Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Folgende stimmberechtigte Ratsmitglieder werden von den Fraktionen in folgenden Ausschüssen zur/zum Ausschussvorsitzenden bzw. zur/zum 1. stellvertretenden bzw. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestimmt:
Ausschuss |
Vorsitzender |
1. stellv. Vors. |
2. stellv. Vors. |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz |
Andree Hachmann |
Elke Rochus-Bolte |
Jürgen Gude |
Schulausschuss |
Stefan Gude |
Ulrike Stockel |
Marlen Achterkamp |
Bau- und Mobilitätsausschuss |
Karl-Heinz Brauer |
Dr. Manfred Konietzko |
Christian Jansen |
Sportausschuss |
Prof. Dr. Thorben Winter |
Bernhard Kleene |
José Azevedo |
Sozialausschuss |
Dr. Gertrud Hovestadt |
José Azevedo |
Christel Zimmermann |
Kulturausschuss |
Helena Willers |
Dominik Bems |
Til Beckers |
Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ |
Bernhard Kleene |
Martin Beckmann |
Raphaela Scholz |
Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ |
Birgitt Overesch |
Silke Friedrich |
Bettina Völkening |
Rechnungsprüfungs- ausschuss |
Markus Doerenkamp |
Christian Jansen |
Holger Wortmann |
Wahlprüfungsausschuss |
Silke Friedrich |
Jürgen Gude |
Udo Hewing |
Begründung:
§ 58 Abs. 5 GO geht zunächst davon aus, dass die Fraktionen, sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und das es ihnen außerdem gelingt, für den erzielten Kompromiss im Rat eine breite Mehrheit zu finden.
Kommt eine solche Einigung zwischen den Fraktionen zustande und wird sie vom Rat widerspruchslos zur Kenntnis genommen, so sind die Namen der von den Fraktionen bestimmten Ausschussvorsitzenden in der öffentlichen Ratssitzung zu nennen.
Am Einigungsverfahren müssen alle Fraktionen des Rates beteiligt werden. Erklärt eine Fraktion von vornherein, sich am Einigungsverfahren nicht zu beteiligen, so ist das Einigungsverfahren als gescheitert anzusehen.
Insofern hat der Bürgermeister in der Ratssitzung vor der Abstimmung die Fragen zu stellen, ob es noch weitere Wahlvorschläge von Fraktionen gibt und, falls nicht, ob sich alle Fraktionen auf den vorliegenden Vorschlag geeinigt haben.
Das Einigungsverfahren gilt auch als gescheitert, wenn der von den Fraktionen zunächst erzielten Einigung nachträglich von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird.
Bei dem am 21. Oktober 2020 stattgefundenen interfraktionellen Gespräch haben sich alle im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen auf das folgende Benennungsrecht für die Ausschussvorsitzenden geeinigt:
Ausschuss |
Vorsitzender |
1. stellv. Vors. |
2. stellv. Vors. |
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz |
CDU |
SPD |
CDU |
Schulausschuss |
CDU |
SPD |
CDU |
Bau- und Mobilitätsausschuss |
SPD |
CDU |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Sportausschuss |
CDU |
SPD |
CDU |
Sozialausschuss |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
CDU |
SPD |
Kulturausschuss |
CDU |
SPD |
CDU |
Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ |
SPD |
CDU |
CDU |
Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ |
CDU |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
SPD |
Rechnungsprüfungs- ausschuss |
CDU |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
CDU |
Wahlprüfungsausschuss |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
CDU |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Besonderheiten:
Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss
Gemäß § 57 Abs. 3 GO führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss.
Die stellvertretenden Bürgermeister sind nicht kraft Amtes stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses. Vielmehr wählt der Hauptausschuss gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.
Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 4 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes zum KJHG werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören(also Ratsmitglieder), gewählt.
Wahlausschuss
Gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ist der Wahlleiter kraft Amtes Vorsitzender und sein Vertreter im Amt stellvertretender Vorsitzender im Wahlausschuss.