Betreff
Ausbau des Spechtweges (Projekt 53014-0071)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Vorlage
303/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und

Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

 

Zu II:  Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des Spechtweges:

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

  1. Mischfläche, bestehend aus

·         Niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an den geplanten Regenwasserkanal

 

  1. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des Spechtweges fand in der Zeit vom 27. November 2019 bis 12. Dezember 2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger erschienen. Von den Anliegern des Spechtweges ist Mitte Oktober 2019 bereits ein Schreiben eingegangen, in dem andere Herstellungsmerkmale sowie der Verzicht auf ausgewiesene Parkflächen und Grünbeete geäußert wurden. Während der Offenlage wurde eine Eingabe mit Unterschriften mehrerer Anwohner eingereicht, die sinngemäß die Punkte des vorgenannten Schreibens enthält. Beide Eingaben sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Abwägung erfolgt für beide Eingaben gemeinsam.

 

 

Eingaben 1 und 2

 

 

1. Eingabe:

Wunsch auf Verzicht der beiden ausgewiesenen Pflanzbeete

 

Abwägung zu 1:

Grünbeete mit Baum- oder Strauchbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1/325.2). Grünbeete engen die Fahrbahn permanent ein und erfordern ein Verschwenken des Fahrweges.

Grünbeete werden somit eingefügt, um die Straße zu gestalten und den Verkehr zu verlangsamen, wodurch auch die Belastung der Umwelt reduziert wird. Ebenso tragen Anpflanzungen in den Grünbeeten zum Klimaschutz bei, der - laut Ratsbeschluss - in der Stadt Rheine unterstützt werden soll. Die Gestaltung des Straßenraums sollte nach Klimaschutzaspekten erfolgen. Durch Anpflanzungen im Straßenbereich wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas erzielt.

 

Da die Vorgärten der Grundstücke im Spechtweg bereits großflächig und üppig bepflanzt, im Fahrbahnbereich aufgrund von beidseitig vorhandenen Gas- und Wasserleitungen lediglich kleinere Sträucher eingeplant werden könnten und der Stichweg lediglich 120 m lang ist, wird auf die Anlegung von zwei Grünbeeten vor den Grundstücken Haus-Nr. 4 und 5 verzichtet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

Der Bauausschuss beschließt den Verzicht auf Grünbeete. Der beigefügte Plan wurde entsprechend angepasst.

 

 

 

2. Eingabe:

Wunsch auf Verzicht der Ausweisung der Parkstände; stattdessen Pflasterung als einheitliche Mischfläche

 

Abwägung zu 2:

Im Zuge des Ausbaus des Spechtweges war ursprünglich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen. In verkehrsberuhigten Bereichen werden einzelne Flächen zum „Bespielen" bzw. zur Förderung des Aufenthalts frei gehalten. Deshalb ist Parken auch nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen nicht durch Verkehrszeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die z. B. auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

 

Wunsch der Anlieger ist es, dass im Spechtweg keine ausgewiesenen Parkflächen angelegt und somit keine Vorgabe für das Abstellen von Fahrzeugen gemacht werden.

 

Bei Verzicht auf gekennzeichnete Parkflächen und die Fahrbahn einengende Grünbeete würden die Ausbaumerkmale des Spechtweges den Merkmalen der umliegenden Stichwege, die sich innerhalb einer bestehenden Tempo-30-Zone befinden, entsprechen. Um den Spechtweg ebenfalls der Tempo-30-Zone zuordnen zu können, wäre die Bordführung im Einmündungsbereich anzupassen, so dass hier auch die „Rechts-vor-Links“-Regel gelten würde. Auch wenn niveaugleich hergestellte Wohnwege – wie der Spechtweg – nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) in der Regel als verkehrsberuhigter Bereich auszubauen und zu beschildern sind, kann der Spechtweg aufgrund der vorhandenen umliegenden Verkehrsraumgestaltung, der Sackgassenlage und der zu erwartenden geringen Verkehrsbelastung als niveaugleicher Ausbau der Tempo-30-Zone zugeordnet werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

Der Bauausschuss beschließt den Verzicht auf gekennzeichnete Parkflächen. Der beigefügte Plan wurde entsprechend angepasst.

 

 

 

Zu III: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die Straßenbaumaßnahme des bisher nicht erstmalig ausgebauten Spechtweges soll im Zuge einer notwendigen Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich, der sich über mehrere Straßenzüge erstreckt, umgesetzt werden.

 

Der ZAP (Zentraler Abwasserplan) aus dem Jahr 2016 ergibt eine unzureichende hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Regenwasserkanalisation in der Finkenstraße (Rektor-Kuper-Str. bis Eichelhäherstr.) und der Eichelhäherstraße (Finkenstr. bis Kranichstr.).

Im Jahr 1963 wurde der vorhandene Schmutzwasserkanal im Spechtweg erbaut. Ein Regenwasserkanal ist derzeit nicht vorhanden. Die Straßenentwässerung ist nicht geregelt und versickert im Seitenbereich, wodurch es bei stärkeren Regenereignissen zu Überflutungsproblemen kommt.

Eine durchgeführte TV-Kanalbefahrung des Schmutzwasserkanals im Spechtweg hat ergeben, dass baulicher Sanierungsbedarf besteht. Da gleichzeitig der Neubau des Regenwasserkanals im Spechtweg, durchgeführt werden muss, werden die Haltungen des Schmutzwasserkanals (alle Baujahr 1963) in offener Bauweise saniert. Vor diesem Hintergrund ist der Endausbau des Spechtweges beabsichtigt.

 

Ursprünglich war ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich, der innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert wird, vorgesehen. Nach Abwägung der von den Anliegern im Zuge bzw. im Vorfeld der Offenlage eingereichten Eingaben wird auf die Kennzeichnung von Parkflächen und auf die Anlegung von Grünbeeten verzichtet. Damit entfallen die Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs und die Verkehrsfläche wird als „auf ganzer Breite befahrbare“ Mischfläche hergestellt.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,50 m bis 7,00 m sowie einem Wendehammer mit Umfangslängen von ca. 12,00 m bzw. 13,00 m. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. 

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00

m eingesetzt. 

 

Die Entwässerung erfolgt über eine Entwässerungsrinne, die durch Straßenabläufe an den neu zu erstellenden Regenwasserkanal angeschlossen wird.

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau des Spechtweges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine   Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Voraus-leistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der nun geplante Endausbau der Straße kann aufgrund fehlender Begrünung keinen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas oder der Erhöhung der CO2-Speicherfähigkeit von Böden leisten und stellt somit keinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Rheine dar. 

 

Zur Reduzierung des Verbrauches von natürlichen Energiereserven werden energieeffiziente Straßenleuchten eingesetzt, die in der Nacht stundenweise abgeschaltet werden.

 


Anlagen:

 

Eingabe der Anlieger (Oktober 2019) (Anlage 1)

Eingabe der Anlieger (Dezember 2019) (Anlage 2)

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab