Betreff
Zwischenbericht über die Arbeit des Integratinsrates an den Innenminister NRW
Vorlage
195/07
Aktenzeichen
IR-1/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat nimmt den Zwischenbericht zur Halbzeit der Ratsperiode zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ihn an die zuständigen Stellen beim Innenminister NRW und bei der LAGA-NRW weiterzuleiten.

 

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 01. Juni 2004 erteilte der Innenminister des Landes NRW der Stadt Rheine die Erlaubnis, abweichend von § 27 Abs. 1 Satz 3 GO anstelle des freiwillig gebildeten Ausländerbeirates einen Integrationsrat einzurichten.

 

Gleichzeitig gab er dem Integrationsrat auf, zur Hälfte der Wahlperiode in einem Erfahrungsbericht darzulegen, wie sich das von Ausländerbeirat und Rat der Stadt Rheine gewählte Modell der Zusammenarbeit bewährt hat.

 

Auf der Grundlage eines von der LAGA-NRW zum Zwecke der Vergleichbarkeit entwickelten Fragenkataloges nimmt der Integrationsrat der Stadt Rheine wie folgt Stellung:

 

Zwischenbericht über die Arbeit des Integrationsrates der Stadt Rheine

 

 

Am 23. Februar 2005 trat der 1. Integrationsrat der Stadt Rheine zur konstituierenden Sitzung zusammen (Wahl am 21.11.2004). Er löste den seit ca. 20 Jahren bestehenden Ausländerbeirat ab. Zur Begründung bediente sich der Rat der Vorlage der LAGA-NRW. Der Integrationsrat setzt sich zusammen aus 15 Mitgliedern, davon wurden 10 von den Migranten gewählt, 5 von Rat der Stadt bestimmt. Alle 15 Mitglieder sind stimmberechtigt. Beratende Mitglieder gibt es laut Satzung nicht. Auch sind keine ausgewiesenen Flüchtlingsvertreter im Integrationsrat.
Eingebürgerte und Spätaussiedler hatten aktives und passives Wahlrecht. Gewählt wurden Listen oder Einzelbewerber.

Die Vertretung der gewählten Mitglieder regelt sich nach der in der Hauptsatzung der Stadt Rheine verankerten Geschäftsordnung des Integrationsrates in der Reihenfolge der nicht zum Zuge gekommen Listenmitglieder. Auch für den Einzelbewerber und die Ratsmitglieder besteht eine Vertretungsregelung.

 

Der folgende Zwischenbericht wurde in der Sitzung des Integrationsrates am 02. Mai 2007 bzw. in der darauf folgenden Ratssitzung am 08. Mai 2007 beraten und beschlossen.

Er bezieht sich auf den Leitfragenkatalog der LAGA-NRW.

 

  1. Organisatorische Voraussetzungen
    Eine eigene Geschäftsstelle hat der Integrationsrat der Stadt Rheine nicht. Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsniederschriften werden von der städtischen Projektgruppe Migration erstellt, die ihn auch in weiteren Dingen unterstützt
    .
    Dem Integrationsrat steht ein Beratungszimmer zur ständigen Verfügung, das mit einem PC mit Internetanschluss und eienm Telefonanschluss ausgestattet ist. Außerdem gibt es dort eine Sammlung mit Infomaterial.

    Der Integrationsrat ist in die Beratungsfolge des Rates eingebunden.

  2. Selbstverpflichtung des Gremiums
    Der Integrationsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Teil der Hauptsatzung der Stadt Rheine ist. Auch wurde ein Themenkatalog aufgestellt, der in den zukünftigen Sitzungen abgearbeitet werden soll. Bestimmte zu erreichende Ziele im Sinne einer Aufarbeitung von Defiziten wurden aber nicht formuliert.

    Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten ist die Teilnahme der Mitglieder regelmäßig. Im Verhinderungsfalle wird von der Vertreterregelung gebrauch gemacht. Die Vertreter der kleineren Parteien haben aus Gründen zeitlicher Überbelastung zunehmend Schwierigkeiten an allen Sitzungen teilzunehmen. Auch die rechtzeitige Festlegung der Tagungstermine über den städtischen Sitzungskalender brachte hier keine Abhilfe.

    Der Integrationsrat lädt pro Sitzung eine Migrantenselbstorganisation zwecks gegenseitigen Kennenlernens ein.

    Die Sitzungen des Integrationsrat haben bislang alle im Rathaus stattgefunden. Das Tagen in den Räumen einer Migrantenselbstorganisation ist aber denkbar.

    Es werden sehr viele themenspezifische Arbeitskreise beschlossen, die sich aber in der Regel nie treffen. Eine Betreuung gibt es mangels einer Geschäftsstelle nicht. Mitglieder des Integrationsrates nehmen aber regelmäßig an den Sitzungen der Arbeitskreise der Projektgruppe Migration z. B. zur Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzepts teil.

  3. Fortbildung
    Es wurde von der Verwaltung wiederholt auf die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen hingewiesen. Anmeldungen erfolgte aber nicht.

  4. Zusammenarbeit Rat, Verwaltung, Integrationsrat
    Seit 2003 hat die Stadt Rheine ein von Rat verabschiedetes Migrations- und Integrationskonzept. Die Bildung des Integrationsrates ging von diesem Konzept aus. Der Vorsitzende des Ausländerbeirates war in der Gruppe, die das Konzept entwickelte. Der Vorsitzende des Integrationsrates ist Mitglied der Kerngruppe des Netzwerks Migration, das die Fortschreibung des Konzepts betreibt. Der Integrationsrat ist in die Beratungsfolge eingebunden.

    Dem Integrationsrat stehen monatlich 50 € für notwendige Geschäftskosten zur Verfügung.

    Bezüglich der im Haushalt bereitgestellten Mittel für Integrationsarbeit wirkt der Integrationsrat empfehlend mit. Die für die Integrationsarbeit in den Migrantenvereinen bereitstehenden Mittel werden nach den von Ausländerbeirat entwickelten Richtlinien vergeben.

    Der Integrationsrat wirkt nicht an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit.

    Der Integrationsrat entsendet Sachkundige Einwohner in verschiedene Ausschüsse des Rates. Ihre Teilnahme ist aber trotz Vertreterregelung eher unregelmäßig. Der „Bericht der Sachkundigen Einwohner“ steht regelmäßig auf der Tagesordnung des Integrationsrates.

    Der Vorsitzende hat das Recht zur Teilnahme und zur Rede in jeder Ratssitzung. Er hat dieses Recht bis jetzt ein Mal  wahrgenommen.

    Bürgermeisterin oder Dezernentin nehmen nicht regelmäßig an den Sitzungen teil.


  5. Themen der Sitzungen
    Einen Ältestenrat gibt es in Rheine nicht.

    Die Themen der Sitzungen werden auf Vorschlag der Verwaltung vom Vorsitzenden festgelegt oder in den Sitzungen vom einem Mitglied angeregt.

    Themenschwerpunkte waren
    - Migrantenkinder und –jugendliche in Rheiner Schulen,
    - Zuwanderervereine
    - Nichtbeurkundung der Geburt ausländischer Kinder
    -

    Die Anträge des Integrationsrates werden im üblichen Verfahren über die Niederschriften den verschiedenen Gremien und Abteilungen zugeleitet und wieder in die Beratungsfolge oder in den Bericht der Verwaltung aufgenommen.

    Nach der Teilnahme an einer Sitzung berichtet der Delegierte in der folgenden Sitzung.


  6. Mitwirkung der Ratsvertreter(innen)
    Die Arbeit des Integrationsrates (2/3 Gewählte, 1/3 Ratsmitgieder) unterscheidet sich nicht von alten Ausländerbeirat (nur Gewählte).

    Ein Einfluss auf die subjektive Wahrnehmung der Mitglieder ist nicht festzustellen.

    Die Anerkennung des alten Ausländerbeirates war schon positiv. Insofern hat es keine Veränderungen gegeben.

    Interkulturelle Konflikte zwischen den Gewählten und den Ratsmitgliedern gibt es nicht, zumal ein Teil der Ratsmitglieder selbst eine Migrationsgeschichte vorweisen kann.

    Trotzdem ist manchmal eine rhetorische Dominanz spürbar, z. B. können Ratsmitglieder zu fast jedem Thema Stellung nehmen.

    Dadurch, dass die Ratsmitglieder die Themen des Integrationsrates quasi aus erster Hand in die Fraktionssitzungen einbringen, gibt es eine sehr direkte und schnelle Kommunikation. Das wurde z. B. bei der Verabschiedung einer Resolution zum Bleiberecht deutlich, die sehr schnell und einvernehmlich zwischen Integrationsrat, Rat und Verwaltungsvorstand abgestimmt werden konnte.

  7. Öffentlichkeitsarbeit
    Der Integrationsrat hat laut Satzung das Recht auf eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Dazu steht ihm neben dem Instrument von Pressegesprächen auch eine eigene Internet-Site unter dem Portal der Stadt Rheine zur Verfügung.

    Durch die Einbeziehung der Spätaussiedler und Eingebürgerten in das Wahlrecht wird vermutlich zumindest in den Zeiten vor einer Wahl die Einrichtung des Integrationsrates in breiteren Bevölkerungskreisen diskutiert.


  8. Besondere Vorkommnisse
    Außergewöhnliche Erfolge oder Schwierigkeiten hat es bis jetzt nicht gegeben.