Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung
„Abfallentsorgung 2021“.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der
Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1. Bezüglich
der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2021“ verwiesen.
Zu 2. Neben der
Änderung von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt
Rheine in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische
Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe Rheine die
Notwendigkeit, die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine
–Abfallgebühren-satzung- neu zu fassen. Die Änderungen können der als Anlage 2
beigefügten Synopse entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2021
Anlage
2: Synopse zur
Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt
Rheine -Abfallgebührensatzung-
Anlage 3: Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in
der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung-