Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im
Jahr 2020 zur Kenntnis.
2.
Der
Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur Beanspruchung von Mitteln aus dem
Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
Voraussetzungen für die Mittelabrufung zu erfüllen.
Begründung:
Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den ersten Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.6.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, diesen konzeptionell fortzuschreiben.
Der fortgeschriebene Medienentwicklungsplan (Vorlage 257/17) berücksichtigt alle Teilbereiche der Schulen, insbesondere die in Unterricht, schulischer Verwaltung sowie an Lehrerarbeitsplätzen genutzten Komponenten und Abläufe. Folgende Eckpunkte werden dort beschrieben:
- Berücksichtigung der Kosten für Erst- und Folgebeschaffung, sowie Wiederbeschaffung, als auch Kosten für Schulungs-, Betriebs-, Reparaturbedarfen unter Einbeziehung der dem Schulträger vorgelegten Medienkonzepte der Schulen
- Einführung von einheitlichen, schulformbezogenen, technischen und organisatorischen Standards als Grundlage für Beschaffung und Betrieb der EDV-Umgebung für das pädagogische und Verwaltungsnetz an allen Schulen der Stadt Rheine
- Schaffung der digitalen Infrastruktur durch ggf. bauliche Maßnahmen an allen Schulen der Stadt Rheine
- Überführung der vorhandenen Ressourcen in ein zeitgemäßes, zukunftssicheres und die gesamte schulische EDV-Ausstattung umfassendes Gesamtkonzept
- Bündelung der Beschaffungen, so dass ein wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten ist.
- Standardisierung und Optimierung zeitaufwändiger Beschaffungs- und Betreuungs-prozesse sowie deren Verlagerung von der Schulleitung hin zur Schulverwaltung.
- Einrichtung von Glasfaser-Internetzugängen für alle Schulen der Stadt Rheine
- Wartungs- und Support Konzept
- Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Mit dem
Medienentwicklungsplan wurden Standards definiert. Für die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den
Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene
Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist, um alle
Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen und weiteren Stromanschlüssen für
elektronische Tafeln, WLAN-Sender sowie Dokumentenkameras auszurüsten.
Diese Ausrüstung
wurde als Standard eines multimedialen Klassenraums definiert.
Unter Einbeziehung
der Schulleitungen werden notwendige Maßnahmen für jedes Schulgebäude. Weitere
notwendige Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und
Schallschutzmaßnahmen werden zeitgleich durchgeführt. Bei Neubauten werden die
Standards bereits in den Planungen berücksichtigt.
Eine Projektgruppe
ist mit der Durchführungsplanung für alle Rheiner Schulen beauftragt. In dieser
Arbeitsgruppe wurde ein jährlicher Zeitplan für die Umsetzung an den jeweiligen
Schulen erstellt. Bauliche Arbeiten in den Schulgebäuden sind nur in den
unterrichtsfreien Zeiten möglich.
Im Jahr 2019
wurden 108 Klassenräume technisch ausgestattet.
Schule |
Anzahl |
Volkshochschule Rheine |
3 |
Annetteschule (Gebäude I) |
3 |
Annetteschule (Gebäude II) |
3 |
Franziskusschule Mesum |
11 |
Gertrudenschule |
10 |
Johannesschule Elte |
5 |
Johannesschule Mesum |
6 |
Gymnasium Dionysianum |
6 |
Elsa-Brändström-Realschule |
7 |
Abendrealschule der Stadt Rheine |
6 |
Euregio-Gesamtschule Rheine |
8 |
Emslandgymnasium |
7 |
Kopernikusgymnasium |
7 |
Nelson-Mandela-Schule |
20 |
Alexander-von-Humboldt-Schule |
6 |
Außerdem wurden
alle Schulen mit Tablets ausgestattet (Insgesamt 748 Tablets in Klassensätzen
gebündelt).
Mit der steigenden
Menge an Medienausstattung in den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand der
Beratung, Betreuung und Wartung (Support). Hier ist der Schulträger Stadt
Rheine aufgrund einer Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte und
Gemeindebund für den Second- und Third-Level-Support zuständig. Diese Aufgabe
für die 26 Schulstandorte der Stadt Rheine wird zurzeit von zwei
Systemadministratoren ausgeübt, ein Auszubildender der Schul-IT unterstützt.
Darüber hinaus wurde ein externer Dienstleister beauftragt.
Planungen 2020
Für das Jahr 2020
sind folgende Beschaffungen geplant:
Beschaffung |
Menge |
Betrag in € |
elektronische Tafel |
150 |
721.675,50 |
Schulung für elektr. Tafel |
1 |
2.260,00 |
Dokumentenkamera |
150 |
85.305,00 |
WLAN-System |
165 |
62.898,00 |
Stundenplaneranzeigesystem |
6 |
52.799,10 |
Tablets |
748 |
368.509,68 |
Ladevorrichtung für 30 Tablets |
25 |
27.756,75 |
Schulung für Tablets |
1 |
1.130,50 |
Schulung Systemadministratoren |
3 |
1071,00 |
Apple TV |
190 |
26.679,80 |
SSD Speicher |
500 |
31.000,00 |
3rd Level Support |
12 |
11.988,00 |
Telefonanlagen Schulen |
8 |
80.000,00 |
Lizenzen |
12 |
58.090,80 |
Kopierer |
7 |
24.182,20 |
Glasfaser Bestandserweiterung Zentrale |
12 |
9.600,00 |
Glasfaser Bestandserweiterung |
18 |
4.500,00 |
Kleinstbeschaffungen (Kabel, Geräte,
Werkzeug, etc.) |
1 |
30.000,00 |
Planradar Erweiterung |
12 |
1.188,00 |
PC für Informatikraum |
360 |
190.800,00 |
Dienstleister Schul-IT Internetauftritt
zentral |
12 |
300,00 |
Dienstleister Schulen Internetauftritt
dezentral |
48,00 |
2.400,00 |
Drucker Ersatzgeräte |
15 |
7.200,00 |
(Ersatz)-Ausstattung zentraler Punkt
(Erfahrungswert) |
1 |
7.000,00 |
Material Schulvernetzung Bestand und
Bauprojekte |
1 |
20.000,00 |
USV Ersatzteile Grundschulen |
16 |
800,00 |
Ersatzteile und Bestandserhaltung |
1 |
10.000,00 |
Einrichtung
einer pädagogischen Plattform (IServ) |
26 |
230.000 |
Summe |
|
2.069.134,33 |
Als
Verwendungsorte für elektronische Tafelsysteme sind zunächst folgende
Schulgebäude vorgesehen:
·
Edith
Stein Schule
·
Gertrudenschule
·
Johannesschule
Eschendorf
·
Ludgerusschule
·
Abendrealschule
·
Nelson
Mandela Schule
·
Kopernikus
Gymnasium
·
Gymnasium
Dionysianum
·
Emsland-Gymnasium
·
Euregio-Gesamtschule
·
Schulgebäude
Meisenstr., ehemals Overbergschule
Zu den materiellen
Beschaffungen sind Schulungen für die Systemadministratoren und Lehrer im
Bereich der elektronischen Tafeln und Tablets durch die jeweiligen Hersteller
geplant. Bereits im Jahr 2018 haben die ersten Herstellerschulungen für
elektronische Tafeln und Tablets stattgefunden. Zusätzlich werden seit
September 2019 für alle Lehrkräfte an den städtischen Schulen Fortbildungen zur
technischen Anwendung von interaktiven Whiteboards an der VHS angeboten.
Ein Bestandteil
des Medienentwicklungsplanes ist auch der Anschluss aller Schulen an das
Glasfasernetz. Im Jahr 2018 wurden alle weiterführenden Schulen an das Netz
angeschlossen. Die Bandbreite wurde im Jahr 2019 teilweise erhöht.
Im Jahr 2020
sollen auch alle Grundschulen im Rahmen des digitalen Breitbandausbaus an
Glasfaser angeschlossen werden. Die baulichen Kosten werden über ein
Förderprogramm abgedeckt, die laufenden Breitbandkosten betragen im Jahr 2020
für die Grundschulen voraussichtlich 40.596 € für die weiterführenden Schulen
16.716 €.
Ein weiterer Punkt
in einer zukunftsfähigen Lernstruktur der Schulen ist das Lernen auf Distanz
/Homeschooling). Bereits im Jahr 2019 hat die Schulverwaltung der Stadt Rheine
den Markt erkundet und verschiedene Möglichkeiten evaluiert. Zurzeit nutzen
einige Schulen die Lernplattform Ilias, zur Kommunikation insbesondere des
Lehrerkollegiums untereinander wurde die Nutzung von Microsoft Teams
ermöglicht. Die genutzten Systeme sind jedoch nur bedingt leistungsfähig bzw.
datenschutzkonform.
Die Auswirkungen
der Corona-Pandemie stellen die Schulen nochmals vor enorme Herausforderungen.
Für eine dauerhafte Ergänzung des Präsenzunterrichts sind die vorhandenen
Möglichkeiten nur bedingt einsetzbar. Die Stadt Rheine hat sich daher zur
Nutzung der Plattform IServ entschieden. Mit diesem Produkt lassen sich die
Kommunikation sowie die Schul- und Unterrichtsorganisation der Schule
digitalisieren. Die Funktionen werden dabei auf die aktuellen Anforderungen der
Schulen zugeschnitten. So können mithilfe des Videokonferenz-Moduls virtuelle
Klassen- oder Besprechungsräume eröffnet werden. Darüber hinaus wird
beispielsweise das Kommunizieren per E-Mail oder Messenger, das
gemeinschaftliche Bearbeiten von Text-Dokumenten, das Stellen von Aufgaben
sowie der Austausch von Dateien über den digitalen Weg ermöglicht. Um eine
konstante Nutzung der erworbenen Lizenzen zu ermöglichen wird neben der
notwendigen Breitbandstärke auch eine ausreichende Serverlandschaft zur
Verfügung gestellt. Das alles erfolgt datenschutzkonform. Auch andere
Schulträger im Kreis Steinfurt nutzen diese Plattform.
Bedingt durch die
Mitgliedschaft der Stadt Rheine in der Kommunalen Anwendergemeinschaft West
(KAAW), siehe Vorlage 247/19, kann die Stadt Rheine zunächst kurzfristig bis zu
den Sommerferien über eine kostenlose Testversion „Corona-IServ“ partizipieren,
die parallel über eine Beschaffung über den laufenden Rahmenvertrag der KAAW verstetigt
wird.
Inwieweit zur
Unterstützung des Lernens auf Distanz auch angekündigt Mittel aus dem
Corona-Hilfspaket der Bundesregierung in Anspruch genommen werden können
(Beschluss vom 23. April 2020, 500 Mill € bundesweit für die Unterstützung des
digitalen Lernens sowie zur Ergänzung der EDV-Ausstattung von Schülern) ist
derzeit noch nicht bekannt.
DigitalPakt
Der DigitalPakt Schule ist ein bundesweites
Förderprogramm, welches im Jahr 2019 beschlossen wurde. In Nordrhein-Westfalen
werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der
Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und Regionen
Fördermittel gewährt.
Die Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur dienen dem Ziel der
trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer
Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen, sowie der Optimierung
vorhandener Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält aus dem DigitalPakt
Schule Fördermittel in Höhe von 1,054 Milliarden Euro. Auf die Stadt Rheine
entfallen 2.958.346 €. Ein Großteil der Mittel wird für die Schaffung der
Infrastruktur (Verkabelung, etc.) verwendet und über die Zentrale
Gebäudewirtschaft abgewickelt. Für die Beschaffung von Endgeräten, etc. sind im
Haushalt für konsumtive Maßnahmen Erträge in Höhe von rd. 259 TEUR eingeplant
worden. Für investive Maßnahmen, wie z. B. interaktive Tafeln, sind im Haushalt
2020 Einzahlungen in Höhe von 270 TEUR berücksichtigt worden.
Projekte innerhalb des Digitalpaktes können zu 90% gefördert und finanziert werden. Eine entsprechende Zuweisung durch das Land Nordrhein Westfalen ist bis zum 31.12.2021 möglich. Zu den zuwendungsfähigen Förderbereichen gehören entsprechend den Förderrichtlinien:
·
IT-Grundstruktur
·
Digitale
Arbeitsgeräte
·
Schulgebundene
mobile Endgeräte (max. 20% der Fördersumme)
·
Regionale
Maßnahmen
Für die
Antragstellung hat der Schulträger technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, eine
Investitionsplanung sowie eine Bestandsaufnahme einzureichen. Ebenso ist ein
Nachweis über einen bedarfsgerechten Qualifizierungsplan der Lehrkräfte, ein
Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support zu erbringen. Bei
mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und
schulisches WLAN vorliegen.
Das
technisch-pädagogische Einsatzkonzept einer Schule soll den Ist-Zustand und den
Soll-Zustand der Digitalisierung einer Schule abbilden. Anhand der
Ausbildungsrichtlinien und Curricula muss der Soll Zustand begründet werden.
Ebenso soll der bedarfsgerechte Qualifizierungsplan erörtert werden. Die einzelne
Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der
bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am
Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept
enthält. Bei der Erstellung des Medienkonzeptes übernimmt der Schulträger eine
beratende Funktion. Alle Schulen
der Stadt Rheine haben ein Medienkonzept erstellt und der Schulverwaltung
vorgelegt. Die Stadt Rheine
stellt den förderzweckgebundenen Abruf der Mittel sicher.
Quelle: eigene Abbildung
Der Schulträger,
die Stadt Rheine, hat in den letzten Jahren mit einer fundierten und
definierten Grundausstattung das Fundament für die Digitalisierung der Schulen
geschaffen. Im Weiteren sind aufbauend auf dieser Grundlage die
schulformspezifischen Bedarfe zu konkretisieren und in der weiteren Planung
aufzunehmen. Ebenso bedarf es eines Prozesses, die individuellen
schulspezifischen Anforderungen einzubinden.
Ein fortlaufender Prozess zur Weiterentwicklung der Medienkonzepte sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes sind zwingend erforderlich. Dazu wird die Verwaltung ein entsprechendes beteiligungsorientiertes Konzept erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beratung vorlegen.