Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine ermächtigt die Betriebsleitung
a)
zur
Aufnahme von Krediten im Rahmen des für das Wirtschaftsjahr 2021 festgesetzten
Höchstbetrages und
b)
zur
Aufnahme von Krediten zur Umschuldung bis zur Höhe der am 01.01.2021
bestehenden Kreditverbindlichkeiten.
Begründung:
Zum 01.01.2021
wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“
errichtet (Vorlage 272/20).
Die Einrichtung
hat gem. § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) spätestens einen Monat
vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Eckdaten des
Wirtschaftsplans 2021:
1.
Der Erfolgsplan 2021 schließt bei Erträgen
von 43.361 TEUR und Aufwendungen[1] von
39.163 TEUR mit einem geplanten Jahresüberschuss von 4.198 TEUR ab.
2.
Der Gesamtbetrag der Investitionen für das
Wirtschaftsjahr 2021 wird auf 11.005 TEUR festgesetzt.
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes
erforderlich ist, wird auf 7.000 TEUR festgesetzt. Nicht im Wirtschaftsjahr
2020 in Anspruch genommene Aufnahmen sind bis zum Ende des nachfolgenden
Wirtschaftsjahres übertragbar.
Gem. § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der
Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.
Anlage:
Wirtschaftsplan für die Jahre 2021 - 2024