Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt
die Wiedereinrichtung von ehrenamtlichen Stadtteilgremien, angelehnt an die
Arbeitsweise der bisherigen Stadtteilbeiräte.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt,
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung unter Mitwirkung der Bürgerschaft sowie Rat
und Verwaltung zu entwickeln.
3. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt
die Verwaltung:
- ein Konzept zur inhaltlichen
Ausgestaltung von Stadtteilgremien im Zusammenwirken mit den bisherigen Stadteilbeiratsvorsitzenden
und den Fraktionen zu er-stellen,
- dazu den in dieser Vorlage
dargestellten Zeitplan anzuwenden sowie
- eine analoge oder digitale
Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunale Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung“ im ersten Quartal
2021 zu organisieren.
Begründung:
Zur Ratssitzung
am 10. November 2020 reichten die Fraktionen der CDU und der FDP den als Anlage
beigefügten Antrag ein. Damit wird beantragt, die Verwaltung zu beauftragen:
-
ein
Konzept für die weitere Arbeit der Stadtteilbeiräte (Aufgaben, Ziele, etc.) zu
erstellen, in dem eine bessere Einbindung
im Sinne einer optimalen Bürgerbeteiligung sichergestellt wird, und
-
eine
Leitlinie zur Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.
Konzept für die weitere Arbeit der
Stadtteilbeiräte
Historie
Als Anlage zu
dieser Vorlage ist eine Zusammenfassung (Chronologie | Statistik) zur
Arbeitsweise und zur Entwicklung der bisherigen Stadtteilbeiratsarbeit
beigefügt.
Optimierungsbedarf
Im Vorfeld der Wiedereinrichtung der Stadtteilbeiräte in der
vergangenen Ratsperiode tagte ein
„Runder Tisch“ (Teilnehmer(innen):
Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der Stadtteilbeiräte), um sich über die weitere Arbeitsweise
auszutauschen und kleine Optimierungen zu den Verfahrensregelungen vorzunehmen.
In der Sitzung des Rates am 14. April 2015 (Vorlage 126/15) wurde im
Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur vierten Wiedereinrichtung der
Stadtteilbeiräte von verschiedenen Fraktionen bereits der Wunsch nach einem
weiteren Optimierungsbedarf geäußert.
Die Stadtteilbeiräte wirken jetzt bereits seit 20 Jahren, ohne dass in
dieser Zeit an der Struktur, den Verfahrensregelungen oder der Arbeitsweise des
Formates grundlegende Veränderungen vorgenommen wurden. Vor einer Fortführung
können Antworten auf die folgenden Fragen hilfreich sein, um
Optimierungsbedarfe zu erkennen:
-
Sind
die 1999 im Grundsatzbeschluss formulierten stadtteilorientierten Ziele „Aktivierung
und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements“ und „Fortsetzung des stadtteilorientierten
Dialogs zwischen Einwohner(inne)n, Rat und Verwaltung“ noch passend oder sind sie neu zu definieren?
-
Ist
das aktuelle Wirken der Stadtteilbeiräte nachhaltig und entwickelt es eine
gemeinschaftsfördernde Wirkung in den Stadtteilen?
-
Stehen
eher Anfragen an die Verwaltung, Anträge
an die Politik oder der allgemeine Informationsaustausch zu Stadtteilthemen im
Vordergrund als eigenverantwortlich durchgeführte Stadtteilprojekte?
-
Wie
schätzen die Mitglieder der Stadtteilbeiräte die Sinnhaftigkeit ihres eigenen
Engagements und die in der Wahlperiode erzielten Ergebnissen ihres
Stadtteilbeirats insgesamt ein?
-
Hat
sich an der einen oder anderen Stelle eine gewisse Sitzungsroutine eingestellt,
die das Angehen von kreativen Aktivitäten hemmen?
-
Welchen
Stellenwert genießen die Stadtteilbeiräte in der Verwaltung und in der Politik
aber auch in der Bürgerschaft? Sind sie als Beteiligungsgremium bekannt und
legitimiert?
-
Welche
Rolle/Funktion können die Stadtteilbeiräte zukünftig in einer noch zu
entwickelnden Bürgerbeiligungsstrategie der Stadt ausfüllen?
-
Ist
eine Namensänderung sinnvoll, damit zum Ausdruck gebracht werden kann, dass es
sich um ein Gremium handelt, welches grundsätzlich ein offenes Mitwirken für
jedermann ermöglicht?
-
…
Verbindungen
zum Stadtteilwettbewerb
Eng verbunden mit der Arbeit der Stadtteilbeiräte stellten sich die
bisherigen drei Auflagen des Stadtteilwettbewerbs
„Gemeinsam Zukunft gestalten“ dar - maßgeblich finanziell getragen von den
Stadtwerke Rheine. Denn die Beiräte fungierten vielfach als Projektträger oder
Projektpartner und somit als Motoren des Wettbewerbs:
|
2006/2007 |
2011/2012 |
2016/2017 |
Prozentsatz der Stadtteilbeiräte, die bei den
bisherigen Stadtteilwettbewerben als Akteur mitwirkten. |
50
% |
36
% |
81
% |
Sollte für die
neue Ratsperiode das Einsetzen von Nachfolgegremien der Stadtteilbeiräte
beschlossen werden, würde der gleichzeitige Startschuss eines geplanten 4.
Stadtteilwettbewerbs einen Erfolg versprechenden Start in die Arbeitsweisen
ermöglichen. Zugleich können sich die Gremien bei einer Teilnahme am Wettbewerb
als „Drehscheibe für Bürgerengagement“ in ihren Stadtteilen präsentieren.
Zeitplan zur
Umsetzung
Der Zeitplan
bis zur Wiedereinrichtung von Stadtteilgremien könnte sich unter Einbeziehung
der Durchführung eines geplanten vierten Stadtteilwettbewerbs wie folgt
gestalten:
Dezember ´20
ê |
Politischer Wille zur Einsetzung von Stadtteilgremien als
Nachfolgeformat für die Stadtteilbeiräte |
Januar/Februar ´21 ê |
Verständigung auf eine optimierte inhaltliche Ausrichtung
für Nachfolgegremien der
Stadtteilbeiräte unter Beteiligung der bisherigen
Stadtteilbeiratsvorsitzenden und den Fraktionen |
März ´21 ê |
Ratsbeschluss |
April/Mai ´21 ê |
Bewerbungsphase
Stadtteilgremien |
Juni ´21 ê |
-
Besetzungsverfahren für die neuen
Stadtteilgremien -
Benennung der Mitglieder durch den Rat -
Benennung von Stadtteilpaten innerhalb
der Verwaltung |
2. Juli 2021 |
-
Gemeinsame Auftaktveranstaltung aller Stadtteilforen (gleichzeitig
Startschuss 4. Stadtteilwettbewerb) Einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung mit den Mitgliedern
aller neuen Stadtteilgremien kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn dort
kann nicht nur die Wertschätzung und die Bedeutung des ehrenamtlichen
Engagements zum Ausdruck gebracht werden, sondern auch Tipps und Hinweise für
die Gremienarbeit vermittelt werden. Dies ist nicht unwichtig, denn in den
Gremien treffen Mitglieder mit ganz unterschiedlichen Charakteren und
Ansichten aufeinander. Was auch bedeutet, dass sich idealerweise jedes
Stadtteilgremium in den ersten Treffen mit seinem Selbstverständnis sowie den
individuellen Motivationslagen seiner
Mitglieder beschäftigen sollte. |
Juli/August ´21 ê (Ferien!) |
Erste Sitzungen der neuen Stadtteilgremien |
Mitte Oktober ´21 ê |
Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen zum
Stadtteilwettbewerb. |
Mitte November ´21 ê |
Entscheidung der Jury über Wettbewerbszulassung |
bis Ende Juni ´22 ê |
-
Realisierungsphase der Projekte zum
Stadtteilwettbewerb -
Bericht über die Projektaktivitäten. -
Sichtung der Projekte durch die Jury mit
Vorschlägen zur Preisgeldverteilung |
August ´22 ê |
Prämierungsveranstaltung Stadtteilwettbewerb |
Erarbeitung von Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung
Die Erarbeitung
von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung erfordert eine tiefgehende
Prozessgestaltung, die mit einem anderen Zeitansatz verbunden ist. Ziel ist es
aber, die Leitlinien Ende 2021 zu verabschieden.
Um einen
einheitlichen Informationsstand herzustellen, wird vorgeschlagen, im ersten
Quartal als Auftakt eine qualifizierte und praxisnahe Vortrags- und
Diskussionsveranstaltung – analog oder digital – für Rat und Verwaltung zu
organisieren. Nach dieser Veranstaltung kann eine Abstimmung zu inhaltlichen
Eckpunkten und zum Prozessfahrplan erfolgen.
Als Einstieg in
die Thematik kann das als Anlage beigefügte Papier des bundesweit agierenden
Netzwerks Bürgerbeteiligung dienen: „Stärkung der Bürgerbeteiligung durch
kommunalen Leitlinien“.
Anlagen:
Anlage 1: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
CDU und FDP
Anlage 2: Chronologie Stadtteilbeiräte Rheine
Anlage 3: Stärkung der Bürgerbeteiligung
durch kommunale Leitlinien