Betreff
Geschäftsbedingungen und Eintrittspreise für Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Rheine
Vorlage
184/07
Aktenzeichen
II-1-40-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Ab der Spielzeit 2007/2008 gelten die als Anlage 1 beigefügten Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Kulturprogramms der Stadt Rheine
  2. Ab der Spielzeit 2007/2008 gelten die als Anlage 2 beigefügten Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kulturprogramms der Stadt Rheine

 

 


Begründung:

 

Der Kulturausschuss wurde in seiner Sitzung am 14. November 2006 (Vorl. 479/06) über die geplante Neustrukturierung des städt. Theater- und Konzertprogramms informiert. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis theater.leben wurde dieser Prozess inzwischen weiter vorangetrieben.

 

Zu 1.

Die wesentlichen Änderungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen sind folgende:

 

a)    Berücksichtigung der Konzertveranstaltungen als eigenständiges Abonnement und in den Wahlabonnements und Jugendabonnements.
Mit Beginn der Spielzeit 2007/2008 werden das Theaterprogramm und das Konzertprogramm wieder als einheitliches Angebot zusammengeführt. Damit gibt es ab dieser Spielzeit drei Theaterringe sowie einen Konzertring. Da das Konzertprogramm bisher nicht im allgemeinen Abonnement angeboten wurde, fand es auch keine Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen. Dieser Umstand sowie die Erfahrungen aus dem seit der Spielzeit 2005/2006 bestehenden Mehrspartenangebot machen es erforderlich, dass die Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Kulturprogramms der Stadt Rheine den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

 

b)    Streichung des Miniabonnements
Das Miniabonnement wird nicht nachgefragt.

 

c)     Berücksichtigung des Buchungssystems Ticket Online
Durch Ticket Online wurden neue Vertriebswege für den Kartenvorverkauf erschlossen, wie Buchungen per Internet, zusätzliche Vorverkaufsstellen im Ticket Online-Vertriebsnetz (z.B. Verkehrsvereine, Reisebüros etc). Hierdurch wurden aber auch neue Anforderungen an den Ticketvertrieb durch den Kulturservice gestellt, die nun Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen finden.

 

Zu 2.

Die bisher geltenden Eintrittspreise wurden zur Spielzeit 2005/2006 beschlossen (Vorl. 54/05). In diesem Beschluss war das Konzertprogramm noch nicht berücksichtigt. Durch die Aufnahme des Konzertprogramms in das Abonnementsangebot ist es erforderlich, dass auch eine Eintrittspreisfestsetzung für die Konzerte erfolgt. Dieses hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Höhe der Eintrittspreise zu überprüfen. Da im Rahmen der Beschlussfassung im Jahre 2005 die Eintrittspreise um durchschnittlich 14% angehoben wurden, wäre eine weitere Preiserhöhung im Jahr 2007 kontraproduktiv, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Preiserhöhungen zwangsläufig Besucherrückgänge und damit Mindereinnahmen auslösen. Da es auf der anderen Seite gelungen ist, die Besucherzahlen nach den Einbrüchen in den Jahren 2004-2006 deutlich zu erhöhen, sollte dieser Aufwärtstrend nicht durch eine Preiserhöhung gefährdet werden. Zumal eine Steigerung der Besucherzahlen auch zwangsläufig Mehreinnahmen nach sich zieht.

 

Saison

Gesamtbesucher

Durchschnitt

Bemerkungen

2001/2002

5.035

314,69

16 Veranstaltungen

2002/2003

5.141

321,31

16 Veranstaltungen

2003/2004

5.551

346,94

16 Veranstaltungen

2004/2005

5.403

337,69

16 Veranstaltungen

2005/2006

5.209

347,27

15 Veranstaltungen

2006/2007

5.959

397,27

 

15 Veranstaltungen (Stand 30.03.2007)

 

Allerdings wird vorgeschlagen, die Eintrittskarten an der Abendkasse mit einem Aufschlag von 3,00 € zu versehen. Dieser Zuschlag resultiert aus dem Bestreben der Verwaltung, möglichst viele Eintrittskarten als Abonnement bzw. im Vorverkauf zu verkaufen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass die Vorverkaufsstellen für Ihre Dienstleistung (Kartenvorverkauf) eine Vorverkaufsgebühr von - in der Regel - 1,50 € je Karte vom Kartenerwerber erheben. Diese Vorverkaufsgebühr wird nicht fällig, wenn Karten an der Abendkasse erworben werden. Damit sind Eintrittskarten an der Abendkasse bisher günstiger als in den Vorverkaufsstellen. Da aus dem Kreis der Besucherinnen und Besucher der Theaterveranstaltungen aber immer wieder moniert wird, dass der Vorverkauf teurer sei als die Abendkasse, wurde der Abendkassenzuschlag probeweise bereits bei den Konzertveranstaltungen sowie im Seniorenabonnement angewendet. Dabei konnten keine negativen Reaktionen festgestellt werden.

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Preis für das Jugendabonnement von 15,00 € auf 18,00 € für drei Veranstaltungen zu erhöhen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Preiserhöhung angemessen ist, da der Eintrittspreis umgerechnet auf die einzelne Karte immer noch auf allen Plätzen 6,00 € beträgt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 –Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Kulturprogramms der Stadt Rheine

Anlage 2 – Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kulturprogramms der Stadt Rheine