Betreff
Offenlage des Ausbauentwurfs Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße
Vorlage
084/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Zollernstr. von Bergstr. bis Servatiistraße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

Die Stadt Rheine hat 1978 die Straße von der Siedlungsgesellschaft Altenrheine nach vorheriger Unterhaltung entsprechend der Stadt Rheine übernommen. Die Fahrbahn war zu diesem Zeitpunkt hergestellt. Inzwischen ist die Fahrbahn abgängig und erneuerungsbedürftig. Die Gehwege sind bis auf wenige Quadratmeter befestigt, allerdings in unterschiedlicher Qualität und Ausführung. Sie sind ebenfalls erneuerungsbedürftig. Hier liegen teilweise Absackungen und Versätze vor. Die Beleuchtung entspricht ebenfalls nicht den heutigen Anforderungen. Anlass für die Durchführung dieser Straßenbaumaßnahme ist zwar der Kanalbau, aber aufgrund des schlechten Zustands ist die Straßenbaumaßnahme eine Erneuerungsmaßnahme im Sinne des Kommunalabgabengesetzes mit 70% Kostenbeteiligung der Anlieger. Der Bau- und Betriebsausschuss hat im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen, den Ausbau der Zollernstraße für 2006 beschlossen (Vorlage 404/05 vom 1.09.05).

 

2.     Einfügung in das Straßennetz

 

Die Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als reine Anliegerstraße einzustufen. Sie befindet sich im Bereich einer Tempo 30-Zone.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte

 

Zeitlicher Anlass des Straßenausbaus sind die unaufschiebbaren Kanalerneuerungsmaßnahmen in der Zollernstraße.

 

Fahrbahn: Aufgrund der Einfügung ins Straßennetz ist nur mit Anliegerverkehr zu rechnen. Es ist eine Fahrbahn in der Breite von 5 m vorgesehen, die an beiden Seiten durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst wird und in einem Asphaltbelag der Bauklasse IV, RStO ausgeführt wird.

 

Gehwege: Es sind beidseitig plattierte Gehwege in einer Breite von 1,50 m vorgesehen.

 

4. Beleuchtung

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151/2 x 11 Watt mit 4 m Lichtpunkthöhe vorgesehen.

 

5.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planungsunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 


6. Gehwege Bergstr.

 

Zwei kurze Gehwegabschnitte im Bereich der Bergstr. sollen ohne Kostenbeteiligung der Anlieger ergänzt werden.

 

7.     Finanzierung

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeitig gültigen Investitionsplan für 2006 enthalten. Gleichwohl steht die Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des neuen Investitionsplanes unter dem Vorbehalt der derzeit nicht gesicherten Finanzierung.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: grafische Darstellung