Betreff
Gewährung von Zuwendungen an die Heimatvereine für die Jahre 2020 und 2021
Vorlage
290/20
Aktenzeichen
BdB-0602-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Kulturausschuss beschließt die Vergabe von Zuwendungen an die Heimatvereine der Stadt Rheine entsprechend der Aufteilung nach Tabelle 2 zu dieser Vorlage.

 


Begründung:

Aktuell wendet die Stadt Rheine jährlich einen Betrag in Höhe von 7.031,98 € zu Gunsten der Heimatvereine Rheine, Rodde, Mesum, Elte und Hauenhorst auf. Diese setzen sich aus direkten Zahlungen in Höhe von 4.242,08 € an die Heimatvereine und der Übernahme von Zahlungspflichten der Heimatvereine durch die Stadt in Höhe von 2.789,90 € zusammen (vgl. detaillierte Zahlungsaufstellung Tabelle 1). Diese Zahlungen sind im Jahr 2020 bereits erfolgt.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 wurde ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 4.500 € zur Unterstützung der Heimatvereine bereitgestellt. Dieser Betrag wurde noch nicht ausgezahlt, da ein Schlüssel zur Aufteilung der Gelder bisher nicht vorlag. Inzwischen hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet (vgl. Tabelle 2) und diesen per Email an die Vorstände aller Heimatvereine versandt. Weiterhin ist beabsichtigt, dass die Vorstände im Rahmen eines für den 18. August terminierten Gesprächs zu den Eckpunkten eines zukünftigen einheitlichen Vertragswerkes für die Verpachtung der Heimathäuser in Rheine auch zur geplanten Verteilung der städtischen Fördermittel eine Stellungnahme abgeben können. Hierüber wird die

Verwaltung in der Sitzung des Kulturausschusses am 19. August 2020 informieren.

 

Grundsätzlich ist es das Ziel, dass der  Verteilschlüssel eine unbürokratische Förderung ermöglichen und den Heimatvereinen Planungssicherheit geben soll. Außerdem sollen die Mitgliederzahlen und die mit Gebäuden bebauten Flächen berücksichtigt werden.

Die aktuellen Mitgliederzahlen wurden durch die Heimatvereine übermittelt, die Gebäudeflächen wurden durch digitales Aufmaß im GIS der Stadt ermittelt.

 

Kennzahlen der Heimatvereine 2020

Heimatverein

Anzahl der Mitglieder

Mit Gebäuden bebaute Flächen

(m2 lt. GIS)

Rodde

170

70

Mesum

711

196

Hauenhorst

200

549

Elte

325

148

Rheine

693

748

Gesamt

2.099

1.681

 

Zur Vermeidung von regelmäßigen Erhebungs- und Kontrollverfahren wird allerdings auf eine „spitze“ Abrechnung verzichtet, stattdessen sollen nur zwei Größenklassen sowohl für die Mitgliederzahlen als auch Gebäudeflächen gebildet werden.

 

Es sollen folgende Kriterien zur Berechnung des Zuschusses angewendet werden:

·         Jeder Verein erhält für das Kriterium Mitglieder und bebaute Flächen einen Sockelbetrag.

·         Jedes Kriterium wird in zwei Größenklassen, nämlich >500 und <500 aufgeteilt

·         Überschreitet ein Verein den Schwellenwert von 500 Mitgliedern oder 500 qm bebaute Fläche erhält hierfür einen Zusatzbetrag.

 

 

Vorschlag 2020

 

Die noch verfügbaren Fördermittel in Höhe von 4500,00 € werden in einen Sockelbetrag in Höhe von 375,00 € je Heimatverein und einem Zusatzbetrag von 187,50 € bei mehr als 500 Vereinsmitgliedern oder mehr als 500 qm bebaute Fläche aufgeteilt.

 

Vorschlag 2021

Die bisher lt. Tabelle 1 gezahlten jährlichen freiwilligen Zuschüsse (1.174,43 €) und pauschalen Betriebskostenzuschüsse (1.227,00 €) werden mit der Aufstockung aus dem Jahr 2020 (4.500,00 €) zusammengefasst. Somit steht für 2021 ein Betrag in Höhe von gerundet 6.902,00 € (6.901,43 €) zur Förderung der Heimatvereine zur Verfügung. Auf Grund des in 2021 verfügbaren Betrages von 6.902,00 € ist es möglich, den Sockelbetrag auf 575,17 € und den Zusatzbetrag für Mitglieder und überbaute Flächen auf 287,58 € zu erhöhen.

 

Der besondere Heizkostenzuschuss für die Elektroheizung des Heimathauses Elte in Höhe von 1.840,65 € (Beschluss BZA Elte vom 08.10.1987) wird bis zum Einbau einer preisgünstigeren Heiztechnik weiter an den HV Elte gezahlt. Nach der Sanierung der Heizungsanlage im Heimathaus Elte ist beabsichtigt, dass eingesparte Geld ebenfalls allen Heimatvereinen im Wege einer allgemeinen Zuschusserhöhung zukommen zu lassen.

 

Es ergibt sich der in Tabelle 2 dargestellte Vorschlag für die Jahre 2020 und 2021.

 


Anlagen: Tabellen 1 und 2