Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung, 55 – öffentliche Grünflächen und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des entsprechenden Produktbereiches zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird. (In der Produktgruppe 55 gab es keine berichtenswerten Änderungen.)
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 – Produktgruppen 51 – Stadtplanung, 55 – öffentliche Grünflächen und 58 – Umwelt und Klimaschutz sowie der Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR Euro aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. Euro bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51, 55 und 58 im Ergebnisplan keine Verbesserung oder Verschlechterung. Folgende Änderung ist vorgesehen:
Die Anträge zum „Sofortprogramm Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020“ werden bewilligt. Das Projekt umfasst drei Maßnahmen, die jeweils zu 90 % gefördert werden:
1. Verfügungsfonds Anmietung, Eigenanteil: 20.400 € (wird von der EWG getragen)
2. Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds, Eigenanteil: 5.000 €
3. Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien, Eigenanteil: 3.000 €
Die Erträge und Aufwendugnen sind im Haushalt darzustellen. Da die Eigenanteile aus vorhandenen Mitteln bzw. von der EWG getragen werden, entstehen für den Bereich der Stadtplanung keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Erträge
Berichtszeile
2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Förderungen
für die drei o. g. Maßnahmen |
alt |
0 € |
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neu |
252.000 € |
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Verbesserung |
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252.000 € |
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Berichtszeile
6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Eigenanteil
der EWG |
alt |
0 € |
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neu |
20.400 € |
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Verbesserung |
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20.400 € |
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Aufwendungen
Berichtszeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Ausgaben
für die drei o.g. Maßnahmen abzgl. des Eigenanteils für die 2. und 3.
Maßnahme |
alt |
0 € |
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neu |
272.400 € |
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Verschlechterung |
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272.400 € |
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II. Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51, 55 und 58 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 60.000 EUR. Folgende Änderung ist vorgesehen:
Auszahlungen
Nach dem Ratsbeschluss vom 23.06.2020 wird die Maßnahme vom Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt (5941-006 Bernburgplatz) in das Budget öffentliche Grünflächen verschoben.
Berichtszeile
25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Die
Maßnahme wurde aus dem |
alt |
0 € |
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Sonderprojekt
herausgenommen. |
neu |
60.000 € |
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Verschlechterung |
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60.000 € |
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Sonderprojekte
Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Die Sonderprojekte werden mit ihren gesamten finanziellen Auswirkungen einmalig über den voraussichtlichen Projektzeitraum veranschlagt. Änderungen, die sich im Rahmen der Projektabwicklung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen ergeben und keine Auswirkungen auf die Höhe des finanziellen Gesamtrahmens des Sonderprojektes haben, werden im Haushaltsplan nicht abgebildet. Ein Umschichten der Mittel würde insgesamt im Sonderprojekt zur Unübersichtlichkeit führen. Die Änderungen werden im jährlichen Sachstandsbericht in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für die Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion folgende Veränderungen:
Investitionsplan
IHK Dorenkamp
Einzahlungen
Die Kommunen erhalten mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I - Investitionspaket Kommunen“ nicht nur die 100 % Förderung der Kassenmittel 2020 für die Zuwendungsbescheide 2020, sondern auf die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Berichtszeile
18 – Einzahlungen aus Investitionsmaßnahmen |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Ursprünglicher Eigenanteil |
alt |
420.000 € |
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neu |
1.009.000 € |
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Verbesserung |
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589.000 € |
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Konversion
Auszahlungen
Nach der Abschlusskalkulation werden die Ausgaben für den Umlegungsvorteil/Vermessung nicht mehr fällig. Entsprechende Mindereinzahlungen sind im Budget der Vermessung zu verzeichnen.
Berichtszeile
24 – Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Umlegungsvorteil Vermessung |
alt |
3.000.000 € |
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neu |
0 € |
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Verbesserung |
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3.000.000 € |
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Die im Etat-Entwurf für die Sonderprojekte vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden. Es wird gegenüber dem Entwurf folgende Veränderung bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen:
Projekt-Nr. |
Projektbezeichnung |
VE |
voraussichtlich fällige Auszahlung |
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2022 |
2023 |
2024 |
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5930 B-5b |
Begegnungszentrum
- Außenanlagen |
82.500 € |
82.500 € |
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Summe |
82.500 € |
82.500 € |
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B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach– und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 51, 55 und 58 keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.
Anlagen:
Anlage 1: 51 – Bericht zum Stichtag 31.10.2020
Anlage 2: 51 – Erläuterungen zum Bericht
Anlage 3: 58 – Bericht zum Stichtag 31.10.2020
Anlage 4: 58 – Erläuterungen zum Bericht