Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen mit dem Stand der Daten zum 31.10.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
A.
Allgemeines
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche zu erstellen und zeitnah in den Fachausschüssen zu
beraten.
Aufgrund der im
September 2020 durchgeführten Kommunalwahl wird die konstituierende Sitzung des
neuen Rates der Stadt Rheine am 10. November 2020 stattfinden. Die meisten
Fachausschussberatungen werden erst ab Mitte Dezember 2020 durchgeführt. Da hierdurch
eine zeitnahe Beratung in den Fachausschüssen nicht möglich ist, werden die
Berichte der Fach- und Sonderbereiche ausnahmsweise als Anlagen 3 – 19 diesem
Teilbericht beigefügt.
Darzustellen ist von den Fach-
und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum
Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die
Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen
auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR
beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2.
Finanzrechnung –
Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen
auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50
TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
B. Berichtswesen
Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Gegenüber dem Berichtsstichtag
31.05.2020 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 7.730 TEUR.
Bezogen auf die Haushaltsplanung 2020 ist jedoch eine Verschlechterung von
insgesamt 2.991 TEUR zu verzeichnen. Einzelheiten ergeben sich aus der
Anlage 1.
Im
Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine
nennenswerten Veränderungen.
C. Berichtswesen
einschließlich Fach- und Sonderbereiche
Bei den Fach –und
Sonderbereichen ist gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2020 eine Verbesserung
von 7.662 TEUR zu verzeichnen.
Gegenüber der
Haushaltsplanung 2020 ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum
31.05.2020 (- 573 TEUR) und 31.10.2020 (7.662 TEUR) bei den Fach- und
Sonderbereichen somit eine Verbesserung von insgesamt 7.089 TEUR.
Die
Ergebnisverbesserung in den Fach- und Sonderbereichen ist insbesondere auf die
Maßnahme Breitbandausbau (siehe Anlage 15, Berichtswesen Fachbereich 5 -
Bauausschuss) zurückzuführen. Da der Baubeginn der Maßnahme frühestens Mitte
November 2020 erfolgen wird, ist in diesem Jahr mit erheblichen Mindererträgen
und -aufwendungen zu rechnen.
Die Prognose für
das Jahresende wird aber durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen
belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 14.943 TEUR
(vgl. Vorlage 107/20) ergäbe sich ein Überschuss von 6.046 TEUR.
Zusammenfassend
ergibt sich folgende Übersicht im Vergleich zur Haushaltsplanung:
Überschuss lt. Haushaltsplanung 1.948 TEUR
Veränderung Sonderbereich 9 -2.991TEUR
Veränderung Fach-/Sonderbereiche 7.089 TEUR
Rechnerischer neuer Überschuss 6.046 TEUR
Gebildete Ermächtigungsübertragungen (Ergebnishaushalt) -14.943 TEUR
Saldo -8.897
TEUR
Ein wesentlicher
Teil dieser Ermächtigungsübertragungen (7.989 TEUR) ist auf die o.g. Maßnahme
Breitbandausbau zurückzuführen.
D. Coronabedingte
Belastungen
Die Berichte der
Fach- und Sonderbereiche zum Stichtag 31.10.2020 enthalten bereits
Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 haben.
Insgesamt ergeben sich im Ergebnisplan coronabedingte Belastungen in Höhe von
8.986 TEUR. Dieser Betrag ist im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes
(NKF-CIG), das am 01. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, zu isolieren.
Eine entsprechende
Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt. Nach Isolierung würde somit ein positives
Ergebnis von 89 TEUR erzielt.
Die Auswirkungen
aus dem Bereich der Stadtwerke Rheine GmbH (Bäder, Parken, ÖPNV) belasten den
städtischen Haushalt erst in 2021 im Rahmen der Gewinnausschüttung für 2020.
Entsprechendes gilt gegebenenfalls für weitere städtische Beteiligungen.
E. Hilfen
des Bundes
Der Bund hat
zwischenzeitlich bereits verschiedene Hilfen für die Kommunen beschlossen oder
angekündigt. Aus finanzieller Sicht sind hier insbesondere zu nennen:
·
Hälftige
Übernahme der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle
·
Ausgleich
der mit der Senkung der Umsatzsteuer im 2. Halbjahr verbundenen
Steuermindererträge
·
Erhöhung
des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auf bis zu 75
Prozent
·
Schaffung
und Ausweitung von Förderprogrammen in verschiedenen Bereichen
Soweit schon
Beträge feststehen, sind sie bei den Veränderungen berücksichtigt worden.
F. Hilfen
des Landes
Auch das Land
Nordrhein-Westfalen hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und
zum Teil bereits beschlossen.
Für Rheine ist
insbesondere das bereits oben genannte NKF-CIG wichtig. Den Kommunen wird
dadurch ermöglicht, die coronabedingten Belastungen in den Haushaltsjahren 2020
und 2021 bilanztechnisch zu isolieren.
Darüber hinaus
befindet sich aktuell der Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur
Umsetzung der jeweils hälftigen Gewerbesteuermindereinnahmen durch Bund und
Länder (Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW) in der Beratungsphase.
Als weitere
Unterstützungsleistung des Landes ist unter anderem die anteilige Erstattung
der ausgefallenen Elternbeiträge im Bereich der Betreuungseinrichtungen bzw.
Betreuungsangebote zu nennen.
Zusätzlich sind
diverse Förderprogramme geschaffen worden, wie zum Beispiels das
Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten (vgl. Vorlage 376/20) oder die
beiden Zusatzvereinbarungen zum bereits bestehenden Förderprogramm „DigialPakt
Schulen“, über die mobile Endgeräte sowohl für Schülerinnen und Schüler als
auch für Lehrkräfte beschafft werden können.
Auch hier sind
bereits feststehende Unterstützungen eingearbeitet worden.
G. Sonstige
Hinweise
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Haushaltssperre für das Jahr 2020
ausgesetzt. Damit können weder der Rat noch der Kämmerer der Stadt Rheine eine
Haushaltssperre erlassen.
Auch die
Verpflichtungen zur Aufstellung von Nachtragssatzungen sollen für das Jahr 2020
nicht zur Anwendung kommen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 9, Haupt- und Finanzausschuss
Anlage 2: Coronabedingte Belastungen 2020
Anlage 3: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Übersicht
Anlage 4: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Haupt- und Finanzausschuss
Anlage 5: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Kulturausschuss
Anlage 6: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Sportausschuss
Anlage 7: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Übersicht
Anlage 8: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Jugendhilfeausschuss
Anlage 9: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Schulausschuss
Anlage 10: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Sozialausschuss
Anlage 11: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 3, Haupt- und Finanzausschuss
Anlage 12: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 4, Haupt- und Finanzausschuss
Anlage 13: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Übersicht
Anlage 14: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Anlage 15: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Bauausschuss
Anlage 16: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 7, Haupt- und Finanzausschuss
Anlage 17: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Übersicht
Anlage 18: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Sozialausschuss
Anlage 19: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Schulausschuss