Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planungen zur Errichtung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt (Borneplatz und Bahnhofstraße) zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen des Fachbereichs 5 Planen und Bauen im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 25.05.2020 beantragte die CDU-Fraktion in sechs Punkten weitreichende Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels die von Gebührenerlässen für Marktbeschicker, über Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung bis hin zu kostenlosem Busverkehr, Werbekonzepten für den Einzelhandel und einem gemeinsamen kreisweiten Appell und Unterstützungsangeboten reichen.

 

Im Folgenden werden an dieser Stelle die im Antrag unter Punkt 4 genannten Vorschläge behandelt. Es wurde gefordert alternative kostenlose Radabstellmöglichkeiten in der Radstation zu prüfen oder zusätzliche Abstellmöglichkeiten in einem videoüberwachten Bereich eines Parkhauses zur Verfügung zu stellen.

 

Unter der Voraussetzung einer Kostenübernahme durch die Stadt ist die Umstellung auf eine kostenlose Öffnung der Radstation grundsätzlich möglich. Administrativ sind hierfür jedoch nicht unerhebliche, aber lösbare Aufgaben in Bezug auf die Abrechnung der Dauerkartenbesitzer zu leisten. Die Radstation teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Vorteile der Mehrwertsteuersenkung seit dem 1. Juli 2020 an die Kunden weitergegeben werden. Die Verwaltung sieht hierdurch eine Entlastung von Pendlern und Personen die in der Innenstadt arbeiten als gegeben an. Sie bezweifelt aber, ob das Ziel Fahrradparken für  Kunden attraktiver zu machen damit erfüllt wird, da die Radstation eher am Rande der Haupteinkaufszone liegt. Darum soll dieser Vorschlag aus Sicht der Verwaltung nicht weiterverfolgen.

 

Mit den Verkehrsbetrieben Rheine wurde daraufhin die Situation in der Tiefgarage des Rathaus untersucht und es besteht die Möglichkeit kurzfristig weitere Fahrradabstellmöglichkeiten dort einzurichten. Das Abstellen der Räder ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft, die sich aus der  Garagenverordnung ergeben, so sind beispielsweise Einweisungen der Nutzer vorzunehmen. Auch diese Lösung wäre eher für Dauerparker und weniger für Kunden interessant.

 

Aus Sicht der Verwaltung müssen die Kunden möglichst nah an die Geschäfte herangeführt werden und ihre Räder dort komfortabel abstellen zu können. Darum wurde geprüft, inwieweit nicht zusätzliche Fahrradständer, nahe der Haupteinkaufslage errichtet werden können.

 

Die Errichtung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen muss jedoch auch zwingend aus zwei weiteren Gründen untersucht und umgesetzt werden: Zum einen resultiert durch den Neubau des ZOB und der damit verbundenen Umgestaltung des Rathausvorplatzes ein Wegfall von nahezu 100 Fahrradständern im Bereich den neuen Rathaus / Neubau ZOB. Seither besteht in diesem zentralen und hoch frequentierten Raum ein beständiger und dauerhafter Brennpunkt mit hohem Konfliktpotenzial in Bezug auf Fahrradabstellmöglichkeiten. Der Wegfall der Fahrradständer wurde zwar durch die Errichtung von Ersatzstandorten in der Bahnhofstraße, in der Matthiasstraße sowie im Bereich des ZOB teilweise kompensiert. Der Parkdruck durch Fahrräder ist jedoch ungebrochen hoch und manifestiert sich durch wildes Abstellen von Fahrrädern im gesamten Bereich des Borneplatzes.

 

Zum anderen wird sich wegen des Umbaus des Rathauszentrums und der dadurch hervorgerufenen erforderlichen Errichtung eines provisorischen Cafe´s bei gleichzeitigem Rückbau weiterer Fahrradabstellplätze, der bereits vorhandene Parkdruck signifikant erhöhen.

 

Diesem erhöhten Parkdruck, der zu Verkehrsgefährdungen und zu einem unstrukturierten, unübersichtlichen und unattraktiven Stadtbild führt, muss durch die Neuausweisung von Abstellflächen begegnet werden.

 

Für die Neuausweisung von Fahrradabstellanlagen sind Flächen am Borneplatz sowie in der Bahnhofstraße vorgesehen. Der Borneplatz diente für den Zeitraum der Umbaumaßnahme des Marktplatzes, als Aufstellfläche für Marktstände.  Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme und der Entscheidung, den Markt künftig wieder auf den Marktplatz zu verlegen, können die vorgesehenen Flächen jetzt für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen dauerhaft aktiviert werden. Eine Neugestaltung des Borneplatzes ist in den nächsten Jahren nicht geplant.

 

Wie in der Vorlage 288/20 „Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt“ dargelegt wurde, dient die Errichtung von zentralen Abstellflächen für Fahrräder bzw. die Radverkehrsfreigabe in Fußgängerzonen auch der Innenstadtförderung, da nachgewiesen wurde, dass radfahrende Kunden einen höheren Jahresumsatz im Einzelhandel aufweisen als Autofahrer. Zentrale Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, mit denen deren Besitzer möglichst nah an die Geschäfte herangeführt werden, erweisen sich daher auch aus wirtschaftlichen Gründen als vorteilhaft.

 

Die Ausweisung von neuen Fahrradabstellplätzen in der Innenstadt ist ein relativ schwieriges Unterfangen und an die beengten Verhältnissen und unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen des öffentlichen Raumes geknüpft. In den beigefügten Lageplänen wurden daher sämtliche potenzielle Abstellflächen dargestellt, die im Hinblick auf die Errichtung von Abstellflächen untersucht wurden. Einige der untersuchten Flächen scheiden aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen für die Errichtung von Stellplätzen aus, andere Flächen sind dagegen unstrittig oder können durch demontierbare oder klappbare Fahrradbügel aktiviert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung von zusätzlichen Stellflächen gemäß nachfolgender Auflistung prinzipiell möglich:

 

Standort

Bügel

Stellplätze

Vorplatz RTV

6

12

Parkzeile Bahnhofstraße

19

38

Vorplatz MV

3

6

Provisorisches Cafe

8

16

Borneplatz / Altes Rathaus

17

34

Borneplatz / Altes Rathaus (demontierbar)

9

18

Borneplatz / Altes Rathaus (klappbarer Systemständer)

3

6

Summe

65

130

 

 

Kostenschätzung

 

Die Kostenschätzung berücksichtigt, dass für 65 Bügel eine kurzfristige Entscheidungsfindung herbeigeführt und die Voraussetzungen für die Einrichtung von Stellflächen geschaffen werden kann.

 

 

Artikel

Stck

Kosten

Gesamt

Bügelständer, fest montiert

53

160,00 € / Stck

8.480,00 €

Bügelständer, demontierbar

9

210,00 € / Stck

  1.890,00 €

Montage Bügelständer

62

250,00 € / Stck

  15.500,00 €

Systemständer, klappbar (3 Bügel)

1

10.245 € / Stck

    10.245,00 €

Montage Systemständer

1

750,00 € / Stck

    750,00 €

 

 

Summe

 36.865,00 €

 

 

       MwSt

7.004,35 €

 

 

   Gesamtkosten

   43.869,35 €

 

 

 

 

FöRi-Nah, Nr. 2.4, FQ 70%

 

Fördermittel

 30.708,54 €

 

 

Eigenmittel

 13.160,80 €

 

Bei einigen Standorten stellt ein neuartiges abklappbares System eine gute Möglichkeit dar, die Abstellfläche für Räder fast ganzjährig nutzen zu können. Lediglich bei den 9 mal jährlich stattfindenden Krammärkten/Kirmes könnten die Ständer zeit- und kostensparend eingeklappt werden. Die Kosten für das System sind jedoch relativ hoch, so das vorgeschlagen wird einen derartigen Systemständer zu Testzwecken im Bereich des alten Rathauses einzusetzen, um die Funktionalität, Zuverlässigkeit und Stabilität sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand zu testen.

 

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) heranzuziehen. Gemäß dem Fördertableau werden Fahrradabstellanlagen mit max. 1.000 € je Platz bis zu 70% gefördert. Nach Rücksprache mit der BezReg MS kann eine Förderung für 2021 jedoch nicht garantiert werden, da sich die Antragsfrist bis zum 1.Juni 2021 erstreckt. Wenn das Vorhaben jedoch einschließlich Vorhabenbeschreibung, Plänen, politischen Beschlüssen und Finanzierungsfragen eindeutig beschrieben, fristgerecht bis zum 1. Juni 2021 eingereicht wird und keine fachlichen Nachforderungen beantwortet werden müssen, kommt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in Betracht, für den jedoch das Ministerium seine Zusage geben muss. Dann ist die Umsetzung der Maßnahme in 2021 noch denkbar.

 

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Errichtung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt stellt eine Förderung des Radverkehrs dar und unterstützt die Klimaschutzziele der Stadt Rheine nachhaltig. Einkäufe mit dem Fahrrad werden überwiegend in der näheren Umgebung der Wohnorte erledigt. Fahrräder benötigen dabei nur ca. ein Sechstel eines Kfz-Stellplatzes zum Parken. Wenn es gelingt, auch nur einen Teil der kurzen Pkw-Einkaufsfahrten auf das Fahrrad zu verlagern, kann neuer planerischer Gestaltungsraum für eine bessere Aufenthaltsqualität in der Stadt gewonnen werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage1:  Vorentwurf für neue Ersatz-Fahrradabstellplätze Borneplatz

Anlage 2: Vorentwurf für neue Ersatz-Fahrradabstellplätze Bahnhofstraße

Anlage 3: Systembeschreibung klappbares Fahrradparksystem