sein. Die Bestimmung und Nutzung
dieser Räume ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder.
Daher ist eine multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen
größtmöglichen Nutzwert zu erzielen. So dienen diese Räume z.B. auch als
Erweiterungsfläche für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte zur
Aufbereitung von Informationen oder bieten die Möglichkeit zur individuellen
(Einzel-)Förderung. Dem Grundgedanken des inklusiven Ansatzes folgend bezieht
sich die individuelle Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum
Ausgleich von Sprachdefiziten, sondern bezieht z.B. auch Angebote zur
individuellen Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler mit ein.
Mehrzweckraum/Inklusionsraum
Die UN- Konvention
über die Rechte behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den
Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das
Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne
Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen,
gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen
Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei sicherzustellen, dass Menschen
nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen
werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch einer
weiterführenden Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden,
sondern ihnen soll gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem
einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des
allgemeinen Bildungssystems sind daher angemessene Vorkehrungen zu treffen,
damit den Eltern eine echte Wahlfreiheit und der Zugang zu der bestmöglichen
Bildung erhalten und Förderorte für ihre Kinder eröffnet werden. So individuell
sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse der Kinder bereits
beim Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gelten insbesondere für
förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende Fördermaßnahmen. Die
Erfahrungen der Schulen haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler mit
Behinderung zwischen den Unterrichtseinheiten individuelle Pausen benötigen.
Hierzu ist ein Ruheraum im Sinne eines „Inklusionsraums“ notwendig.
Das Land NRW sieht
außerdem für alle Schülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse eine
Sprachförderung in Schulen vor. Um Grundkenntnisse zu erlangen erhalten sie
eine Erstförderung. Diese kann bis zu 2 Jahren andauern. Danach werden die
Kinder, sofern erforderlich in einer Anschlussförderung unterstützt. Im
Primarbereich finden diese integriert im Klassenverband statt.
Im weiterführenden
Bereich wird die Erstförderung in gesonderten Sprachklassen durchgeführt. Nach
Abschluss der Erstförderung nehmen die Schüler/innen am Regelunterricht teil
und erhalten im Rahmen von zusätzlichen Deutschstunden eine Anschlussförderung.
Eine Ansiedlung von Sprachklassen an Schulen des integrierten Systems wird
ausdrücklich gewünscht, da ein Verbleib an der Erstförderschule auch mit
unterschiedlichen Leistungsniveaus möglich ist. Zurzeit sind an der
Nelson-Mandela-Schule 2 Sprachklassen und an der Alexander von Humboldt 1
Sprachklasse eingerichtet. Zukünftig soll ermöglicht werden, dass an jeder
Sekundarschule 2 Sprachklassen in der Erstförderung eingerichtet werden.
Mehrzweckräume sind multifunktional nutzbar und werden individuell an die
aktuelle Nutzung angepasst. Um darüber hinaus flexibel auf zukünftige Bedarfe
reagieren zu können, sollten 2 zusätzliche Klassenräume abgebildet werden.
Offene Lernbereiche
Offene
Lernbereiche dienen der Ergänzung der Differenzierungsräume. Sie dienen zur
Durchführung von Kleingruppenarbeitsphasen, aber auch zur Begegnung und ggf.
Deeskalation. Diese Arbeit in Kleingruppen ist im pädagogischen Konzept der
Schulen ein fester Bestandteil.
Differenzierungsraum für Fachleistung
Das integrierte
Schulsystem sieht eine Differenzierung der Kernfächer ab Klasse 7 vor. Die
Schüler werden entsprechend ihrer schulischen Leistung in Kurse eingeteilt. Da
die Anzahl der Kurse von der Klassenanzahl abweichen kann, sind zusätzliche
Räume hierfür notwendig. Zusätzlich können diese Räume vielseitig als
Mehrzweckräume genutzt werden. Mehrzweckräume sind unter anderem für die
Durchführung von Schülerprojekten wie z.B. einer Schülerfirma notwendig.
Fachräume
Die Fachräume und
ihre Ausstattung sind modern zu gestalten. Die Raumgestaltung sollte eine
Anordnung der Schülertische zu Lern- und Versuchsgruppen ermöglichen. Dies kann
durch die Verlegung der Anschlüsse von der Decke herab gewährleistet werden.
Durch Überschneidungen in den Fächern ist es grds. möglich, dass ein solcher
Fachraum im Bereich Biologie und Physik multifunktional ausgestattet wird. Eine
ähnliche Ausstattung kann im Bereich Technik/Textil/Kunst erfolgen, so dass
eine multifunktionale Nutzung ermöglicht wird. Die umfangreichen Fachsammlungen
müssen in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden, die Fachräume sind
dementsprechend mit Nebenräumen auszustatten. Neben der Lagerung der
Fachsammlungen dienen diese auch zur Versuchsvorbereitung der Lehrkräfte.
Im Integrierten
System gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Schwerpunktbildung. So kann eine
Schule Ihren Schwerpunkt in den Naturwissenschaftlichen Fächer,
Informationstechnik oder Technik bilden. Beide Sekundarschulen haben zum
jetzigen Zeitpunkt die Wahlpflichtbereiche Arbeitslehre sowie Darstellen und
Gestalten als Bestandteil Ihres Schulkonzeptes. Sofern ein Schwerpunkt im
pädagogischen Konzept der Schule vorgesehen ist, ist dies im Raumkonzept zu
berücksichtigen.
Bibliothek/Mediathek
Unterrichtsziel
für Schüler ist nicht nur die Speicherung von Wissen, sondern die Fähigkeit,
sich selbst Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen. Hierzu ist
neben einer umfangreichen Ausstattung mit altersgerechter Literatur sowie
themenbezogener Fachliteratur auch die Ausstattung mit PC/Laptops inkl.
Internetanschlüssen erforderlich. Insofern erfüllt die Bibliothek zukünftig
auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule und bietet eine wichtige
Grundlage für die Selbstarbeit z.B. bei der Ausarbeitung von Referaten. Gerade
für Schüler/innen, die Zuhause keine Möglichkeit der PC-Nutzung oder Internet
haben, ist dieser Lernort von großer Bedeutung. Durch die Einrichtung von Leseecken
wird die Lesekompetenz der Schüler gestärkt. Zusätzlich bieten Bibliotheken
auch Raum zur notwendigen Entspannung. Auch unter Berücksichtigung des Ziels
der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung der Sprachkompetenz von
Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund kommt der
Schulbibliothek eine große Bedeutung zu. Eine Nutzungsmöglichkeit im Rahmen des
Ganztages ist ebenfalls gegeben.
Aula/Forum
Die Aula ist mit
einer multifunktionalen Nutzung ein fester Bestandteil des pädagogischen
Konzeptes der Schule. Die Aula stellt einen zentralen Veranstaltungsort im
Schulleben und ist zugleich Bindeglied zwischen und Schule und Stadtteil
(Schotthock und Mesum).
Ganztagsbereich
Beide
Sekundarschulen sind Ganztagsschulen. Die Schüler/innen haben die Möglichkeit
ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen. Hierfür ist eine Mensa/Speiseraum mit
dazugehöriger Küche notwendig. Eine Nutzung der Mensa im Mehrschichtsystem ist
möglich und kann in den Stundenplan berücksichtigt werden.
Verwaltung
Die Verwaltung ist
mit ausreichend Büros für den Leitungsstab auszustatten. Hierzu gehören
Schulleitung, stellvertretende Schulleitung, didaktische Leitung,
Abteilungsleiter. Das dazugehörige Schulsekretariat ist im Verwaltungsbereich
zu integrieren. In diesem Bereich ist ein Empfangsbereich für Schüler
einzurichten um den Zugang zum Sekretariat zu steuern. Der Sanitätsraum sollte
für die Beaufsichtigung von Schülern einsehbar sein. Die Lehrerzimmer muss
ausreichend Platz für alle Lehrkräfte, Referendare und Förderpädagogen bieten.
Für die Inklusionshelfer ist ebenfalls ein Aufenthaltsort zu schaffen. Neben
den Lehrerinnen und Lehrern sind an beiden Standorten auch Sonderpädagogen
eingesetzt. Die Sonderpädagogen müssen räumliche Möglichkeiten haben sich
untereinander zu besprechen und Konzepte zu erstellen.
Da die
Sekundarschulen Ganztagsschulen sind, haben die Lehrkräfte eine lange
Verweildauer an den Schulen. Es ist daher notwendig räumliche Ressourcen für
die Unterrichts Vor- und Nachbereitung vorzuhalten. In diesen
Lehrerarbeitszimmern sind PC-Arbeitsplätze vorzusehen. Sprechzimmer dienen zum
reinen Informations- und Austauschbedarf. Es soll als multifunktionales Büro
für verschiedene Nutzungen vorgehalten werden, z.B. Elterngespräche, ASD,
Bezirkspolizei, Streitschlichter oder auch kleine Abteilungskonferenzen.
Schulsozialarbeit
Die
Schulsozialarbeit hat einen hohen Stellenwert in der konzeptionellen Arbeit der
Sekundarschulen. Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe vor
Ort. Sie verfolgt in Kooperation mit der Schulpädagogik die Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung von Schülern in deren schulischen, familiären und
sozialen Lebenszusammenhängen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen sowohl die
Vermeidung erfolgloser Schulkarrieren mit ihren Folgeerscheinungen als auch das
frühzeitige Eingreifen in negative Entwicklungsprozesse. Die im Lebens- und
Lernort Schule ansetzende Jugendsozialarbeit ermöglicht eine niederschwellige
und frühzeitige Neuorientierung und Unterstützung bei schulischen sowie
persönlichen Krisen. Das Zusammenwirken von Sozial- und Schulpädagogik an einem
Ort bewirkt eine ganzheitliche Wahrnehmung und eine aufeinander abgestimmte
Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bezugssystem Schule.
Schulsozialarbeit stellt darüber hinaus ihre Bindegliederfunktion zwischen
Schule und außerschulischen Diensten dar, von den vielfältigen
Beratungsangeboten bis hin zur Freizeitgestaltung. Das Vorhalten eines
pädagogischen Raumes/Ankerraum zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der
Schulsozialarbeit ist erforderlich. Ebenfalls benötigt die Schulsozialarbeit
Büroräume mit kleinen Besprechungsecken für Einzelgespräche.
Da beide Schulen
im Bestand erweitert werden, ist in weiteren Schritten der Abgleich des
Musterraumprogramms mit den gegebenen Möglichkeiten erforderlich und in eine
entsprechende Planung zu überführen.
Anlagen:
Anlage 1: Raumprogramm Abgleich NMS
Anlage 2: Raumprogramm Abgleich AvH