Betreff
Umsetzungsplanung zum Medienentwicklungsplan für alle Schulen im Jahr 2020
Vorlage
184/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

2.      Der Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur Beanspruchung von Mitteln aus dem Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen für die Mittelabrufung zu erfüllen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 bereits den ersten Medienentwicklungsplan beschlossen. Mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.6.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, diesen konzeptionell fortzuschreiben.

 

Der fortgeschriebene Medienentwicklungsplan (Vorlage 257/17) berücksichtigt alle Teilbereiche der Schulen, insbesondere die in Unterricht, schulischer Verwaltung sowie an Lehrerarbeitsplätzen genutzten Komponenten und Abläufe. Folgende Eckpunkte werden dort beschrieben:

 

  • Berücksichtigung der Kosten für Erst- und Folgebeschaffung, sowie Wiederbeschaffung, als auch Kosten für Schulungs-, Betriebs-, Reparaturbedarfen unter Einbeziehung der dem Schulträger vorgelegten Medienkonzepte der Schulen
  • Einführung von einheitlichen, schulformbezogenen, technischen und organisatorischen Standards als Grundlage für Beschaffung und Betrieb der EDV-Umgebung für das pädagogische und Verwaltungsnetz an allen Schulen der Stadt Rheine
  • Schaffung der digitalen Infrastruktur durch ggf. bauliche Maßnahmen an allen Schulen der Stadt Rheine
  • Überführung der vorhandenen Ressourcen in ein zeitgemäßes, zukunftssicheres und die gesamte schulische EDV-Ausstattung umfassendes Gesamtkonzept
  • Bündelung der Beschaffungen, so dass ein wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten ist.
  • Standardisierung und Optimierung zeitaufwändiger Beschaffungs- und Betreuungs-prozesse sowie deren Verlagerung von der Schulleitung hin zur Schulverwaltung.
  • Einrichtung von Glasfaser-Internetzugängen für alle Schulen der Stadt Rheine
  • Wartungs- und Support Konzept
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

 

Mit dem Medienentwicklungsplan wurden Standards definiert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzungen in den Schulen der Stadt Rheine zwingend. Dieses bedeutet, dass die vorhandene Verkabelung in den Schulgebäuden unabdingbar zu erweitern ist, um alle Unterrichtsräume mit Internetanschlüssen und weiteren Stromanschlüssen für elektronische Tafeln, WLAN-Sender sowie Dokumentenkameras auszurüsten.

 

Diese Ausrüstung wurde als Standard eines multimedialen Klassenraums definiert.

 

Unter Einbeziehung der Schulleitungen werden notwendige Maßnahmen für jedes Schulgebäude. Weitere notwendige Arbeiten, wie z.B. Brandschutzverbesserungen, Energiespar- und Schallschutzmaßnahmen werden zeitgleich durchgeführt. Bei Neubauten werden die Standards bereits in den Planungen berücksichtigt.

 

Eine Projektgruppe ist mit der Durchführungsplanung für alle Rheiner Schulen beauftragt. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein jährlicher Zeitplan für die Umsetzung an den jeweiligen Schulen erstellt. Bauliche Arbeiten in den Schulgebäuden sind nur in den unterrichtsfreien Zeiten möglich.

 

Im Jahr 2019 wurden 108 Klassenräume technisch ausgestattet.

 

Schule

Anzahl

Volkshochschule Rheine

3

Annetteschule (Gebäude I)

3

Annetteschule (Gebäude II)

3

Franziskusschule Mesum

11

Gertrudenschule

10

Johannesschule Elte

5

Johannesschule Mesum

6

Gymnasium Dionysianum

6

Elsa-Brändström-Realschule

7

Abendrealschule der Stadt Rheine

6

Euregio-Gesamtschule Rheine

8

Emslandgymnasium

7

Kopernikusgymnasium

7

Nelson-Mandela-Schule

20

Alexander-von-Humboldt-Schule

6

 

Außerdem wurden alle Schulen mit Tablets ausgestattet (Insgesamt 748 Tablets in Klassensätzen gebündelt).

 

Mit der steigenden Menge an Medienausstattung in den Schulen steigt auch der zeitliche Aufwand der Beratung, Betreuung und Wartung (Support). Hier ist der Schulträger Stadt Rheine aufgrund einer Vereinbarung zwischen Land NRW und dem Städte und Gemeindebund für den Second- und Third-Level-Support zuständig. Diese Aufgabe für die 26 Schulstandorte der Stadt Rheine wird zurzeit von zwei Systemadministratoren ausgeübt, ein Auszubildender der Schul-IT unterstützt. Darüber hinaus wurde ein externer Dienstleister beauftragt.

 

 

Planungen 2020

Für das Jahr 2020 sind folgende Beschaffungen geplant:

 

Beschaffung

Menge

Betrag in €

elektronische Tafel

150

721.675,50

Schulung für elektr. Tafel

1

2.260,00

Dokumentenkamera

150

85.305,00

WLAN-System

165

62.898,00

Stundenplaneranzeigesystem

6

52.799,10

Tablets

748

368.509,68

Ladevorrichtung für 30 Tablets

25

27.756,75

Schulung für Tablets

1

1.130,50

Schulung Systemadministratoren

3

1071,00

Apple TV

190

26.679,80

SSD Speicher

500

31.000,00

3rd Level Support

12

11.988,00

Telefonanlagen Schulen

8

80.000,00

Lizenzen

12

58.090,80

Kopierer

7

24.182,20

Glasfaser Bestandserweiterung Zentrale

12

9.600,00

Glasfaser Bestandserweiterung

18

4.500,00

Kleinstbeschaffungen (Kabel, Geräte, Werkzeug, etc.)

1

30.000,00

Planradar Erweiterung

12

1.188,00

PC für Informatikraum

360

190.800,00

Dienstleister Schul-IT Internetauftritt zentral

12

300,00

Dienstleister Schulen Internetauftritt dezentral

48,00

2.400,00

Drucker Ersatzgeräte

15

7.200,00

(Ersatz)-Ausstattung zentraler Punkt (Erfahrungswert)

1

7.000,00

Material Schulvernetzung Bestand und Bauprojekte

1

20.000,00

USV Ersatzteile Grundschulen

16

800,00

Ersatzteile und Bestandserhaltung

1

10.000,00

Einrichtung einer pädagogischen Plattform (IServ)

26

230.000

Summe

 

2.069.134,33

 

 

Als Verwendungsorte für elektronische Tafelsysteme sind zunächst folgende Schulgebäude vorgesehen:

·         Edith Stein Schule

·         Gertrudenschule

·         Johannesschule Eschendorf

·         Ludgerusschule

·         Abendrealschule

·         Nelson Mandela Schule

·         Kopernikus Gymnasium

·         Gymnasium Dionysianum

·         Emsland-Gymnasium

·         Euregio-Gesamtschule

·         Schulgebäude Meisenstr., ehemals Overbergschule

 

Zu den materiellen Beschaffungen sind Schulungen für die Systemadministratoren und Lehrer im Bereich der elektronischen Tafeln und Tablets durch die jeweiligen Hersteller geplant. Bereits im Jahr 2018 haben die ersten Herstellerschulungen für elektronische Tafeln und Tablets stattgefunden. Zusätzlich werden seit September 2019 für alle Lehrkräfte an den städtischen Schulen Fortbildungen zur technischen Anwendung von interaktiven Whiteboards an der VHS angeboten.

 

Ein Bestandteil des Medienentwicklungsplanes ist auch der Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz. Im Jahr 2018 wurden alle weiterführenden Schulen an das Netz angeschlossen. Die Bandbreite wurde im Jahr 2019 teilweise erhöht.

 

Im Jahr 2020 sollen auch alle Grundschulen im Rahmen des digitalen Breitbandausbaus an Glasfaser angeschlossen werden. Die baulichen Kosten werden über ein Förderprogramm abgedeckt, die laufenden Breitbandkosten betragen im Jahr 2020 für die Grundschulen voraussichtlich 40.596 € für die weiterführenden Schulen 16.716 €.

 

Ein weiterer Punkt in einer zukunftsfähigen Lernstruktur der Schulen ist das Lernen auf Distanz /Homeschooling). Bereits im Jahr 2019 hat die Schulverwaltung der Stadt Rheine den Markt erkundet und verschiedene Möglichkeiten evaluiert. Zurzeit nutzen einige Schulen die Lernplattform Ilias, zur Kommunikation insbesondere des Lehrerkollegiums untereinander wurde die Nutzung von Microsoft Teams ermöglicht. Die genutzten Systeme sind jedoch nur bedingt leistungsfähig bzw. datenschutzkonform.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen die Schulen nochmals vor enorme Herausforderungen. Für eine dauerhafte Ergänzung des Präsenzunterrichts sind die vorhandenen Möglichkeiten nur bedingt einsetzbar. Die Stadt Rheine hat sich daher zur Nutzung der Plattform IServ entschieden. Mit diesem Produkt lassen sich die Kommunikation sowie die Schul- und Unterrichtsorganisation der Schule digitalisieren. Die Funktionen werden dabei auf die aktuellen Anforderungen der Schulen zugeschnitten. So können mithilfe des Videokonferenz-Moduls virtuelle Klassen- oder Besprechungsräume eröffnet werden. Darüber hinaus wird beispielsweise das Kommunizieren per E-Mail oder Messenger, das gemeinschaftliche Bearbeiten von Text-Dokumenten, das Stellen von Aufgaben sowie der Austausch von Dateien über den digitalen Weg ermöglicht. Um eine konstante Nutzung der erworbenen Lizenzen zu ermöglichen wird neben der notwendigen Breitbandstärke auch eine ausreichende Serverlandschaft zur Verfügung gestellt. Das alles erfolgt datenschutzkonform. Auch andere Schulträger im Kreis Steinfurt nutzen diese Plattform.

 

Bedingt durch die Mitgliedschaft der Stadt Rheine in der Kommunalen Anwendergemeinschaft West (KAAW), siehe Vorlage 247/19, kann die Stadt Rheine zunächst kurzfristig bis zu den Sommerferien über eine kostenlose Testversion „Corona-IServ“ partizipieren, die parallel über eine Beschaffung über den laufenden Rahmenvertrag der KAAW verstetigt wird.

 

Inwieweit zur Unterstützung des Lernens auf Distanz auch angekündigt Mittel aus dem Corona-Hilfspaket der Bundesregierung in Anspruch genommen werden können (Beschluss vom 23. April 2020, 500 Mill € bundesweit für die Unterstützung des digitalen Lernens sowie zur Ergänzung der EDV-Ausstattung von Schülern) ist derzeit noch nicht bekannt.

 

 

DigitalPakt

Der DigitalPakt Schule ist ein bundesweites Förderprogramm, welches im Jahr 2019 beschlossen wurde. In Nordrhein-Westfalen werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für Maßnahmen an Schulen und Regionen Fördermittel gewährt.

Die Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur dienen dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen, sowie der Optimierung vorhandener Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält aus dem DigitalPakt Schule Fördermittel in Höhe von 1,054 Milliarden Euro. Auf die Stadt Rheine entfallen 2.958.346 €. Ein Großteil der Mittel wird für die Schaffung der Infrastruktur (Verkabelung, etc.) verwendet und über die Zentrale Gebäudewirtschaft abgewickelt. Für die Beschaffung von Endgeräten, etc. sind im Haushalt für konsumtive Maßnahmen Erträge in Höhe von rd. 259 TEUR eingeplant worden. Für investive Maßnahmen, wie z. B. interaktive Tafeln, sind im Haushalt 2020 Einzahlungen in Höhe von 270 TEUR berücksichtigt worden.

 

Projekte innerhalb des Digitalpaktes können zu 90% gefördert und finanziert werden. Eine entsprechende Zuweisung durch das Land Nordrhein Westfalen ist bis zum 31.12.2021 möglich. Zu den zuwendungsfähigen Förderbereichen gehören entsprechend den Förderrichtlinien:

·         IT-Grundstruktur

·         Digitale Arbeitsgeräte

·         Schulgebundene mobile Endgeräte (max. 20% der Fördersumme)

·         Regionale Maßnahmen

 

Für die Antragstellung hat der Schulträger technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, eine Investitionsplanung sowie eine Bestandsaufnahme einzureichen. Ebenso ist ein Nachweis über einen bedarfsgerechten Qualifizierungsplan der Lehrkräfte, ein Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support zu erbringen. Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.

 

Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept einer Schule soll den Ist-Zustand und den Soll-Zustand der Digitalisierung einer Schule abbilden. Anhand der Ausbildungsrichtlinien und Curricula muss der Soll Zustand begründet werden. Ebenso soll der bedarfsgerechte Qualifizierungsplan erörtert werden. Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Bei der Erstellung des Medienkonzeptes übernimmt der Schulträger eine beratende Funktion. Alle Schulen der Stadt Rheine haben ein Medienkonzept erstellt und der Schulverwaltung vorgelegt. Die Stadt Rheine stellt den förderzweckgebundenen Abruf der Mittel sicher.

 

 

Quelle: eigene Abbildung

 

Der Schulträger, die Stadt Rheine, hat in den letzten Jahren mit einer fundierten und definierten Grundausstattung das Fundament für die Digitalisierung der Schulen geschaffen. Im Weiteren sind aufbauend auf dieser Grundlage die schulformspezifischen Bedarfe zu konkretisieren und in der weiteren Planung aufzunehmen. Ebenso bedarf es eines Prozesses, die individuellen schulspezifischen Anforderungen einzubinden.

 

Ein fortlaufender Prozess zur Weiterentwicklung der Medienkonzepte sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes sind zwingend erforderlich. Dazu wird die Verwaltung ein entsprechendes beteiligungsorientiertes Konzept erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beratung vorlegen.