Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Rheine genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom
23. April 2020 über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die
Beschaffung von Mund-Nasen-Schutzmasken.
Begründung:
Sofern eine
rechtzeitige Einberufung des Rates – alternativ des Hauptausschusses – nicht
möglich ist und eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, weil sonst
erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können sieht § 60 Gemeindeordnung
NRW (GO) vor, dass der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied über die
Angelegenheit entscheidet.
Diese
Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidungen aufheben, soweit nicht schon
Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.
Auf die Anlage 1
wird verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Dringlichkeitsbeschluss