Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, das Antragsverfahren auf Aufnahme
in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW e.V. (AGFS) in die Wege zu leiten, mit dem Ziel der AGFS
beizutreten.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushalt 2021 einzustellen.
Begründung:
Bereits vor
etlichen Jahren wurde seitens der Verwaltung der Stadt Rheine ein Versuch
unternommen, der AGFS beizutreten. Seinerzeit wurden die
Eingangsvoraussetzungen, die an die Mitgliedschaft dieses Bündnisses geknüpft
sind jedoch unterschätzt. Der Antrag zur Aufnahme in die AGFS wurde daraufhin
abgelehnt.
Mittlerweile haben
sich die Bedingungen in Rheine verändert: Dem Bereich der Nahmobilität wird
mehr Aufmerksamkeit gewidmet, zahlreiche Förderprogramme wurden erschlossen und
werden aktuell umgesetzt, die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes ist
abgeschlossen, die erfolgreiche Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen
zur Förderung des Radverkehrs findet statt, der Beitritt zum Zukunftsnetz
Mobilität NRW ist erfolgt und nicht zuletzt beschloss der Bauausschuss am
10.06.2020, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung im Bereich
von Geh- und Radwegen künftig an den Empfehlungen und Hinweisen der AGFS
orientiert und die Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.
Kommunalpolitische
Zielsetzungen und die Bereitstellung organisatorischer, personeller und
finanzieller Ressourcen für die Nahmobilitätsförderung weisen somit eindeutig
darauf hin, dass die Stadt Rheine sich als Kommune künftig verstärkt für eine
zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und verträgliche Mobilität für die
Menschen in der Stadt einsetzen wird. Die Zielsetzungen der Stadt Rheine decken
sich damit mit dem Ziel der AGFS, Kommunen mit einer hohen Lebens- und
Bewegungsqualität zu gestalten. Als Modellkommune des Masterplan Klimaschutz
hat sich die Stadt Rheine darüber hinaus dem Ziel verpflichtet eine
zukunftsfähige und klimaverträgliche Mobilität für die Menschen in der Stadt zu
gestalten.
Mit dem
anspruchsvollen Antragsverfahren und der, an einen jährlichen Mitgliedsbeitrag
in Höhe von 2.500 Euro geknüpften Mitgliedschaft in der AGFS, ist eine
Auszeichnung als fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt verbunden. Die Stadt
erhält jedoch auf der anderen Seite einen exklusiven und erleichterten Zugang
zu Fördermitteln des Landes und profitiert von den Erfahrungen und
Hilfestellungen des Netzwerkes.
Die Mitgliedschaft
und die damit verbundene Auszeichnung als nahmobilitätsfreundliche Stadt,
Gemeinde oder Kreis ist auf sieben Jahre begrenzt. Eine Verlängerung der
Mitgliedschaft um weitere sieben Jahre ist erneut zu beantragen.
Finanzielle Mittel
sind bisher nicht im Haushaltsplanentwurf 2021 der Stadt Rheine veranschlagt
worden, würden aber für die Mitgliedschaft künftig benötigt. Daher empfiehlt
die Verwaltung, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2021 durch
entsprechenden Beschluss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sicherzustellen.
Anlagen:
Hinweise für den Antrag auf Aufnahme in die AGFS