Betreff
Ausbau der Adolfstraße - Offenlage der Ausbauplanungen
Vorlage
083/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Adolfstr. von Hermannstr. bis In der Bannewiese zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

Die Fahrbahn der Adolfstraße ist 1938 hergestellt worden. Die Gehwege sind teilweise 1938 und der Rest 1972 hergestellt worden. Die Betonmasten der Straßenbeleuchtung stammen noch aus den 1970er Jahren. Die Straße ist durch die ständige Benutzung abgängig und erneuerungsbedürftig. Die Abrechnung dieser Straßenbaumaßnahme soll nach KAG erfolgen. Die Straße ist nach dem Verkehrsentwicklungskonzept eine Anliegerstraße. Daher beträgt die Kostenbeteiligung der Anlieger nach KAG 70 %. Der Bau- und Betriebsausschuss hat im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstr. den Ausbau der Adolfstr. für 2006 beschlossen (Vorlage 404/05 vom 1.09.05).

 

2.     Einfügung in das Straßennetz

 

Die Adolfstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Diese Straße befindet sich heute und auch zukünftig in einer Tempo-30-Zone. Die Geschwindigkeitsdämpfung wird durch die geplante Begrünung baulich unterstützt.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte

 

Zeitlicher Anlass des Straßenausbaus sind die unaufschiebbaren Kanalerneuerungsmaßnahmen in der Adolfstraße.

 

Fahrbahn:       Es ist eine Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die an beiden Seiten durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst wird und in einem Asphaltbelag der Bauklasse IV, RStO ausgeführt wird. In den Einmündungsbereichen In der Bannewiese und der Heinrichstraße wird die Fahrbahn mittels Baumtoren (Grünbeete) auf 3,50 m eingeengt.

 

Verkehrsgrün: Im Bereich der Fahrbahneinengungen sind Grünbeete zur Anpflanzung von Straßenbäumen vorgesehen.

 

Gehwege:       Die plattierten Gehwege sind beidseitig in einer Breite von 2,20 m vorgesehen.

 

4.     Beleuchtung

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151/2 x 11 Watt mit 4 m Lichtpunkthöhe vorgesehen.

5.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planungsunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

6.     Finanzierung

 

Die Adolfstr. ist im bisherigen Investitionsprogramm nicht enthalten. Die Finanzierung erfolgt durch KAG-Beiträge sowie Umschichtung im Haushalt. Gleichwohl steht die Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des neuen Investitionsplanes unter dem Vorbehalt der derzeit nicht gesicherten Finanzierung.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: grafische Darstellung