Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt – vorbehaltlich des Beschlusses des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses - die Ausschreibung zur Konzeptvergabe für die benannte Fläche im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße.
Begründung:
A Grundlagen und Hintergrund
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am 11. März
2020 beschlossen, die Flächen im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße im
Einklang mit der Maßnahme „Funktionale und gestalterische Aufwertung des
eec-Umfeldes“ aus dem Rahmenplan Innenstadt städtebaulich zu entwickeln. Hierzu
wurde die Verwaltung beauftragt, „ein Verfahren für eine Konzeptvergabe
vorzubereiten, bei dem die wirtschaftlichen, städtebaulich-gestalterischen und
nutzungsbezogenen Ziele Berücksichtigung finden (Vorlage 095/20)“.
Hintergrund ist,
dass die zurzeit planungsrechtlich festgesetzte Grünfläche („Paseo“) – wie auch
schon im Rahmenplan Innenstadt vorgeschlagen -
an dieser Stelle nicht umgesetzt werden soll. Eine Erweiterung des
angrenzenden Einzelhandelszentrums auf diese Fläche ist ebenfalls nicht mehr
geplant. Im Sinne der Innenentwicklung im innerstädtischen Zusammenhang soll
die Fläche insgesamt einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.
Ausgehend von
diesem Grundsatzbeschluss wurde seitens der Verwaltung mit der Vorbereitung der
Konzeptvergabe begonnen. Um die in der Vorlage 095/20 formulierten
städtebaulichen Zielsetzungen zu erreichen, wurden formelle Ausschluss- und
inhaltliche Bewertungskriterien (siehe Anlage 2) aufgestellt, anhand derer in
der öffentlichen Auslobung die Konzepte für die städtebauliche Entwicklung
bewertet werden sollen.
B Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschloss in seiner Sitzung am
17. Juni 2020 das Vorgehen und den Entwurf der Eckpunkte Kriterien der
Konzeptvergabe sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Eckpunkten
(Vorlage 239/20).
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit fand vom 27. Juli 2020 bis zum 24. August 2020 statt.
Es wurden keine Anregungen vorgetragen.
Auf Grundlage des
Entwurfs der Eckpunkte wurde daraufhin seitens der Verwaltung eine
Ausschreibung zur Konzeptvergabe (siehe Anlage 1) für die zu vergebenen Flächen
erarbeitet.
C Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung
empfiehlt die Durchführung der Konzeptvergabe auf Grundlage der „Ausschreibung
zur Konzeptvergabe“ (Anlage 1) mit den dort aufgeführten Kriterien. Die
Ausschreibungsunterlagen werden voraussichtlich Mitte Januar 2021 veröffentlicht.
Interessenten wird
die Möglichkeit eingeräumt, Rückfragen zur Ausschreibung zu stellen, deren
Beantwortung anonymisiert öffentlich zugänglich gemacht wird.
Danach beginnt ein
zweimonatiger Bearbeitungszeitraum für die Bewerber, der Submissionstermin ist
für Ende April angedacht.
Im Anschluss an
die Bewerbungsphase folgen die Vorprüfung der Planunterlagen und die Sitzung
des Auswahlgremiums. Die diskutierten Entwürfe sowie die Empfehlung der
Verwaltung für die Vergabe werden anschließend im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz diskutiert und beschlossen.
Vorbehaltlich des anschließenden Beschlusses der Haupt-, Digital- und
Finanzausschusses werden die Flächen an den entsprechenden Bewerber vergeben.
Nach Abschluss des
Vergabeverfahrens wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungs-planes
notwendig, um eine bauliche Nutzung entsprechend des Siegerkonzeptes auf dem
Grundstück realisieren zu können. Das Änderungsverfahren wird nach Abschluss
des Vergabeverfahrens durch die Verwaltung durchgeführt.
D Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die
Konzeptvergabe und die Eckpunkte der Kriterien für die Auslobung wird die
Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche durch eine bauliche Nutzung
vorbereitet. Dies entspricht einer Innenentwicklung und der planungsrechtlichen
Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Kriterien des
Themenblocks Klimaschutz und
Klimaanpassung stellen für das Verfahren sicher, dass der Klimaschutz im
Rahmen einer künftigen Bebauung explizit Beachtung findet und zugleich die
Folgen des Klimawandels siedlungs-strukturell abgemildert werden.
Mit dem geplanten
Vorhaben werden somit weder Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt, noch
sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.
Anlagen:
Anlage 1: Ausschreibung zur Konzeptvergabe „Lingener Straße“
Anlage 2: Übersicht der Ausschluss- und Bewertungskriterien
Anlage 3: Lageplan