Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Ratsmitglieder beschließen die als Anlage 1 beigefügte und geänderte Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.
Begründung:
Der Rat regelt gemäß § 58 Abs. 1 GO mit der
Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre
Befugnisse. Er kann dabei gemäß § 41 Abs. 2 GO Entscheidungen über
bestimmte Angelegenheiten auf die Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Die Aufgaben und Befugnisse der einzelnen
Ausschüsse können Einfluss auf die Besetzungswünsche der Ratsmitglieder und
insbesondere auf das Zugreifverfahren bei der Benennung der
Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen haben. Werden während der Wahlzeit
die Aufgaben der Ausschüsse wesentlich geändert, ist das Verfahren über
die Verteilung der Ausschussvorsitze zu wiederholen.
Um dieses zu vermeiden, ist es zweckmäßig, wenn die Ratsmitglieder vor der Bildung und Besetzung der Ausschüsse die derzeit gültige Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine an die aktuellen Bedürfnisse anpasst.
Die Änderungen sind in Anlage 2 zu dieser Vorlage in einer Gegenüberstellung (Synopse) aufgelistet.
Hinweis
zur Änderung der Lfd. Nr. 37
Über die Gewährung von Darlehen an städtische Beteiligungen wird künftig im Rahmen des Teiljahresabschlussberichtes des Fachbereichs 4 – Finanzen., Wohn- und Grundstücksmanagement berichtet.
Hinweis:
Die dargestellten Verschiebungen von Befugnissen vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hin zum Bau- und Mobilitätsausschuss haben keine Auswirkungen auf die Zuständigkeiten des beim Konzern Stadtwerke bestehenden Beirats Verkehr.
Anlagen:
Anlage 1: Zuständigkeitsordnung
Anlage 2: Synopse (Gegenüberstellung alt/neu)