Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH, Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung beschließt gem. § 60 Abs. 3 GmbHG die sofortige
Auflösung der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH.
Die
Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer, Herrn Gerrit Musekamp,
zum Liquidator der Gesellschaft.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine bestimmt gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der
Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, dass das Vermögen zum
Zeitpunkt der Liquidation für die steuerbegünstigten Zwecke der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
zu verwenden ist.
Begründung:
Zum 1. Januar 2019
wurde die Geschäftstätigkeit der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
gGmbH auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung übertragen. Da zu diesem
Zeitpunkt das steuerliche Einspruchsverfahren noch lief, konnte die Gesellschaft
noch nicht aufgelöst werden. Zwischenzeitlich sind alle Jahre steuerlich
abgeschlossen, so dass die Gesellschaft jetzt aufgelöst werden kann.
Der § 4 Abs. 3 und
4 regeln die Abwicklung des Vermögens im Falle der Auflösung der Gesellschaft.
Einerseits erhalten die Gesellschafter, die von ihnen geleisteten Stammeinlagen
(aktueller Bestand des Eigenkapitals: 20.986,39 EUR) zurückerstattet. Die
Auszahlung erfolgt jedoch erst mit Ablauf des Sperrjahres in 2021.
Darüber hinaus hat
der Rat der Stadt Rheine zu bestimmen, welchem steuerbegünstigten Zweck das
Vermögen der Gesellschaft zugeführt wird. Im Sinne der Fortführung des
Geschäftsbetriebs bietet es sich an, das zum Zeitpunkt der Liquidation
vorhandene Vermögen für die steuerbegünstigten Zwecken der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einzusetzen.